Was fällt euch auf?

  • Die hiesigen Stadtwerke haben ein neues Kundenportal eingeführt, damit ist die Verwaltung der Strom- und Wasserverträge einfacher. Bei der Übernahme von Uralt Verträgen, die so gar nicht mehr angeboten werden kommt das Portal aber irgendwie an die Grenzen. Dort steht ausgewiesen: Vertragsnindung bis: 27.06.7512, Kündigung möglich bis 13.06.7512. :D

  • darueber hinaus...


    Gibt's Vorauszahlung? Ich wuerde dem AG dann auch 50% Rabatt gewaehren, und auf Erhoehungen verzichten, wenn ich jetzt mein Gehalt bis Ende 9999 ausgezahlt bekaeme!

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Das machen manche Arbeitgeber was dazu geführt hat das bei der Anpassung des Renteneintrittsalters (Rente mit 67) einige kurz vor der Rente arbeitslos wurden.


    Im Grunde gibt es kein Renteneintrittsalter, denn die Rente beginnt erst mit der Beantragung der Rente. Man kann freiwillig mit >67j weiter Arbeiten und in die Rentenkasse einzahlen um später mehr Rente zu bekommen.

  • Das machen manche Arbeitgeber was dazu geführt hat das bei der Anpassung des Renteneintrittsalters (Rente mit 67) einige kurz vor der Rente arbeitslos wurden.


    Im Grunde gibt es kein Renteneintrittsalter, denn die Rente beginnt erst mit der Beantragung der Rente. Man kann freiwillig mit >67j weiter Arbeiten und in die Rentenkasse einzahlen um später mehr Rente zu bekommen.

    Doch, es gibt ein Renteneintrittsalter, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, bzw. irgendsoetwas muss es geben.


    Im letzten Jahr bekam mein Kollege einen Anruf von der Rentenversicherung, bzw. er rief an, um mal nach der Rente (Antrag) zu fragen. Keine Ahnung. Er war 66, also ein Jahrgang, der nicht bis 67 muss, und die Jahre auch locker voll hatte.


    Die Dame am anderen Ende der Leitung sagte, er könne jetzt sofort nach Hause gehen, sie klärt das mit dem Arbeitgeber. 😂


    Er war völlig geschockt LOL


    Hat dann regulär aufgehört, mit Frist usw. Aber muss er sich nicht dran halten. Anscheinend hat der Arbeitgeber wohl auch eine Verantwortung darauf zu achten, dass die Leute zumindest nicht länger arbeiten müssen oder mit Rentner-Status weiter arbeiten.


    Die Entgangene Rente, müssen ein paar Monate bist evtl. ein Jahr sein, oder mehr, gabs nachgezahlt. Denke auch, die Sozialversicherungsbeiträge kann er sich zurückholen, oder gibt es automatisch.


    Jedenfalls war das ein Kracher, und der Kollege stand ziemlich konsterniert da. 😂

  • Hab mich mit dem Thema nicht befasst, aber das wundert mich auch.

    Ich hätte mir gedacht das vielleicht Leute die so zwei Monate ab dem Alter wo sie abschlagsfrei in Rente gehen können, wenn die bis dahin noch keinen Rentenantrag gestellt haben, eine schriftliche Erinnerung bekommen würden das sie ab dann abschlagfei in Rente gehen können, aber dann nicht mehr passieren würde. Sie dann schon selbst den Rentenantrag stellten müssen und den Arbeitgeber informieren müssen.

    Was den Arbeitgeber betrifft ist sehe ich es natürlich als gerechtfertigt an das wenn ein Stellenabbau nötig ist, das man dann erst Leute die abschlagsfrein in Rente gehen können entläss als Jüngere die arbeitslos werden würden. Aber wenn kein stellenabbau geplant ist sehe ich auch beim Arbeitgeber keine Pflicht die Arbeitnehmer darauf hinzuweisen das sie Rente beantragen könnten.

    Zumal der Arbeitgeber ja garnicht so genau wissen kann ob die Arbeitnehmer wirklich einen ausreichenden Rentenanspruch haben, wenn sie jetzt noch nicht ihr ganzes Erwerbsleben beim Arbeitgeber verbracht haben. Könnte ja auch sein das sie zuvor mal jahrelang im Ausland gelebt haben, Selbstständig waren, etc. und deshalb nicht genug Versicherungsjahre haben.

  • Dein Kollege muss einfach vollkommen bekl***t sein. ^^


    Wer sich in dem Alter noch nicht mit dem Thema Rente befasst hat und sein Rentenkonto geklärt hat, dazu nicht sein persönliches Datum kennt - dem ist nicht zu helfen 8|:rolleyes:

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