Beiträge von Mozart40

    Hi.


    Guckt ihr hier


    Zitat

    Anspruchsberechtigte [Bearbeiten]


    Anders als bei den meisten Gesetzen liefert das UWG keinen Rechtsanspruch an alle Betroffene, also z. B. an Verbraucher gegen einen unlauter Handelnden (z. B. Händler). Insofern kann von direktem Verbraucherschutz durch das UWG nicht die Rede sein. Rechtsansprüche haben vielmehr nur


    * Mitbewerber,
    * Interessenverbände von Marktteilnehmern (also auch Verbraucherverbände).


    Wenn, kann man nur zur Verbraucherzentrale gehen und sich beschweren, die mahnen u.U. ab etc. das führt evtl. zu einer Unterlassungserklärung (für diesen einen beworbenen Artikel!!!), aber zu deinem Notebook kommst du so oder so nicht.


    MfG Kai

    Hi.


    Im Download-Bereich gibt es Für die A200-Reihen Treiber für die Webcam. Einfach mal einen downloaden und probieren, denn oft unterscheiden die NB's sich nur in der sonstigen Technik (CPU,RAM,VGA etc.) die Gehäuse und die integr. Kameras sind fast immer die gleichen.


    MfG Kai

    Hi.


    Zitat

    Original geschrieben von zotenschmied grundsätzlich fertigt acer geräte mit sehr guter qualität.


    in den letzten jahren war acer der am schnellsten wachsende computerhersteller. ohne einen gewissen qualitätsstandard ist das in der konstanz nicht zu erreichen.



    Die Qualität der Geräte ist sicherlich nicht schlechter als bei anderen Herstellern, aber beim Service (Reparaturen, Reparaturzeiten) hinkt Acer seit mehreren Jahren der Konkurrenz hinterher. Ich arbeite in Branche und habe so meine Vergleichsmöglichkeiten...


    MfG Kai

    Hi.


    Vor ein paar Wochen hast du hier noch alles bekommen. Leider wurde die Seite gehackt.... :mad:
    Die Tool-Sammlung heißt BNOBTC evtl. findest du die woanders noch im Netz.


    Damit ließen sich Startbildschirme ändern und Optionen freischalten. Wie schon gesagt wurde, sollte man 'nen Plan haben.


    MfG Kai

    Hi!


    Ich zähle mich mal auch zum alten Eisen -> 33. Was mir bei aktuellen Spielen auf den Zeiger geht, ist die Zeit die man investieren muß. Wie schon geschrieben wurde, ist durch berufliche und familiäre Pflichten nicht mehr so viel Zeit zum zocken. Wenn ich dann ein Game habe (Alzheimer, mir fällt grad nicht der Titel ein) wo ich erstmal Stunden zubringen muß um das Spiel zu begreifen, bekomm ich die Kriese. Vor 15 Jahren hatte ich "Giana Sisters" auf'm Amiga 500, Diskette rinn und los gings, da brauchte ich keine Stunden um Handbücher zu wälzen, damit man mal das erste Level packt.


    MfG Kai

    Zitat

    Original geschrieben von azzkikr
    Weil unabhängig von irgendwelchen Versicherungen reist das Teilchen doch auf Gefahr des Käufers...


    Ja :confused: Der Käufer hat mit dem Paketdienst nichts zu tun. Der Vertrag über die Dienstleistung läuft zwischen Absender und Dienstleister oder hab ich ein falsches Rechtsverständnis???


    MfG Kai