Beiträge von der_inquisitor

    hello world.


    Nachdem ich mein Iridium Telefon in den letzten 18 Monaten allenfalls zweimal für je fünfminütige Gespräche genutzt habe, sah ich mich gezwungen den fast $30/Monat teuren Vertrag zu kündigen.


    Da ich nun an die Anschaffung eines Globalstar Handsets denke, da Globalstar (wenn auch sauteuer) Roaming Verträge mit deutschen Netzbetreibern hat,
    habe ich folgende Fragen:
    - Welche deutschen Netzbetreiber haben Roamingverträge mit Globalstar? (Nach meiner letzten Info sollten TM und VF Karten laufen - weiß jemand was über O2?)
    - Wie sind die Minutenpreise (die Netzbetreiber veröffentlichen keine)?
    - Hat jemand mal mit Prepaid Karten versucht sich ins Globalstar Netz einzubuchen?


    greetz.

    Deinstallier mal die Samsung Software, leg das Telefon mit eingeschalteter IrDA neben den Laptop und installier die Software neu.
    Samsung hat da einen Treiber integriert, der die direkte Kommunikation der Software mit der IrDA ermöglicht, der sich allerdings wohl nur dann installiert, wenn während der Installation eine IrDA Verbindung etabliert ist.
    Der Treiber, der sich dabei installiert heißt "Standard Modem via IR Link".

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Bei T-Mobile klären sie sogar noch über die Möglichkeit des Widerrufd nach dem "Fernabsatzgesetz" auf. Peinlich, peinlich :D


    Angesichts der vielen arbeitssuchenden Juristen stelle ich mir immer wieder die Frage, wieso derart große Unternehmen niemanden einstellen, um solche Fehler zu vermeiden.


    Habe gerade Deine Signatur entdeckt und mal Deinen Link zu eBay befolgt - entsetzlich! :rolleyes: Es fehlt nur noch die Drohung mit einer "Strafanzeige wegen Vertragsbruch".

    Tim


    Dann war O2 wohl kulant. Aber es ist sowohl in Literatur als auch nach aktueller Rechtsprechung unstrittig, daß das Widerrufsrecht in dem Augenblick erlischt, in dem Du die SIM Karte in Betrieb nimmst und somit die Dienstleistung (genauer die Erreichbarkeit in einem Mobilfunknetz) beanspruchst.
    Die AGBs können das zwar großzügiger handhaben, aber gelesen habe ich sie nicht. Was natürlich nicht geht, ist das Widerrufsrecht zu Ungunsten des Verbrauchers einzuschränken - das gilt für jedweder Fernabsatzgeschäft.
    Die oftmals bei eBay oder anderen Online Shops begehrten Bedingungen, die Einschränkungen des Widerrufsrechts vorsehen sind daher nichtig - egal, ob man dem ausdrücklich zugestimmt hat oder die AGBs nie gelesen hat.

    Zitat

    Original geschrieben von Vodaföhn
    Ganz einfach. Die 14 Tage "Probezeit" sind die 14 tage Rücktrittsrecht, die er bei jedem Onlinegeschäft hat. Und dazu zählen auch Telefongeschäfte!


    Du meinst wohl Fernabsatzgeschäfte.



    Zitat


    er hat nur ein Problem, wenn er das Handy schon benutzt hat. Nämlich genau in diesem Fall kann er das Handy nicht mehr als unbenutzt zurück schicken.
    Wenn er also bei seinem CallYa beliben will, soller gan einfach dem Vertrag widersprechen und von VF eine Bestätigung fordern. Ansonsten wenn er innerhalb der 14 Tage nix tut hat er den tarif wie Du ihn erklärt hast


    Den Kaufvertrag über das Handy kann er auch widerrufen, wenn er das Handy benutzt hat. Im Gegenzug kann Vodafone aber Wertersatz für die eingetretene Wertminderung verlangen - ich glaube aber kaum, daß Vodafone wegen der paar Euro da Wertminderungen geltend macht.
    Im übrigen reicht es nicht, das Handy zurückzusenden. Der Abschluß des Mobilfunkvertrages ist ein separates Rechtsgeschäft und dieser Dienstleistungsvertrag neben dem Kaufvertrag muß ausdrücklich widerrufen werden.

    Also zur ursprünglichen Frage:


    § 312d III BGB
    Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat


    Das Widerrufsrecht erlischt nicht durch die Kartenaktivierung, sondern erst im Augenblick, in dem die Karte das erste mal im Netz eingebucht ist und Du die Dienstleistung nutzt.


    Also solange Du die Karte nicht ins Telefon steckst und in Betrieb nimmst hast Du 14 Tage Widerrufsrecht. Es reicht übrigens rechtzeitig eine Widerrufserklärung abzugeben - man muß die Ware nicht schon am vierzehnten Tag zurücksenden.


    Außerdem sollte stets beachtet, werden daß beim Erwerb eines Mobilfunktelefons samt Karte zwei Verträge vorliegen. Einmal ein Dienstleistungsvertrag über Telekommunikationsdienste und ein Kaufvertrag über das Telefon (auch wenn dieser durch den Dienstleistungsvertrag bedingt ist).
    Es liegen also zwei Verträge vor, die man ggf. auch beide kündigen muß.