Hallo,
ich hatte auch 'mal diesen Stress.
Die Lage ist so:
Ein Teppichboden wird mit 10 Jahren Haltbarkeit angenommen.
(ich weiss, das ist abslouter Quatsch- ich möchte nie in eine Wohnung mit 9 Jahre altem Teppichboden einziehen- iiiih)
Beim Auszug vor diesen 10 Jahren muss der Vermieter "normale Abnutzungsspuren" (Laufspuren, Helligkeitsunterschiede, wo Möbel gestanden haben etc.) dulden. Rotweinflecke, Hundeurin, Brandlöcher) lassen auf eine nicht vertragsgemässe Nutzung schließen. Der Mieter ist hier zur Reparatur bzw. zum Schadenersatz (Zeitwert!) verpflichtet. Wenn der Fleck nur in einem Zimmer ist, dann natürlich nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit nur Schadenersatz für die Fläche dieses Zimmers und nicht der ganzen Wohnung.
Also:
Kosten der gesamten Verlegung auf 1 m² runterrechnen und über 10 Jahre verteilen. Und für die Größe des fraglichen Raumes anteilig verrechnen.
z.B. 100 m² Fläche, Gesamtkosten der Verlegung 5.000 € entspricht 50 €/m².
Fragliches Zimmer: 20 m², also 1000 € Verlegekosten, Auszug nach 5 Jahren---> 500 € max. Schadenersatzsumme
Also auf keinen Fall irgendein Angebot einer Firma als Zahlungsgrundlage akzeptieren. Im Zweifelsfall wird der Vermieter den Teppich nicht mal wirklich tauschen.
Meist ist auch eine Reparatur (Austausch eines Teilstückes) möglich. Teppichverleger können das sehr gut, man sieht wirklich nichts mehr danach, selbst wenn der restliche Teppich schon 2 Jahre alt war- Voraussetzung keine Billigqualität)
Bei mir hat der Vermieter nach 4 Jahren auch einen größeren Kaffefleck akzeptiert, das bei der Vorabnahme bemängelte Brandloch (Steichholzkuppe runtergefallen, also wirklich miniklein) habe ich mit UHU und einigen Teppichflocken repariert.
Ich hoffe, dass konnte etwas helfen, wenn auch in Deinem Fall die Versicherung den Schaden übernimmt.
Blöd ist eben nur, dass die Versicherungen hierzulande zu schnell überzogenen Forderungen begleichen und dadurch die Beiträge steigen.
E.F.