Wie mein Vorredner schon anmerkte: Gutachter darfst du frei wählen. Den muss die gegnerische Versicherung dann auch mit bezahlen. Wenn du keinen Leihwagen in Anspruch nimmst, dann hast du zudem noch das Recht, dir die Kosten für einen solchen auch mit auszahlen zu lassen!
Hatte auch so einen Fall gehabt: Mir ist einer in die Seite gefahren. War bei meinem schon recht alten Wagen dann ein wirtschaftlicher Totalschaden. Bin zu einem Gutachter, der das alles ganz automatisch über einen Anwalt hat laufen lassen. Habe den Betrag laut Gutachten von der gegnerischen Versicherung bezahlt bekommen, sowie Leihwagen für 14 Tage ("Nutzungsausfall"). Letzteres kann locker mal 500 Euro ausmachen! Und das Gutachten selbst natürlich auch. Aber dies regelt der Gutachter idR dann selbst mit der Versicherung.
