Beiträge von tungsten

    Zitat

    Original geschrieben von alex25_ch
    Unter http://www.digitec.ch ist das Gerät nun auch aufgelistet: Verfügbarkeit mitte Mai.
    Gemäss Beschreibung hat es einen FM Transmitter. Mal schauen was nun stimmt.


    Zitat:
    "Multimedia: Stereo Lautsprecher, Videoaufnahmen in HD-Qualität (1280x720p), Radio mit FM Transmitter, Organizer, Dokumentenbetrachter, Sprachaufzeichnung"


    Preis und Verfügbarkeit sind ja schon mal sehr schön. :)

    Kommt es dir auf die 6 Monate Laufzeit an, oder die 15 Euro GG? Eine der (widersprüchlichen :rolleyes: ) Aussagen der Hotline war heute, dass 15 Euro bald der Standardpreis für L ohne Handy wäre. Die Hotline ist bei O2 allerdings derzeit die am wenigsten verlässliche Quelle...

    Hab meinen Genion Spezial heute bekommen, sind die neuen Gebühren eingetragen. Tangiert mich nicht sonderlich, da ich eh nicht außerhalb der Flat telefoniere, widerspricht aber dennoch der Meldung von teltarif.

    Sieht so aus, als wolle man die Kunden in die "großen" Flats treiben, bzw. alle anderen Kunden loswerden. Seltsame Entwicklung, da bin ich schon froh, dass ich in einen GG-freien Genion S gewechselt habe.


    Steigende Preise bei den Netzbetreibern, sinkende Preise bei Prepaid...kann mir das jemand erklären?

    Zitat

    Original geschrieben von topfblume
    Der Erklärung ist also, dass Boombastics Freundin anscheinend eine Neulieferung wollte, aber einen Rücktritt gemacht hat.


    Die Erklärung ist eher, dass man bei O2 einen an der Waffel hat. Wenn man zurücktritt, äußert man das normalerweise dahingehend, dass man sich vom Vertrag lösen will, was meist durch Auslegung zu ermitteln ist.


    Wenn anstelle seines defekten Handys ein baugleiches, mangelfreies Gerät will, ist das ein Verlangen, das auf Neulieferung gerichtet ist, da bleibt nicht mal Raum für eine Auslegung. Die Frau wäre ja schön blöd. "Oh ja, ich verzichte auf die Gewährleistung, bitte verkaufen sie mir das gleiche Handy nochmal, nur diesmal teurer!"


    Und sowas lässt man sich nicht von dem Verkäufer erklären, weil der einen wahrscheinlich eh bescheißt.

    Zitat

    Original geschrieben von HansFranz123
    aber bei Rücktritt oder Wandlung kann man nicht erwarten ein Handy über einen Zeitraum kostenlos genutzt zu haben.



    Wenn ich ein Auto kaufe und die bekommen denselben Fehler bei 3 Versuchen nicht gebacken kann ich auch vom Kaufvertrag zurücktreten aber ich bekomme doch deswegen nicht den Kaufpreis des Fahrzeugs zurück sondern da wird vom bezahlten Preis wegen Nutzung ja je nach km und Alter etwas abgezogen.


    Kein Nutzungsersatz bei Neulieferung bei einem Verbrauchsgüterkauf, wurde erst kürzlich vom BGH klargestellt und war schon vorher äußerst streitig.


    EDIT: Kues war schneller.

    Kaputtes Handy = Sachmangel, bei einem Sachmangel besteht primär ein Anspruch auch Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Neulieferung, nach Wahl des Käufer), der Kunde kann unter bestimmten Umständen (unter anderem bei zweimaligem erfolglosen Versuch der Mängelbeseitigung) zurücktreten, was zur Rückabwicklung führt.


    Der Verkäufer kann aber nicht einfach zurücktreten, weil er zu blöd ist, den Mangel zu beseitigen, und ihm die Neulieferung zu teuer ist (Ausnahme: Unzumutbarkeit). Der Kunde hat ein Rücktrittsrecht, und solange er von diesem nicht Gebrauch macht, besteht auch noch der Anspruch auf Nacherfüllung.


    Konkludenter Rücktritt bei Unfähigkeit der Mängelbeseitigung und gleichzeitig Kaufvertrag über das gleiche, nun teurere Handy? Was für ein kompletter Schwachsinn, der das gesamte Mängelgewährleistungsrecht aushebelt.


    Und falls da irgendwelche seltsame Dinge in den AGB des Verkäufers stehen: Von dem meisten Regeln zur Gewährleistung kann nicht abgewichen werden bei Kaufverträgen zwischen Verbraucher und Unternehmer.