Beiträge von Mozart40

    Hi.


    Ein reines klonen der Installation bringt 3 Probleme:


    1. Die Productkeys sind gleich, das ist eher ein lizenztechnisches und weniger ein technischen Problem:
    Das läßt sich relativ einfach beheben. Microsoft bietet dafür ein Key Update Tool an, mit welchem sich der neue Key einfach ins System "einimpfen" läßt.


    2. Die Netzwerk-IDs (SID) sind gleich:
    Über die Sache streiten sich die Gelehrten und selbst bei Microsoft ist man sich wohl nicht einig, ob und wie doppelte SIDs zu Netzwerkproblemen führen. siehe hier Dafür gabs mal "newsid", für Systembuilder gibts "sysprep", aber das steht im Artikel


    3. Die PC-Namen und IPs im Netzwerk sind gleich:
    Das läßt sich ja glücklicherweise recht einfach lösen ;)



    Mehr fällt mir auf Anhieb nicht ein.


    bye Kai

    Ich hab schon Leute gesehen, die haben ihrem 10-Jährigen Sohn (weiß ich zufälligerweise. da er mit meinem Neffen zur Schule gegangen ist) GTA Vice City gekauft. Mein kleiner Hinweis auf den FSK16-Aufkleber wurde nicht reagiert. Da wundern mich 4-Järhige NfS-Spieler auch nicht mehr :(


    bye Kai

    Bei machen Notebooks ist das WLAN-Gedöns doppelt gemoppelt. Da hast du einen echten Schalter (bei dir vorn) und extra noch die Schaltfunktion per Hotkey (lt. Handbuch wohl Fn+F10). Probier mal einmal Fn+F10 zu betätigen und schau dann mal ob vorn der Schalter reagiert. Lt. Handbuch soll ein "Launchmanager" installiert sein, damit die Fn+F...-Funktionen klappen.


    bye Kai

    Zitat

    Original geschrieben von mayday7
    Ich will am Montag in die Innenstadt gehen, wollte etwas kaufen um Fotos auf Papier zu kleben.
    Suche so ein kleines Klebeblatt, womit man Passfotos kleben kann. Die Klebeteile sind beidseitig mit Klebe bestückt.
    Wie heissen diese Dinger, die sind ungefähr ein halbes cm breit und lang?
    Passfotoklebeteile wohl nicht:D.
    gruß mayday7


    Photo Klebepads?


    bye Kai

    Zitat

    Original geschrieben von borusch
    Ja.


    So sicher wäre ich mir da nicht. Es gibt genügend Urteile die eine andere Sprache sprechen: Bsp.1, Bsp.2.
    Letztendlich hängt es an den Formulierungen in der Bestellbestätigung, dem zeitraum zwischen Bestellung und bemerken des Fehlers und den AGBs des Shopbetreibers, ob er anfechten kann wegen Irrtum.


    bye Kai