Beiträge von Mozart40

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    Original geschrieben von ChickenHawk
    Strafen gibt es nicht. Allerdings kann es schon heftig werden, wenn eine Nachzahlung für den Zeitraum X angesetzt wird. Da wird von Seiten der GEZ auch gern schon mal geschätzt. (Siehe dan Fall des Familienvaters der 10 Jahre kein TV Gerät hatte und dann bei der Anmeldung seines neuen Gerätes für eine lange Zeit nachzahlen sollte.)


    Was mir dazu gerade noch einfällt. Mein Freund, der Meyer Ulrich, der mit der Akte, hatte auch mal die GEZ zum Thema. Dort hieß es, das irgendein BGB-Paragraph wie für alle anderen Geldgeschäfte gilt und deshalb nur Nachforderungen bis zu 3 Jahren zulässig sind. Der Rest, falls "vorhanden", würde verjähren. Weiß da jemand was genaues?


    MfG Kai

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    Original geschrieben von PhilipK-Obh
    Zweimal so Miserabel zu antworten wäre mir ehrlich gesagt peinlich.


    Beim ersten mal einfach nur einen halben Satz nehmen der einen anderen Sinn ergibt und beim zweiten mal einfach nochmal was weglassen (unsere Zeit -1 Stunde=GMT, wobei GMT+1= natürlich unsere Zeitzone ist).


    Geh dich schämen! :D


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    Original geschrieben von JGW
    DANKE!



    Mozart40: Du bist ja noch verpeilter als ich ;):D


    Ohohohohoh, Asche auf mein Haupt am besten kiloweise. Sorry hatte wohl einen ca. elefantengroßen :gpaul: ich muß jetzt mal in die Ecke :o


    MfG Kai

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    Original geschrieben von rajenske
    "Minus" 1 Stunde ;)


    Nochmal Nö. Die Sonne wandert von Ost nach West, wenn in England 12:00 ist sind wir schon bei 13:00 deshalb GMT+1. Sieht im übrigen mein Windows auch so ;):


    MfG Kai

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    Original geschrieben von Cheesy
    Ich habe eben mal mein Abmeldung an die GEZ geschickt, da ich zu meiner Freundin (sorry, Verlobte) ziehe und sie bereits GEZ zahlt. Mal schauen, wie lange die mich nich nerven werden.


    Der Fall bei mir hat damals gut funktioniert, ohne Probleme. Der Haken war nur folgender: Meine Freundin zahlt GEZ, ich wohne da und habe mich bei ihr mit angemeldet. Unser gemeinsames Auto ist auf mich zugelassen, jetzt muß ich trotzdem für das Autoradio GEZ zahlen!!! Nur wenn man verheiratet ist, wird das angerechnet!
    Wir haben das dann so geändert, das ich GEZ zahle und sie bei mir "mitläuft", sonst hätten wir das Auto ummelden müssen.


    MfG Kai