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Die Leute sind alle gegangen, jeder für sich hat einen Deal gehabt.
Alles hat einen Preis, alles.
Eben. Es macht keinen Sinn den Ort zu erhalten, da heute dort eh keiner mehr wohnt. Zurück will sicherlich auch keiner mehr. Die die weg sind haben es vergoldet bekommen, von denen demonstriert dort keiner.
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Die bisherigen Anforderungen (Wieland, Zähler, ...) der VDE beim Thema Balkonkraftwerk, haben diese eher ausgebremst. Der VDE hat nun ein Positionspapier vorgelegt, was an mehreren Stellen nachbessern soll. Die Punkte im Wesentlichen:
- Schukosteckdose soll zulässig sein
- Stromzähler ohne Rücklaufsperre sollen zulässig sein
- Zentrale Datenbank für eine einfachere Anmeldung
- 800Wp anstatt 600Wp
Das geht doch Mal in die richtige Richtung. https://www.heise.de/news/Pauk…g.beitrag&xing_share=news
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Und das weißt du weil du es selbst ausprobiert hast oder weil in Deutschland per se alles Schei*e ist?
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Und mir wäre heute beinah ein Radfahrer ins Auto gefahren, als ich über eine Grundstücksausfahrt auf eine Straße fahren wollte.
Problem: der Radfahrer fuhr auf dem Geh- und Radweg und kam von rechts (also entgegen der Fahrtrichtung).
Ich hoffe mal seine Handbewegung war eine Entschuldigung.
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Wobei es durchaus auch Radwege gibt welche in beide Richtungen freigeben sind. Da man das häufig so genau nicht erkennen kann (Beschilderung fehlt), schaue ich gewohnheitsmäßig immer in beide Richtungen. Zumal du das bei einer Grundstücksausfahrt sowieso machen musst. Wenn du nach rechts ausfährst, reicht es nicht nur nach links zu schauen. Von rechts könnte auch auf deiner Spur ein Verkehrsteilnehmer kommen (Überholvorgang etc.). Die Vorfahrtsregelungen gilt nämlich für die komplette Fahrbahnbreite. Auch etwas was viele nicht wissen.
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Dazu passt: Kein rechts vor links auf Parkplätzen, ist wohl neu und war mir so nicht bewusst.
Neu ist das nicht, es wird nur regelmäßig wieder aufgewärmt. Hier weil es mal wieder ein aktuelles Urteil gegeben hat. Ein privates Grundstück, wozu ein Supermarktplatz etc zählt, ist halt kein öffentlicher Verkehrsraum und somit ist nicht die StVO anzuwenden. Gilt ja beispielsweise beim Landwirt, wo problemlos das minderjährige Kind führerscheinfrei Trecker fahren kann.
Die Frage wäre für mich offen, ob ein Schild "Hier gilt für StVO" in dem vom BGH Fall vorhanden war. Oder ob dieses keine bindende Wirkung hätte.
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Aus deinem eigenen Link
Zitat
Neue Kennzeichen besorgen
Alternativ können Sie sich vorab neue Kennzeichen von der Zulassungsstelle genehmigen und diese dann drucken lassen.
Mit diesen neu geprägten Kennzeichen ist eine Zulassungsfahrt ebenfalls erlaubt – auch wenn sie noch nicht gestempelt sind.
Das ist genau das was senderlisteffm geschrieben hat.
Wenn du alte Kennzeichen hättest (wissen wir nicht) könntest du die wohl auch nehmen, insofern die Nummer noch nicht wieder vergeben wurde. Das wird die aber nur die Zulassungsstelle zusichern können.
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Inzwischen scheint der Dacia angekommen. Ich soll diesen noch im Januar zulassen. Allerdings will man den Brief erst nach Überweisung zusenden. Kann man da nicht einen Treuhänder einschalten? Nicht, dass die Firma insolvent geht. Dann haben die mein Geld, aber ich kein Auto.
Die Zulassung entwertet das Auto, daher wollen die Händler immer erst das Geld. Selbst wenn der Händler die Zulassung übernimmt, läuft er ebenfalls erst los, nachdem das Fahrzeug vollständig bezahlt wurde.
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Nicht selber erlebt, zum Glück:
100km über die AB ist schon sehr sehr viel 
https://www.ndr.de/nachrichten…pt,falschfahrerin112.html
Das hatte ich auch gelesen. Was so bei manchen Leuten schief läuft?
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... der pure Egoismus kotzen mich echt immer mehr an. ...
Genau mein Humor.
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Die hatten die Täter ausfindig gemacht, aber die Staatsanwältin der Sozen hat der Polizei nicht erlaubt in die Wohnung einzudringen, die Täter hatten einfach nicht geöffnet. Wie weltfremd!
Da ist es kein Wunder, dass es eskaliert, bis die Bürger eskalieren, und dann gibts n Rechtsruck oder sonstwas. Krank!
Vielleicht war es auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit? Denn abgesehen von der reiserischen Schlagzeile
Zitat
Spezialfahrzeug für Schlaganfall-Patienten mit Böllern angegriffen!
und dem gewählten Vokabular "angegriffen", "Sprengkörper", liest es sich dann im Text nicht mehr ganz so nach "Krieg"
Zitat
Bei Eintreffen soll ein Böller ... auf dem Dach ... detoniert sein.
... drei weitere ... zwischen den Fahrzeugen explodierten.
Also hat einer 4 Blitzknaller geschmissen, nicht mehr und nicht weniger. Sicherlich dumm, keine Frage, aber rechtfertigt das die Erstürmung einer Wohnung?
Das gezielt Personen beworfen wurden steht übrigens im Artikel nicht. Das schrieb nur die Feuerwehr in ihrem Twitter-Post. Keine Ahnung ob das so stimmt.