Golf 5? Kannst du dir doch gar nicht leisten mit 21:D
Beiträge von ad89
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Ich schreib dir schnell ne PM, damit wir die andern Leute hier nicht nerven:)
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Hi,
ich möchte nicht, dass eine großartige zusätzliche Diskussion entsteht.
Falls Du darauf antworten möchtest, kannst du das gerne auch per PM tun.:)ZitatOriginal geschrieben von babapapa
Deppen, die kiffen oder sonstigen Konsum legalisieren wollen, kotzen mich an.Nachdem Du anscheinend - aus welchen Gründen auch immer - besser bescheid weißt als ich, stellt sich mir die Frage, wieso Du darauf so aggressiv reagierst?
Du wirst wahrscheinlich auch wissen, dass es solche und solche gibt.
Die notorischen Kiffer und die Gelegenheitskiffer.Sehe ich das richtig, dass Du gegen den Konsum bist, damit die Anzahl der Dauerkiffer nicht weiter steigt?
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dob, hast du grob ne Ahnung, wie es mit dem Führen der Schreckschusswaffen bei Blutalkohol <0,5%o ausschaut?
Dass man zum Führen einen kleinen Waffenschein braucht, ist mir bekannt (hoffe ich?
).
Aber wir können nich z.B. ein Bier trinken und uns dann auf die Straße stellen und bisschen nach oben schießen? -
Jap, berichte mal bitte.. würde mich auch interessieren..

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Original geschrieben von MTT
AndiSuperzahl ist nicht Zusatzzahl!
Du brauchst die 33, nicht die 3!

Für 3 Richtige mit Superzahl gibts nix außer den "normalen" 3 Richtigen.

Der Gewinner tut mir jetzt schon leid, denn er wird wohl zum medialen Spielball von BILD.
"BILD macht Leser zum Lottomillionär"
"Lottomillionär spricht exklusiv in BILD"
"Lottkönig dankt BILD und spendet für BILD-Stiftung"

MTT 
kp wo nur die 3 war, jedenfalls hab ich die.. ich verwechsel des doch immer:D aber vorhin hab ich mir eingebrannt dass es die richtige is

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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von MTT
Yes!
3 Richtige + Zusatzzahl, gibt immerhin 25-30 Euro.

Ein versöhnlicher Lotto-Abend.

Dass aber ausgerechnet die BILD den Jackpot geknackt haben will bzw. einer ihrer unterprivilegierten Rezipienten, grenzt schon an unglaublichem Wahnsinn...
:mad:
MTT 
Dito... 10, 24, 42.. + Superzahl..
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3+superzahl dürfte nicht mehr als 10€ bringen, oder?:D
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Zitat
Original geschrieben von Vieltaenzer
Hallo,
rein rechtlich ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, wenn der Käufer sagt, ich kaufe den Wagen. Ob der Kaufvertrag nun mündlich oder schriftlich geschieht, ist dabei für deren Gültigkeit völlig unerheblich, es ist bloß eine Frage der Beweislast. Solltest Du den Wagen an einem anderen verkaufen, so ist der zweite Kaufvertrag nichtig, auch wenn dieser schriftlich geschieht. Du mußt dann (rein rechtlich) den zweiten Kaufvertrag rückabwickeln, den ersten Käufer bedienen und den zweiten einen ggf. Schadensersatz leisten. Dies ist swie gesagt die rein rechtliche Seite. Praktisch sagt man oft leicht, ich kaufe den Wagen, und tut es dann doch nicht. Warum ruftst Du den Erstkäufer nicht einfach an, und fragst, wie es aussieht?Soweit ich weiß, muss die Annahme unverzüglich und in Übereinstimmung zum Angebot entsprechen - und das war nicht der Fall

Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege... Kann mir nur helfen für die nächste Klausur in WR

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Ich hätte eher gedacht, dass es daran liegt, dass der Chef mich damals mit Weihwasser beträufelt hat.. dürfte dem Flattergevieh auch nicht wohl bekommen
