Ach übrigens https://www.welt.de/motor/news…n-Experten-antworten.html
Zitat... Die Straßenverkehrsordnung verbietet auf dreispurigen Autobahnabschnitten Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie Fahrzeugen mit Anhängern generell die Nutzung der ganz linken Spur. Wenn Sie zum Beispiel von einem überholenden Lkw auf der mittleren Spur ausgebremst werden, dürfen Sie nicht auf die ganz linke Spur ausweichen. Bei einer zweispurigen Autobahn ist das Überholen auf der linken Spur hingegen für Gespanne regelkonform. Es gibt allerdings auf deutschen Autobahnen auch längere Abschnitte, die mit einem generellen Überholverbot für Lkw und Gespanne belegt sind. Auch wenn man im Anhängerbetrieb 100 km/h fahren darf, muss man dann oftmals über viele Kilometer hinweg Lastern hinterherfahren, die nur 80 km/h fahren dürfen. Dort, wo man mit einem Gespann überholen darf, muss man dies übrigens mit einer deutlich höheren Überholgeschwindigkeit tun. Deshalb gibt es auch die zeitliche Einschränkung, dass ein Überholvorgang höchstens 45 Sekunden dauern darf. Diese Regel soll ein zu langes Ausbremsen des nachfolgenden Verkehrs durch sogenannte Elefantenrennen verhindern. ...