kim bauer und kieksstimme? in der synchro-fassung vielleicht. aber davon sollte man ja sowieso die fingerchen lassen.
-b
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kim bauer und kieksstimme? in der synchro-fassung vielleicht. aber davon sollte man ja sowieso die fingerchen lassen.
-b
Schweden Comviq Knockout-Tarif:
Grundgebühr: --
Mindestumsatz: 69 Kronen (ca. 8 €)
Gespräche in alle Netze: 69 Öre (ca 8 Cent)
Gesprächsaufbaugebühr: 69 Öre (ca 8 Cent)
-bobhund
die dritte staffel ist meiner meinung nach die beste!
-bobhund
das einzige abrechnungsproblem, was ich in den letzten 5 jahren bei o2 hatte, waren nicht berechnete gespräche ins italienische mobilfunknetz. aber da hab ich dann auch nicht nachgehakt.
waren aber auch lappalien, vielleicht 5 minuten oder so.
-bobhund
0311 ist sogar die alte vorwahl von berlin (vgl. die alten vorwahlen 0411 hamburg, 0611 frankfurt und 0811 münchen)
-bobhund
wie wär's mit Rahmenvertrag ?
ZitatOriginal geschrieben von Andre B.
Hier sollte man sich selbst befragen, ob Aufwand bzw. Investition in einem akzeptablen Verhältnis zu der zu erwartenden Ersparnis stehen.
das kann sich der mündige leser dann ja ausrechnen.
Zitat
Das dürft bei den wenigsten Interessenten der Fall sein, wenn ich die Durchschnittsumsätze der deutschen Handybesitzer zugrundelege.
dann schadet es den netzbetreibern aber auch nicht. denen kann es doch schnuppe sein, ob ich regulär 10 euro grundgebühr zahle und kaum telefoniere, weil mir die gesprächgebühren zu hoch sind, oder eben ermäßigte 10 euro grundgebühr eines besseren vertragmodells im rahmenvertrag. vielleicht greife ich dann sogar mal zum telefon und telefoniere, weil ich's nicht als zu teuer empfinde? mehr umsatz entsteht dann vielleicht auch nicht, aber bestimmt auch nicht weniger.
-bobhund
ZitatOriginal geschrieben von Andre B.
Wer berechtigt ist Sonderkonditionen in Anspruch zu nehmen ist unmissverständlich in den Konditionsvereinbarungen festgeschrieben. Recht ist hier ein klar definierter Begriff, den sich nicht jeder selbst auslegen kann.
Eben. Und wer die Voraussetzungen erfüllt, darf die Sonderkonditionen in Anspruch nehmen. Und wenn man die Voraussetzungen nur erfüllt, um die Sonderkonditionen in Anspruch nehmen zu können, dann ist das immer noch völlig rechtmäßig. Eine Gewissensprüfung findet nämlich nicht statt. Diese Voraussetzungen werden zwar nicht überall im Lande plakatiert oder im Fernsehen beworben, aber dennoch herrscht Informationsfreiheit und wenn wir diese Informationen hier austauschen ist das völlig legal. Oder steht im Rahmenvertrag auch eine Geheimhalteklausel?
-bobhund
ZitatOriginal geschrieben von need_some_help
also heisst 50 gesprächsminuten übersetzt 50 taktungen ?
1. du plenkst. vor satzzeichen kommt kein leerzeichen.
2. nein. wenn du ein 10minütiges gespräch führst, sind das 1+(9*6)=55 taktungen. dennoch sind dann noch 40 minuten guthaben übrig. ärgerlich sind alle gespräche unter 60 sekunden, weil man hier eben bis zum 60fachen dessen bezahlen muss, was man in anspruch genommen hat. im schlimmsten fall hast du 50 mal eine mailbox oder einen anrufbeantwort dran und legst sofort wieder auf und die 50 minuten sind weg.
-bobhund
Um die Sache mal zu entschärfen: Es ist so, dass sich niemand in den Genossenschafts-RV "mogeln" kann, wie André es bezeichnet. Ich habe mich erkundigt.
-bobhund