Einen VPN Client für die Communicators gibt es von Nokia kostenlos zum Download, allerdings beherrscht der Mail Client kein Exchange Protokoll, soweit ich weiß. Der kann nur IMAP und POP3.
Beiträge von der_inquisitor
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Zitat
Original geschrieben von muli
Worin wäre denn die Vertragsänderung zuungunsten des (o2-)Kunden zu sehen, die eine SoKü rechtfertigen würde (so wie es der inzwischen aufgehobene § 28 TKV in Abs. 3, Satz 2 vorsah)?
Darin, daß sich die Konditionen der Erreichbarkeit wesentlich geändert haben und dies zudem ohne jeglichen Hinweis. Der Mobilfunkvertrag umfäßt ja nicht nur die Möglichkeit abgehende Gespräche zu führen, sondern eben auch die Erreichbarkeit.
Du kannst die Kündigung dann damit begründen, daß Deine Gesprächspartner aufgrund der Kostenpflichtigkeit jedes Anrufs, diese vermeiden und Du folglich ganz wesentliche Nachteile erfährst.
Das ginge meines Erachtens aber erst dann, wenn O2 die Deaktivierung verweigert. -
Re: Re: Re: Re: Anrufer können Zahlung verweigern
ZitatOriginal geschrieben von Schlueten
Auch wenn ich es oft gut verstehen kann, macht das Verhalten einiger Konzerne die Selbstjustiz (verarscht Du mich, verarsch ich Dich) nicht besser...Alleine schon der Begriff "Selbstjustiz" ist schief.
Es ist jawohl Dein gutes Recht, die Zahlung einer nicht vereinbarten Leistung zu verweigern, wobei Du bei O2 auch noch im Ungewissen bleibst, ob die nicht vereinbarte Leistung überhaupt erbracht wurde.
Da mußt Du keinen Richterspruch abwarten. -
Re: Re: Anrufer können Zahlung verweigern
ZitatOriginal geschrieben von Milhouse
Ich kann mir kaum vorstellen, dass T-Mobile, Vodafone und E-Plus dafür Verständnis haben, wenn man auf dieser Argumentationsgrundlage eine Lastschrift zurückgehen lässt bzw. den Rechnungsbetrag eigenmächtig um die strittigen Posten kürzt.
Genau das ist das Problem!
Es ist nicht alles rechtlich einwandfrei, was von einem großen Konzern kommt.
Aber 95% der User fürchten den Zorn der mächtigen Telcos und nehmen daher solche Unverschämtheiten hin, womit die Telcos eben rechnen.
Man darf nicht zögern, sich gegen solche Dreistigkeiten aufzulehnen! Egal, wieviel Verständnis Dein Anbieter dafür hat. -
Daß kein Vertrag zwischen Anrufer und O2 zustandekommen kann, wird kein Richter anzweifeln.
Fraglich bleibt nur, ob die Anbieter irgendein Konstrukt vortragen können, wonach der Anbieter des Anrufers die Leistung aufgrund des bestehenden Vertragsverhältnisses abrechnen kann.
Ich zweifle jedoch ganz stark daran, daß man hiermit durchkommt, zumal kein einziger Anbieter solche Leistungen oder ähnliche in den AGBs beschreibt.
Mittlerweile haben sich auch schon Mitglieder des Bundestages für den Sachverhalt interessiert.
Es wird Zeit, daß man einige gesetzlichen Regelungen schafft, die sowas und diverse andere Dreistigkeiten (z.B. nicht selber deaktivierbare Rufumleitungen) untersagt.@Schlueten
Schreib O2 am besten über http://www.inkompetent.de/o2 eine eMail an O2. Setze dazu noch eine Frist von einer Woche:
"Für die Erledigung der Sache setze ich Ihnen hiermit eine First bis zum [Datum]"
Daraufhin wirst Du eine Empfangsbestätigung erhalten und wenn O2 nach dieser Woche nicht reagiert, kannst Du den Vertrag aus besonderem Grunde außerordentlich und fristlos kündigen. -
Anrufer können Zahlung verweigern
Nach Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in einem deckungsgleichen Fall besteht bei der "Anruf-Info per SMS" kein rechtsgültiger Vertrag zwischen Anrufer und o2, weshalb der Anrufer die Zahlung des Entgeltes gegenüber seinem Anbieter verweigern kann
(siehe: http://www.verbraucherzentrale…852430211/link22719A.html ). -
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Original geschrieben von Dicht
Die Behauptung, daß o2 auch das Besetztzeichen berechnet, ist m.E. schlichtweg falsch.Die Behauptung ist nicht falsch, wie O2 selber in ihren Leistungsbeschreibungen beschreibt:
ZitatSie werden über jeden versäumten Anruf per SMS informiert. Egal ob Ihr Handy ausgeschaltet, kein Netz vorhanden oder gerade besetzt ist.
Im übrigen haben dies dutzende Nutzer ausprobiert und bestätigt.
Weiterhin hat O2 augenscheinlich gegenüber keiner Presseredaktion diese Meldung dementiert oder sich überhaupt irgendwie zur Sachlage geäußert.
Wahrscheinlich sind die Münchner gerade intensiv mit sich selbst beschäftigt.
Im übrigen rechne ich damit, daß die Sache nächste Woche bereits ins Fernsehen gelangt. O2 wird damit das Rennen gegen E-Plus verlieren... -
Strafrechtliche Schritte gegen o2
booner & die anderen Juristen
Was spricht eigentlich gegen eine Strafanzeige wegen schweren (weil gewerbsmäßigen) Betruges nach §§ 263 I, III Nr. 1 StGB?[list=1][*]Im Falle des Besetztzeichens könnte die Anruf-Info eine Täuschung darstellen, da der Anrufer ein Besetztzeichen hört. Täuschung (+)
[*]Dadurch wird auch ein Irrtum herbeigerufen, da der Anrufer durch das Besetztzeichen in den Glauben versetzt wird, der Anruf sei kostenfrei. Irrtum (+)
[*]Vermögensminderne Verfügung augenscheinlich (+)
[*]Vermögensschaden ebenso (+)
[*]von Vorsatz ist auszugehen (+)
[*]Eigenbereicherung ist gegeben (+)
[*]Rechtswidrigkeit der Bereicherung und Vorsatz wahrscheinlich (+)
[*]allgemeine Rechtswidrigkeit (+)
[*]Schuld (+)
[/list=1]
Eine Strafanzeige bei der Münchner Staatsanwaltschaft wäre es doch allemal wert, oder? -
Zitat
Original geschrieben von Hamburger
Na ja ich weiß nicht, solange niemand beantworten kann, ob eine für den Anrufer nicht erbrachte Leistung berechnet werden kann, wird sich nichts tun.Ich bin davon überzeugt, daß das rechtlich unzulässig ist, zumal wenn der Anrufer davon überhaupt keine Kenntnis erlangt - im Gegenteil sogar noch im Falle des Besetztzeichens im Glauben ist, die Verbindung ist nicht zu Stande gekommen und daher kostenlos.
ZitatVielleicht ist es ja rechtlich in Ordnung. Mich wundert in Deutschland gar nichts mehr.
Das Problem ist, daß niemand wegen ein paar Cent prozessieren wird. Erst die Masse macht es und das ist eigentlich einer der Musterfälle, wo die Verbraucherschutzvereine aktiv werden sollten.
Schreibt einfach allen Euch bekannten Verbraucherschutzorganisationen, die Google so hergibt.ZitatHilft nur überregionale schlechte Presse.
...und das Verbreiten der Protestseite:
http://www.inkompetent.de/o2/ -
Zitat
Original geschrieben von C-o-M
Wenn ich die Mail von der RegTP richtig verstehe, ist das egal, ob sie auf die Kosten hinweisen:Für den Anrufer greifen nur die AGBs seines Anbieters. o2 kann in ihre Geschäftsbedingungen schreiben, was sie will. Diese können natürlich keine Wirkung zu (un)gunsten Dritter bewirken.
ZitatDas soll wohl heißen, wenn ich eine Nummer wähle, muss ich damit rechnen, dass ich zahlen muss, egal was auf der anderen Seite passiert

Die RegTP bezieht sich dabei nur auf das "deutsche Telekommunikationsrecht", jenes Rechtsgebiet, das sie überwacht.
Das heißt nicht, daß es keine zivilrechtliche Handhabe nach BGB gegen o2 gibt. Z.B. könnte das ganze sittenwidrig sein.ZitatAber mal ne ganz neue Idee: Wie war das mit dem Gewohnheitsrecht? Kann ich mich darauf berufen, weil die Ansage bisher immer kostenlos war? Oder ist das eine urban legend?
Den Dienst gab es bislang nicht, deshalb liegt auch keine Gewohnheit vor.