Wenn die App nicht wegen Sicherheitsrisiken entfernt wurde sehe ich darin kein Problem.
Wenn ich mich recht entsinne, wurde in den Fällen auch remote die App deinstalliert.
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Wenn die App nicht wegen Sicherheitsrisiken entfernt wurde sehe ich darin kein Problem.
Wenn ich mich recht entsinne, wurde in den Fällen auch remote die App deinstalliert.
Für Regelung betrifft nur Balkonsolar, also mit 800Wp. Das soll möglichen Verzögerungen bei der Inbetriebnahme durch die Netzbetreiber entgegenwirken. Wie es sie hier und da in der Vergangenheit gegeben hat.
Das ist nicht meist günstiger sondern auch bequemer weil man sich dann garnicht gross mit dem System des Autos befassen muss.
Gewiss nicht, da ich dann jedes Mal erst das Telefon aus der Tasche puhlen müsste um den Hotspot zu aktivieren. Um mit Sprachsteuerung den Musik-Stream zu starten, muss sich niemand mit irgendetwas auskennen. Eine der wenigen sinnvollen Anwendungen für sowas.
BTW: Ich habe in den Tiefen der Ubigi-App eine 1GB/12 Monate-Promoaktion für lau gefunden. Mal schauen wie das so läuft und entscheide dann nach Ablauf oder falls das Volumen nicht reicht, wie ich weiter mache.
Denn was sind heute schon noch 100€?
Das Klimageld ist nur als Kompensation für die Anhebung der CO2-Bepreisung und nicht als Wohlfahrtsleistung gedacht.
Da ist der Verwaltungsaufwand grösser als der Nutzen!
Da soll der Staat lieber die 100€ behalten und was sinnvolleres damit anstellen, z.B. in Bildung, Soziales oder Infrastruktur investieren.
Da gebe ich dir Recht. Wie sagt man so schön schön? Wenig Netto von brutto.
Ich kann in der BMW-App, bei der Aktivierung der eSIM meinen Telekom oder Vodafone Tarif verknüpfen oder Ubigi (anderer Anbieter) wählen.
Ubigi kostet 10,00 €/Monat Europa unbegrenzt.
Bei meinem Alfa geht das scheinbar nicht, da habe ich nur die Ubigi-Option. Aber gut zu wissen das es nicht generell so gehandhabt wird. BTW: 10€/Monat unlimited wird mir gar nicht angeboten. Ich habe nur diverse 1GB/5GB/30GB-Optionen, in verschiedenen Laufzeiten und deutlich teurer. Für 5GB will man bspw. 14€/Monat.
Dass die Hersteller die eSIM komplett öffnen, kann ich mir nicht vorstellen, Sie werden an der Vermittlung der Dienste verdienen wollen und mit Sicherheitsdenken argumentieren, um es zu verhindern.
Daher meine Frage ob es zwei physisch getrennte Zugänge sind. Bei einem Anbieterwechsel würde, je nach Konfiguration des VPN/whatever, der Hersteller u.U. selbst den Zugriff verlieren.
Deshalb kann der Autohersteller auch entscheiden, wie er das realisiert. Wenn er Dir gegen Entgelt weitere Leistungen bietet, kannst Du die ja nutzen, oder es sein lassen und z. B. einen WLAN Router mit eigener SIM betreiben.
Das Premium-Dienste (Navi-Updates etc.) Geld kosten will ich gar nicht in Abrede stellen. Für mich ist aber ein nackter Internetzugang eben kein solcher, daher auch meine Frage. Vermutlich sehen die Hersteller das natürlich anders, daher auch meine Frage.
Hallo zusammen.
Mein Fahrzeug hat einen WLAN-AP verbaut, welchen ich über ubigi.com mit einem Datenpass freischalten lassen kann.
Nun stelle ich mir die Frage, ob ich denn an den Anbieter gebunden bin oder nicht die eSIM(?) zu jedem Provider meiner Wahl portieren lassen könnte? In den Einstellungen und der App finde ich natürlich dazu nichts, auch keine IMEI etc.
Mich würde nun die rechtliche Lage interessieren. Aus meiner Sicht ist der Internetanschluss im Auto doch mit dem von Smartphone, Laptop und Festnetz gleichzusetzen und ich müsste doch eine freie Anbieterwahl haben. Zumindest in meiner naiven Vorstellung.
Hat dazu jemand Erfahrungen oder Ideen? Letztlich müsste die Frage alle modernen Fahrzeuge betreffen. Der Trend zu always-on ist ja nicht aufzuhalten.
Noch eine zweite Frage, die damit auch zu tun hat. Das Fahrzeug wird vom Hersteller mit OTA-Updates versorgt, wofür es auch eine eingebaute Internetverbindung nutzt. Läuft das über eine andere Datenschnittstelle im Fahrzeug oder ist das letztlich der gleiche Anschluss, auf den ich ohne Datenpass nur keinen Zugriff habe?
Danke.
Bei meine Arbeitgeber haben alle Festangestellte das Enddatum 31.12.9999 in der HR-Verwaltungssoftware eingetragen.
Ist denn da nicht das Renteneintrittsalter hingelegt? Soweit ich das in Erinnerung habe, war das immer das genannte Ende aller meiner bisherigen Arbeitsverträge.
Wäre denn eigentlich eine Ersatzteilversorgung gesichert? Sind das alles Standardteile abseits der Karosserie? Vermutlich doch nicht. Wenn man in ein paar Jahren, nach einem Steinschlag die Scheibe nicht mehr getauscht bekommt, finde ich das nicht minder gravierend.
Hätte es nach der Tarifeinigung zwischen DB und GDL nicht eine zweite Urabstimmung geben müssen?