Beiträge von ad89

    Hi,
    ich möchte nicht, dass eine großartige zusätzliche Diskussion entsteht.
    Falls Du darauf antworten möchtest, kannst du das gerne auch per PM tun.:)



    Zitat

    Original geschrieben von babapapa
    Deppen, die kiffen oder sonstigen Konsum legalisieren wollen, kotzen mich an.



    Nachdem Du anscheinend - aus welchen Gründen auch immer - besser bescheid weißt als ich, stellt sich mir die Frage, wieso Du darauf so aggressiv reagierst?


    Du wirst wahrscheinlich auch wissen, dass es solche und solche gibt.
    Die notorischen Kiffer und die Gelegenheitskiffer.


    Sehe ich das richtig, dass Du gegen den Konsum bist, damit die Anzahl der Dauerkiffer nicht weiter steigt?

    dob, hast du grob ne Ahnung, wie es mit dem Führen der Schreckschusswaffen bei Blutalkohol <0,5%o ausschaut?


    Dass man zum Führen einen kleinen Waffenschein braucht, ist mir bekannt (hoffe ich? :D ).
    Aber wir können nich z.B. ein Bier trinken und uns dann auf die Straße stellen und bisschen nach oben schießen?


    kp wo nur die 3 war, jedenfalls hab ich die.. ich verwechsel des doch immer:D aber vorhin hab ich mir eingebrannt dass es die richtige is :)


    Dito... 10, 24, 42.. + Superzahl..

    Zitat

    Original geschrieben von Vieltaenzer
    Hallo,
    rein rechtlich ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, wenn der Käufer sagt, ich kaufe den Wagen. Ob der Kaufvertrag nun mündlich oder schriftlich geschieht, ist dabei für deren Gültigkeit völlig unerheblich, es ist bloß eine Frage der Beweislast. Solltest Du den Wagen an einem anderen verkaufen, so ist der zweite Kaufvertrag nichtig, auch wenn dieser schriftlich geschieht. Du mußt dann (rein rechtlich) den zweiten Kaufvertrag rückabwickeln, den ersten Käufer bedienen und den zweiten einen ggf. Schadensersatz leisten. Dies ist swie gesagt die rein rechtliche Seite. Praktisch sagt man oft leicht, ich kaufe den Wagen, und tut es dann doch nicht. Warum ruftst Du den Erstkäufer nicht einfach an, und fragst, wie es aussieht?


    Soweit ich weiß, muss die Annahme unverzüglich und in Übereinstimmung zum Angebot entsprechen - und das war nicht der Fall :)


    Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege... Kann mir nur helfen für die nächste Klausur in WR :D