Beiträge von der_inquisitor

    Eine günstige Möglichkeit wäre diese Yagi-Antenne (€ 24,99), die gut 10 dB bringt und der schon 10 m Kabel (mit FME-Stecker) beiliegen.
    Dazu einen passenden Adapter für das jeweilige Mobiltelefon bei http://www.handyzubehoer.de/ besorgen und man hat für unter € 40 (inkl. Versand, exkl. Handy) Abhilfe geschafft. Beachte aber, daß nicht jedes Handy Anschlußmöglichkeit für eine externe Antenne bietet!


    Ein Autotelefon würde das Empfangsproblem dank der hohen Sendeleistung (bis zu 8 Watt anstatt unter 2 Watt bei gewöhnlichen Handys) sicherlich auch lösen, allerdings werden die portablen Autotelefone, die nicht nur für den Festeinbau in ein Fahrzeug vorgesehen sind, seit Jahren nicht mehr hergestellt, sodaß man bei der Anschaffung eines solchen ein relativ hohes Risiko eines irreparablen Defektes trägt.

    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Eben! Und eine Sprachverbindung ins Netz von O2 besteht auch.

    Man, wie kann man sich selber derart disqualifizieren?
    Es kommt aber keine Verbindung zum Anschluß des Angerufenen oder ersatzweise zu seiner Mailbox zu Stande. Ein ganz wesentlichlicher Bestandteil der Sprachverbindung ist die Möglichkeit, selber Sprache zu übermitteln, der hier völlig wegfällt.



    D|Z
    Daß O2 mit einer Ansage auf den Versand einer SMS hinweist, entzog sich meinem Kenntnisstand.


    Das - für die Haarspalter unter uns - ändert aber im Grundsatz nichts, denn wie oben beschrieben fällt ein wesentlicher Teil der Leistung weg, indem es dem Anrufer unmöglich ist, etwas mitzuteilen.



    http://www.inkompetent.de/02

    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Dann erklär' mir halt den Unterschied.

    Im Fall des Anrufs Deines Freundes kommt eine Sprachverbindung zwischen Deinem Anschluß und der Gegenstelle (Deinem Freund) zustande. Dabei besteht die Leistung im Bereitstellen einer Sprachverbindung zwischen den beiden Gegenstellen, die Du unmittelbar in Anspruch nimmst. Das Motiv Deines Anrufs ist rechtlich unerheblich.


    Im Falle des Anrufs eines O2 Anschlußes mit "Anruf-Info per SMS" kommt weder eine Sprachverbindung mit dem angewählten Teilnehmer, noch einer von ihm eingerichteten technischen Einrichtung (beispielsweise Mailbox) zustande und eine Leistung (SMS) wird nur von O2 gegenüber dem eigenen Kunden, also einem Dritten, erbracht, die aber Dir in Rechnung gestellt wird. Dazu wird der Anrufer im Gegensatz zu Vodafone nicht einmal darüber unterrichtet, daß der Angerufene per SMS benachrichtigt wird.


    Zwar könnte man hierin eine "mittelbare Leistung" sehen, aber meiner Kenntnis nach sind solche weder von den AGBs der Netzbetreiber gedeckt, noch besteht sonst eine rechtliche Grundlage, solche Drittleistungen in Rechnung zu stellen.
    Insbesondere in der fehlenden Inkenntnissetzung des Anrufers über die Leistung und Kostenpflichtigkeit sehe ich viel mehr eine Täuschung.


    Ich hoffe, Du kannst nun zumindest ansatzweise den Unterschied erkennen.


    Aber beantworte uns doch mal die Frage, ob Du für O2 tätig bist!


    http://www.inkompetent.de/02

    Dicht


    O2 hat laut http://www.teltarif.de/arch/2005/kw14/s16749.html selbst bestätigt, daß Anrufern angeblich aufgrund eines Fehlers trotz Besetztzeichen eine Verbindung berechnet wurde.
    Im übrigen ist es doch skuril, daß O2 immer noch keine Erklärung zur Sache gegenüber der Presse abgegeben hat und stattdessen mehrstündige Sitzungen abhält, obgleich die Sache schon seit nunmehr 14 Tagen bekannt ist.
    Das ist schon bezeichnend für die Dynamik und Innovation in diesem Future-Cyberspace-Konzern, der uns mobile Generation ein neues Lebensgefühl vermittelt.


    Arbeitest Du eigentlich bei O2?



    senderlisteffm


    Verschone uns jetzt bitte mit diesen laienhaften Wertungen und realitätsfremden Vergleichen. Dich ohne jegliche juristische Grundkenntnisse über die Wertung einer Juristin einer Verbraucherzentrale zu stellen ist schlichtweg verfehlt.



    http://www.inkompetent.de/02

    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Ich kann die Zahlung immer verweigern. Ob´s was hilft ist die Frage. Für "fehlkonfigurierte" Netze beim Empfänger kann der Anbieter ja nichts.

    Doch kann er. Es ist nicht Dein Problem, was Dein Anbieter mit Dritten macht. Du hast nur einen Vertrag mit Deinem Netzbetreiber und nur er kann aufgrund dieses Vertragsverhältnisses und der zugrundeliegenden Geschäftsbedingungen abrechnen.
    Wenn Dein Anbieter nun irgendwelche Probleme im Rahmen der Interkonnektion mit einem anderen Anbieter hat, ist das absolut nicht Dein Problem.
    Das ist eben das unternehmerische Risiko, das der Anbieter trägt und dafür eben auch Geld verdient.


    http://www.inkompetent.de/02/

    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Na dann mach´ mal. Bin auf das Gerichtsurteil gespannt ...

    Ein Urteil wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nie geben - zumindest nicht aufgrund einer Klage auf Zahlung seitens eines Netzbetreibers gegen einen Kunden.
    Da leider nur wenige Kunden den "Mut" besitzen, die Zahlung zu verweigern werden die Netzbetreiber damit nur ein paar Cents verlieren, was zum einen keine Klage wert ist und zum anderen - und das ist das Wesentliche - werden sie allesamt vermeiden, mit einem Prozeß die Aufmerksamkeit der Medien und der Öffentlichkeit auf die Sache zu lenken.
    Solange nur eine Minderheit gegen diese Praxis vorgeht, an der sie nur ein paar Cents verlieren, werden die Netzbetreiber dies wahrscheinlich wortlos hinnehmen und es eben nicht riskieren einen etwaigen Prozeß zu verlieren, womit der "Anruf-Info"-Umsatz von Millionen Kunden wegbrechen würde.
    Ich kann da nur nochmals auf die Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hinweisen. Danach gibt es keine Anspruchsgrundlage für die Abrechnung eines solchen Dienstes.


    http://www.inkompetent.de/02/

    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Nunja, wenn du selbst als o2 Kunde andere o2 Kunden anrufst, dann kannst du das natürlich versuchen. Ein D1, D2 oder E+ Kunde hat da natürlich wenig(er) Chancen.

    Jeder Kunde - egal über welchem Anbieter er telefoniert - kann die Zahlung des erhobenen Entgeltes im Falle der "Anruf-Info per SMS" jeweils gegenüber seinem Anbieter verweigern.
    Das umfäßt sämtliche Mobilfunk- und Festnetzbetreiber.


    http://www.inkompetent.de/02

    Umsatz auf kundenfreundliche Weise


    @O2


    Jetzt schaffen Sie bitte noch die Kostenpflichtigkeit der "Anruf-Info per SMS" komplett ab und wir sind zufrieden!


    Anstatt mit solchen Aktionen den Unmut Ihrer Kunden zu wecken, sollten Sie lieber die UMTS Einführung für Genion Kunden beschleunigen und der "mobilen Generation" zumindest provisorisch (wie nachfolgend vorgeschlagen) Zutritt zu 3G ermöglichen und so auf redlichere Art und Weise Umsatz zu generieren.


    Wenn Sie Genionkunden wenigstens die Möglichkeit einräumen würden, Homezone-unabhängig UMTS zur Datenübertragung zu nutzen, ohne einen separaten 24-Monatsvertrag mit € 4,95 Grundgebühr abschließen zu müssen, wäre schon etwas mehr Umsatz geschaffen und Ihr UMTS Netz besser ausgelastet.


    Eine O2 Active Data SIM ohne Grundgebühr von € 4,95, wobei das gebuchte Datenvolumen optimalerweise gemeinsam mit der bestehenden Genion SIM aufgebraucht werden kann, wäre ein vernünftiges Provisorium bis Genion in UMTS implementiert ist.


    Solange man bei Vodafone für denselben Preis die bessere Coverage erhält bzw. sich bei T-Mobile bei selber Coverage nur zu einer 3-monatige Laufzeit (Tarif "DataConnect") verpflichtet, laufen Sie massiv Gefahr, viele der "first-adopting"-Kunden zu verlieren, deren RPU bekanntlich überdurchschnittlich hoch ist.
    Überhaupt verlieren Sie vor dem Hintergrund dieser Situation in Verbindung mit ihrem Innovation suggerierenden Werbeauftritt an Glaubwürdigkeit, zuletzt u.a. durch die maßlos verzögerte Einführung von surf@home.
    Alleine an mir verlieren Sie monatlich € 70 Umsatz, die ich derzeit alleine für UMTS Volumen an Vodafone bezahle.


    Kurzum: Innovation her oder Preise runter! E-Plus mittels UMTS zu verdrängen sollte sich mit Hilfe des T-Mobile Roamings nicht so schwierig gestalten!



    http://www.inkompetent.de/o2

    Kündigung nach Verweigerung der Deaktivierung möglich


    Zitat

    Original geschrieben von Schlueten
    Selbstjustiz war in dem Fall auf die Sonderkündigung bzw. die daraus sehr wahrscheinlich resultierende Rückgabe von Lastschriften bezogen, die imho rechtlich auf ganz dünnem Eis steht.


    Es gibt nämlich immer noch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der ist bei so einer Reaktion (auch wenn es eine absolute Schweinerei von o2 ist) nicht gegeben.

    Auch wenn ich nochmal nachmaulen muß, aber Selbstjustiz bezeichnet das außergesetzliche, rechtswidrige Vorgehen von nicht Berufenen gegen eine Straftat oder sonst als rechtswidrig empfundene Handlung.


    Eine Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB kann ausschließlich durch eine Vertragspartei und nicht von einem Gericht ausgesprochen werden. Das Gesetz verlangt es also ausdrücklich von Dir, daß Du handelst!


    Ich halte eine Kündigung - sofern die Deaktivierung auch nach Fristsetzung nicht ausgeführt wurde - für durchaus begründet und rechtlich standhaft.
    Wenn die Konditionen der Erreichbarkeit sich derart zu Ungunsten des Kunden verschlechtern, ist das durchaus "verhältnismäßig".
    Es gibt ganz klare Umstände und Bedingungen, unter denen Du Deinen Vertrag abgeschlossen hast und wenn O2 diese rechtswidrig zu Deinen Ungunsten verändert, haben sie eben etwaige Folgen zu tragen.


    http://www.inkompetent.de/o2