Nun ja, dann brauche ich ja bald nicht mehr zu arbeiten.Warum auch.Wenn ich nur noch arbeiten gehe, weil ich den Weg zur Arbeit bezahlen muß?Klingt nicht sehr logisch.
Beiträge von Trauma
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Original geschrieben von jochar
Mein persönlicher Favorit ist im Moment diese Auktion:Ich raffs nich'.Da gibt es echt Penner,die da mitbieten.
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Original geschrieben von Bier
Wieso ist das Handy so klein und dein ding auch *g* :pNope!
Das Handy ist ein P800 und mein Ding soll wohl im normalen Bereich liegen (zumindest laut in Signatur erwähnter Frau)
.Im Ernst.Ich bin einer der seine Hosen gerne zu groß kauft.Da passt viel rein
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Original geschrieben von dragon-tmd
Damit sie dein Handy ruckzuck vollstauben lassen?
Damit es dir beim hinsetzen ggf. dein Display zerbricht?
Damit deine Freundin meint "ist es eine Rolle mit 2 EUR Stücken oder freust du dich mich zu sehen"?
(wegen der Beule in der Tasche)Hosentaschen sind DEFINITIV nicht der Ort, um sein Handy sicher aufzubewahren - schon gar nicht in engen Jeans

Es soll auch Leute geben die Hosen anhaben,welche 'ne Nummer zu groß sind.Bei mir siehst du keine Beule in der Hose.Weder vom Handy oder sonst was
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Original geschrieben von Lord EX






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Close All Apps
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File Manager
Task Manager
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Voice Recorder
Picture Viewer
Control Panel Integral
Document Viewer
and finally a window refreshDie Skin gefällt mir und ist auch im Einsatz.Ich habe nur ein Problem mit der Zeitanzeige.Es fehlt je nachdem welche Seite ich öffne entweder die erste oder die letzte Ziffer.Kann man das beheben?
:edit
Das Datum wird auch nicht richtig angezeigt.
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Original geschrieben von Brainstorm
Kübelwürgs Plüschtier gibts auch.
KlickNun ja, Lübeck ist aber ziemlich weit weg
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Muß ich den hier verstehen.
Das ein Mensch zwei verschieden Große Füße hat ist mir ja klar.Aber so ein Unterschied?Oder kauft das jemand mit einem Bein und schenkt den anderen Schuh seiner einbeinigen Freundin? Grübel,grübel...
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Ich finde es traurig,das Coolio sowas mitmacht.Er ist der Einzige,der das eigentlich nicht nötig hätte.
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Original geschrieben von visioneer
Also, ich mag den ja nicht, aber verdient hat selbst diese Nervensäge das nicht!Aber vielleicht hat es seiner Stimme zu besserung verholfen und sein überhebliches Auftreten etwas vermindert... Mein damit, vielleicht hat er sich jetzt selber mal ein wenig die Flügel gestutzt!
Jedenfalls ist sicher das die Versicherung das Geld wiederholt und dazu auch noch schön aus meinem gesammelten Werk des Sachverständigenwesens folgendes:
I)
Fahren ohne Fahrerlaubnis §21 StVG
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl es die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat, oder diese zum zeitpunkt entzogen ist
2. als Halter anordnet oder zuläßt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat.
(2) Mit freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit geldstrafe bis zu 100 tagessätzen wird bestraft, wer
1. dieses tat nach absatz (1) fahrlässig begeht
2. hier unwichtig
3. hier unwichtig
II)
Zum Versicherungsrecht:
§ 152 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Der Versicherer haftet nicht, wenn der Versicherte den Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt hat!!!--> Grobe Fahrläßigkeit reicht als Grund für einen Haftungsausschuss der Versicherung nicht aus!!
III)
Obligenheiten:
3) Schwarzfahrerklausel:
Das Fahrzeug darf nicht von unberechtigten Fahrern gebraucht oder dieses wissentlich zugelassen werden! Ein Regressanspruch seitens der Versicherung besteht hier nur gegen den Schwarzfahrer, nicht gegenüber Halter oder Eigentümer. etc....
4) Führerscheinklausel:
Das fahrzeug darf auf Öffent. Wegen/Platzen nicht benutzt, bzw. dieses zugelassen werden, wenn der Fahrer nicht die dafür vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat! Regressanspruch besteht hier grundsätzlich gegenüber dem Fahrer. gegenüber Halter/Eigentümer nur dann, wenn dieser vorsätzlich oder fahrlässig zu verantworten hatte, dass der Fahrer nicht im Besitz der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis war!IV)
Fahrzeugversicherung:
Ausschlüsse des Versicherungsschutzes:
Wie auch in dere Fahrzeughaftpflichtversicherung unterliegen dem Versicherten in der Fahrzeugversicherung folgende Obligenheiten nach §2b AKB:
-Verwendungsklausel
-Rennfahrerklausel
-Schwarzfahrerklauel
-Führerscheinklausel
-Alkoholklauselso denn, was das bedeutet ist ja wohl klar, es können sowohl die Mitfahrer (Halter), wie der Kübelböck selber zur Verantwortung gezogen werden. Strafrechtlich wird sowieso ein Verfahren eingeleitet, Zivilrechtlich wird sich die Versicherung das Geld von Halter oder Kübelböck wiederholen! Des weiteren wir er wahrscheinlich ein Führerscheinverbot für eine festgesetzte Zeit erhalten. In diesen Fällen meist sechs Monate bis zwei Jahre, je nach schwere des Vergehen!
MFG
v.Küblbrech im Knast.Das wärs.Da kann er dann er dann Daniela für alle spielen.
Ich hoffe der Kasper bekommt ordentlich was an den Hals.Diese Möchtegernpromis denken auch die können alles. -
Re: Kingeltöne Novaspace
ZitatOriginal geschrieben von arty10680
Hallöchen hat jemand für mich Klingeltöne von Noaspace besonders "Beds are Burning" in Midi oder mmf!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Wer ist Noaspace?