Beiträge von Metzger80

    Mahlzeit zusammen,


    Schuldner "S" hat von Gläubiger "G" ein privates Darlehen für den Kauf eines KFZ erhalten. Rückzahlungsmodalitäten etc. wurden in einem Darlehensvertrag festgehalten, auch wurde G für die Dauer der Fahrzeugbrief zugesprochen.


    S zieht nun in einen neuen Zulassungsbezirk und benötigt den Brief für die Ummeldung. S nennt die Adresse und die Kontaktperson bei der Zulassungsstelle an die der Brief geschickt werden soll. Von dieser würde G den Brief auch zurück erhalten.


    Bevor G den Brief mit der Post verschickt und/oder nicht zurück erhält, würde dieser die 60km Fahrt auf sich nehmen und persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen. Ist das so einfach: Brief vorlegen, vielleicht irgendwas unterschreiben und den geänderten Brief wieder mitnehmen?


    Wie ist der genaue Ablauf? Es müßte doch vergleichbar mit einem finanzierten PKW sein, bei dem die Bank den Brief in den Händen hält?!


    Dank vorab!

    Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    Bisher habe ich meine Eltern immer mit Stromverträgen (privat und kleines Gewerbe) ohne Boni versorgt. Inzwischen habe ich mich intensiver damit auseinander gesetzt und deutliche Ersparnisse - zumindest im ersten Jahr gesehen. Da ich die Verträge eh immer im Blick habe, sollten Stromverträge mit Neukunden- und/oder Sofortbonus interessant sein.
    Eine Frage habe ich jedoch: (Prozentuale) Neukundenboni werden ja in der Regel mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Gibt es hier (aus Erfahrung) keine Probleme, wenn der Vertrag zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres gekündigt wurde und dann irgendwann die Rechnung kommt?


    Neben der zitierten Frage, stelle ich mir auch die Frage, ob es Monate/Jahreszeiten im Laufe eines Jahres gibt, in denen sich ein Wechsel des Stromanbieters lohnt und welche in denen es sich eher nicht lohnt?!

    Bisher habe ich meine Eltern immer mit Stromverträgen (privat und kleines Gewerbe) ohne Boni versorgt. Inzwischen habe ich mich intensiver damit auseinander gesetzt und deutliche Ersparnisse - zumindest im ersten Jahr gesehen. Da ich die Verträge eh immer im Blick habe, sollten Stromverträge mit Neukunden- und/oder Sofortbonus interessant sein.
    Eine Frage habe ich jedoch: (Prozentuale) Neukundenboni werden ja in der Regel mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Gibt es hier (aus Erfahrung) keine Probleme, wenn der Vertrag zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres gekündigt wurde und dann irgendwann die Rechnung kommt?

    Nabend zusammen,


    da es unser graphisch bewanderter Kegelbruder seit Jahren nicht schafft, ein Kegellogo zu entwerfen, haben wir beschlossen, uns im Internet schlau zu machen und dort einen Anbieter zum Entwerfen eines individuellen Logos zu suchen. Wir würden das Logo dann auf Poloshirts drucken lassen.
    Kennt ihr Anbieter/Seiten im Internet?
    Dank vorab!

    Nabend zusammen,


    ich habe bei OTTO folgende Aktion gefunden und wollte fragen, was davon zu halten ist.
    Anmeldung geht über den folgenden Link:
    https://deutschland-schafft-platz.otto.de/



    Und ob ich es jetzt an Otto schicke oder in einen Altkleider-Container werfe, hinter dem oft ein gewinnorientiertes Unternehmen steht, dürfte fast egal sein, oder?

    Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Ja, ich hatte ja das gemacht, was sie vorgeschlagen hatte (Überweisung eingegeben und den Bildschirmausdruck gemailt). Sie ging dann aber nicht zur Post, um den Brief bzw. das Paket aufzugeben.


    In welcher Welt lebst du eigentlich??? Der Ein oder Andere, der das hier liest, wird sich Geschäfte mit dir sicherlich dreimal überlegen.
    Schön, dass du hast einen Screenshot geschickt hast (am besten auch nur über die Eingabe der Daten und keine richtige Überweisungsbestätigung, die man im pdf-Format erhält, wenn die Überweisung unwiderruflich per TAN authorisiert wurde). DEINE Überweisung platzt und du beschwerst dich, dass die Verkäuferin dir - wie versprochen - keine Sendungsnummer zukommen lassen hat? Wer hat denn das erste Versprechen, die Zahlung, gebrochen??? Ich als Verkäuferin (zum Glück bin ich es nicht!!!!) wäre innerlich sowas von dankbar, dass die Skepsis gesiegt hat und der Artikel nicht versandt wurde. Sonst hätte ich auf deine erneute Überweisung warten dürfen.
    Aber die Sache ist ja erledigt und ich würde mich über ein Schloss freuen.

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Die Frage ist aber, wie hoch der Schaden beim Verkäufer durch das vorsätzliche rechtswidrige Handeln von Herbert vom Gericht festgestellt wird. Es geht hier um einen privaten Verkauf, UND die Ware wurde noch nicht geliefert.
    Als Verkäufer ohne Rechtsschutzversicherung würde ich hier nicht den Streithansel spielen. Also, Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung, danach Rücktritt vom Kaufvertrag und Info an die Verkaufs- Plattform, das Herbert lustig Sachen kauft und wegen Ebbe auf dem Konto nicht bezahlt. Dann würde ich den Artikel neu verkaufen.


    Ich habe einen Artikel verkauft und somit stand er anderen potentiellen Käufern nicht mehr zur Verfügung. Herbert zahlt (bisher) nicht, also entsteht mir ein Schaden.
    Ich als Verkäufer muss Herbert nun eine Frist setzen. In dessen Anschluss befindet er sich im Verzug und schuldet zudem Verzugszinsen (§ 286 ff. BGB).

    Da schaut man ein paar Tage mal nicht hier rein und verpasst fast etwas... :-)


    Leider führt der Thread hier zu rein gar nichts, da Herbert auch beratungsresistent zu sein scheint. Er hat seinen Standpunkt, den er meinetwegen auch behalten soll, aber dafür brauchen wir den Thread hier nicht (mehr).


    Weil sich bei solchen Aussagen beim Lesen mein Magen umdreht:
    Bitte nicht Widerruf eines Kaufvertrages bei Haustürgeschäften und lt. Fernabsatzgesetz (§ 312 BGB) und einen Rücktritt vom Kaufvertrag (§ 433 ff. BGB) verwechseln!


    Schlechtes Gefühl hin oder her - dann suche ich keine hochpreisigen Artikel bei Quoka und Co.


    Hier nun mein Senf, den Herbert wahrscheinlich auch nicht gerne hören wird. Ich schreibe hier jetzt mal aus meiner Sicht, wenn ich den Artikel verkauft hätte:


    Ich erbitte mir einen Screenshot der Überweisung, um das Geschäft so schnell wie möglich abzuwickeln. Beim Erhalt des Screenshots kommen mir - u.a. aufgrund der unbekannten Bank - ein paar Zweifel auf.
    (Frage in diesem Zusammenhang: Wurde tatsächlich ein Screenshot der Überweisungsbestätigung nach unwiderruflicher Überweisung mit TAN-Eingabe übermittelt oder wurde einfach nur die Überweisungs-Maske ausgefüllt? Bei meinen (Online-)Banken sind die Überweisungsbestätigungen immer pdf-Dateien.)
    Da ich einen so teuren Artikel - auch aufgrund der oben beschriebenen Skepsis gegenüber der Echtheit der Überweisung - nun mit Sicherheit nicht vor dem endgültigen Zahlungseingang verschicke, warte ich doch lieber den nächsten Buchungstag ab. Kein Geld da, die nächsten Tage auch nicht.
    Ich habe ein flaues Gefühl im Magen und lasse mich von Herbert sicherlich nicht nötigen, immer ad hoc auf seine Mails zu reagieren. Herbert hat den Artikel gekauft, ist somit Schuldner und soll nun erstmal vereinbarungsgemäß bezahlen. Im Anschluss komme ich meiner Pflicht zur Lieferung umgehend nach (§ 433 BGB).


    Mein nächster Schritt: Fristsetzung zur Zahlung innerhalb der nächsten 10 Tage an Herbert. Sollte kein Zahlungseingang erfolgen, wird der Rücktritt vom Kaufvertrag - wegen "nicht erbrachter Leistung des Schuldners" - erklärt.
    Währenddessen kläre ich sicherheitshalber, ob tatsächlich ein rechtkräftiger Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Hierbei ist mir bestensfalls meine bestehende Rechtsschutzversicherung behilflich.
    Nach dem erfolgten Kaufrücktritt übergebe ich die Sache einem Anwalt, der sich um meinen Schadensersatz (§ 281 BGB i.V.m. § 325 BGB) kümmert und über ein paar hundert Euro Gebühren, beides zu Lasten von Herbert, freut.