Beiträge von der_inquisitor

    Verwende seit ca. 4 Wochen eine nagelneue Vodafone MMC Karte vom Typ Novatel M630 samt der neusten Version des Vodafone Dashboards (4.26).


    Nun habe ich seit Anbeginn permanent Disconnects im UMTS Betrieb, die in etwa 20-minütigem Rythmus auftreten, v.a. wenn ich etwas mehr Bandbreite nutze und auch bei https-Verbindungen (zumindest scheint es mir so, als hinge dies zusammen).
    Danach leuchtet die LED der Karte immer rot und das Dashboard zeigt zwar einen Empfangspegel an, aber daneben steht "Unknown" und anstatt der Netzbezeichnung steht "Unknown network" abwechselnd mit "Unbekanntes Netz".
    Das ganze passiert trotz hervorragendem Empfang (Vollausschlag) an verschiedenen Orten.
    Anschließend werden zwar in der Netzsuche sowohl Vodafone GPRS- als auch UMTS-Netz angezeigt, aber ein Einbuchen ist nicht mehr möglich.
    Erst ein Neustart der Software schafft Abhilfe.


    Ich habe im Profil schon von "UMTS bevorzugt" auf "Nur UMTS" gewechselt, was nicht half.


    Kämpft jemand mit derselben Problematik und weiß eventuell sogar eine Lösung?

    Nach den beiden chinesischen großen Netzbetreibern, China Mobile und China Unicom folgen Vodafone und T-Mobile auf der Rangliste der weltgrößten Mobilfunkanbieter.


    Code
    Kundenanzahl (in Mio.)
    weltweit Deutschland Marktkapitalisierung (in €)*
    Vodafone 140 25,5 133,3 Mrd
    T-Mobile 109 27,5 68,8 Mrd**
    O2 23 7,4 13,8 Mrd
    KPN (E-Plus) 17,2 9,5 15,72 Mrd**


    *) Stand: 13. April 2005
    **) Marktkapitalisierung des Gesamtkonzerns (beinhaltet auch andere Geschäftsbereiche außer Mobilfunk)

    Nachdem Du diesem Anbieter schriftlich (am besten der Nachweisbarkeit halber per Einwurfeinschreiben) eine Frist von 8 Tagen zur Leistung der ausstehenden Zahlung gesetzt hast und diese fruchtlos verstreicht, kannst Du entweder versuchen das Geld einzuklagen oder alternativ - und das wird die einfachere Lösung sein - vom Vertrag zurücktreten.
    Dann schreibst Du am besten noch kurz Deinen Mobilfunkanbieter an, schilderst ihm, daß Du den Vertrag bei "Daheimshoppen" abgeschlossen hast, sie jedoch nicht vertragsgemäß leisten und Du wegen Wegfalls des Geschäftsgrundlage mit Verweis auf das Aktenzeichen des o.g. Urteils außerordentlich kündigst.
    Im übrigen würde ich auch eine Strafanzeige wegen Betruges erwägen, auch nachdem Du außerordentlich gekündigt hast. Einen Schaden hast Du so oder so.


    BigBlue007
    Merke: Mit allgemeinen Gerechtigskeitserwägungen läßt sich niemals Juristisches entscheiden und auch spielt eine Insolvenz hierbei keine Rolle.


    Merlin
    Der Fall ist so trivial, daß es weder gegenläufige Rechtssprechung geben wird, noch wird sich der BGH damit befassen und selbst wenn, wird er sich niemals dagegenstellen.


    Martyn
    Der Mobilfunkvertrag fußt aber auf dem Vertrag mit "Daheimshoppen" und er ist in Vertragseinheit geschlossen worden - ob das nun untrennbar ist, spielt keine Rolle. Maßgebend ist nur, ob Helmaker den Vertrag geschlossen hätte, wenn man ihm die Auszahlung nicht zugesagt hätte.
    Genauso kannst Du einen Mobilfunkvertrag fristlos kündigen, wenn der Händler das in Vertragseinheit erworbene Handy nicht vertragsgemäß liefert oder z.B. nicht repariert.
    Die Mobilfunkanbieter können dann ihrerseits "Daheimshoppen" in Anspruch nehmen und ihren Schaden geltend machen.
    Das wäre ja aberwitzig, könnte man nach Belieben mit irgendwelchen Versprechungen Kunden an Mobilfunkverträge mit Dritten binden!

    Meine Freundin hat sich gestern ein Xelibri 6 zugelegt.


    Dabei haben wir festgestellt, daß die zwei kleinen Noppen links und rechts unterhalb des Steuerkreuzes, die wie LEDs aussehen, ungleichmäßig ausgeleuchtet sind. Während die rechte Noppe sehr hell erscheint, ist die linke sehr trüb.

    Nun stelle ich mir die Frage, ob hier tatsächlich eine LED defekt ist oder ob diese Trübung der linken Noppe konstruktionsbedingt ist.
    Gegen einen LED-Defekt spricht, daß die umliegenden Tasten nicht betroffen sind.


    Hat also jemand ein Xelibri 6 zur Hand und kann mir sagen, wie es sich damit verhält?

    Dein Mann wird wohl noch eine ältere SIM Karte mit nur 16 KB Kapazität haben, die damit nur etwa 125 Einträge fässt.


    Mittlerweile gibt es schon SIM Karten mit bis zu 128 KB Kapazität. Welche Kapazität die von T-Mobile derzeit ausgegebenen Karten haben, kann ich nicht mit Sicherheit sagen, jedoch sollten es mindestens 32 KB sein.


    Wieviele Telefonbucheinträge Du auf der Karte speichern kannst, hängt übrigens auch davon ab, wie Dein Provider die Speichernutzung vordefiniert hat. Es wird nämlich festgelegt, wieviel Speicher für Telefonbucheinträge und wieviel für SMS bereitgestellt wird. So wäre es auch möglich auf einer 16 KB SIM den vollen Speicher für das Telefonbuch zuzuweisen und dann nur noch einen einzigen Speicherplatz für eine SMS behält.
    Soweit ich weiß kann man diese Aufteilung auch selber mit einem SIM Kartenleser (z.B. Towitoko Chipdrive und entsprechender Software verändern.


    Um auf den Punkt zu kommen, ruf einfach bei der Hotline an und verlang die Zusendung einer neuen SIM.
    Vielleicht macht die Karte immer wieder Probleme und das Display zeigt "SIM einlegen" an.
    Aber ich glaube, daß Dir auch so ohne weiteres eine neue SIM zugesandt wird.

    Du kannst definitiv widerrufen, mußt dann aber - wenn Du den Vertrag loswerden willst - innerhalb der Frist die Kündigung aussprechen. Diese beträgt nach den akutellen AGBs 3 Monate:

    Zitat

    8.2 Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten sind mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der
    Mindestlaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht zu diesem Zeitpunkt gekündigt, verlängert sich der 12-Monatsvertrag
    jeweils um weitere 6 Monate und der 24-Monatsvertrag jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird.

    Demnach mußt Du den Vertrag, der am x. Juli ausläuft spätestens am (x-1). April kündigen bzw. sollte die Kündigung schon zugegangen sein.
    Am besten Du schreibst in einem Brief, daß Du die VVL widerrufst und in der nächsten Zeile schreibst Du, daß Du mit Wirkung zum x. Juli kündigst.
    Es ist also Eile geboten, sofern Du den Vertrag nicht schon vor dem 11. Juli geschlossen hast! Ansonsten läuft der Vertrag erstmal 12 Monate weiter und Du kannst erst zum x. Juli 2006 kündigen.

    Re: Widerrufsrecht bei VVL (ohne Handy) ??


    Zitat

    Original geschrieben von kingpulp
    Ich wollte mal fragen, ob ein Widerrufsrecht auch dann besteht, wenn man telefonisch eine VVL durchgeführt hat (in diesem Fall bei O2)?

    Man kann nach § 312d BGB auch Dienstleistungsverträge widerrufen, solange der Unternehmer noch nicht mit der Erbringung der Dienstleistung begonnen hat.
    Da in Deinem Fall die Dienstleistung erst im Juli beginnt, kannst Du also vom 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, zu dem die VVL vereinbart wurde. Nicht, daß Du glaubst, Du könntest ab Beginn der VVL noch 14 Tage lang widerrufen.


    Zitat

    (Fällt eine telefonische VVL auch unter das Fernabsatzgesetz (Dienstleistung), oder gilt das nur für "richtige Waren", die man erhält?

    Das Fernabsatzgesetz existiert seit 1. Januar 2002 nicht mehr als separates Gesetz und ist seither in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert worden.
    Wie erwähnt § 312d BGB greift mit der erwähnten Besonderheit auch bei Dienstleistungen.