der Konkursverwalter hat nach der Überweisung immer noch den Brief
Sehe das zwar wie Du, aber der "Brief" ist keine Besitzurkunde (mehr). Wer im Kaufvertrag steht, ist Eigentümer. Wie das bei einer Insolvenz ist, weiss ich nicht, möchte die Erfahrung gar nicht machen. 😅
Das ist so nicht korrekt.
Dann so: Die Verkäufer dürfen gar kein Bargeld, oder wenn, dann nur bis 10 Mille annehmen, weil sie lt. Geldwäschegesetz .....
. . . und dann von ihrem Chef einen übergebraten kriegen.
sollte die Tankstelle auch einen 200 Euro Schein nehmen müssen.
Der freie Handel ist keine Bank, da haben wir damals auch mal richtig Stress gemacht, als ich noch selbstständig war. Die Banken haben an den Automaten fast nur große Scheine ausgegeben, ab 50,- Euro, und der Einzelhandel sollte dann die Scheine "klein machen".
Ich habe in meinem kleinen Betrieb auch schon etwas die Kunden genervt, wenn die mit 100,- Euro kamen. Durchschnittspreis meiner Leistung war um die 10,- Euro. Die Kunden würden irgendwann die Kasse sprengen wenn man routinemäßig größere Scheine annimmt.
Hinzu kommt das Betrugsrisiko mit Falschgeld und auch mit dem Verwirren des Personals. Bei kleineren Scheinen bleibt es immer übersichtlich. Dann kommt hinzu, dass es Banditen gibt, die z.B. gleich morgens mit größeren Scheinen testen, wieviel Geld in der Kasse ist, ob es sich lohnt.
Das mit der Beschränkung machen Händler nicht aus Schikane. Der Zahlbetrag sollte immer zum Kaufbetrag passen, von Ausnahmen abgesehen.