Als IMAP...
Beiträge von Metzger80
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Hallo zusammen,
ich habe die aktuellste Thunderbird-Version auf meinem Rechner und möchte nun einstellen, dass die E-Mails von dem Server gelöscht werden, wenn diese abgerufen worden sind.
Die Google-Suche ergab: "Extras" - "Konteneinstellungen" - "Servereinstellungen" - "Nachrichten auf dem Server belassen".
Letztgenannten Punkt gibt es bei mir aber nicht... :confused:
Dank vorab! -
Zitat
Original geschrieben von daelch
Über Qipu gibt es 45€ Prämie für ein Tagesgeldkonto ("PlusKonto TopZins für Minderjährige") bei der Audi Bank.
Klappt auch für mehrere Kinder in der Familie mit einem Qipu Account.
Mit diesem Angebot fährt man aufgrund der Prämie wohl noch fast am besten. Nicht viele Banken bieten Konten für Minderjährige an.
Bei Festgeld für 1 Jahr liegt man bei 1,4% (österreichische "Denizbank")pro Jahr, allerdings ist man hier halt ein Jahr nicht flexibel.
Beim flexibleren Tagesgeld leigt man bei der "RaboDirect (NL)" bei 1,01%, die "Denizbank" liegt bei 1,00%.
Man sieht, dass zur Zeit einfach keine großen Spünge drinnen sind. -
Hallo zusammen,
berufsbedingt wird es dieses Jahr für mich vermutlich zwei Mal (insgesamt drei Mal) nach Holland in den "Urlaub" gehen. Abseits der großen Parks von "Landal" und "Roompot" bin ich nun auf der Suche nach alternativen behinderten- und im besten Fall auch rollstuhlgerechten Ferienparks/-häusern, die nicht völlig verwohnt sind.
Örtlich sind wir nicht so festgelegt, nur nahe der niederländischen Nordseeküste sollte es schon sein. Benötigt werden immer 4-5 Schlafzimmer und mind. 2 Bäder. Zudem sollte möglichst viel ebenerdig sein.
Sind euch weitere Anbieter bzw. Seiten im Internet bekannt?
Dank vorab! -
Hi,
welchen Preis könnt ihr für das "Sony Xperia Z3 Compact" machen?
Dank vorab! -
Zitat
Original geschrieben von CXpert
Ich glaube, Du hast meinen Beitrag nicht richtig gelesen. Ich habe doch geschrieben, dass ich an Sparhandy eine E-Mail und ein Fax geschickt habe!Fachhändler vor Ort bietet nicht unbedingt mehr Support als Online Händler, mit Fachhändlern habe ich auch meine Erfahrungen gemacht, die nicht besser waren.
Mein nächstes Handy kaufe ich bei amazon, bei Defekt bekommt man sofort innerhalb von 2 Jahren entweder neues Handy oder das Geld zurück.
Das kenne ich von anderen Elektro-Artikeln so, aber meine Erfahrung, die inzwischen etwas länger her ist, ist, dass man das Handy einsenden soll... -
Zitat
Original geschrieben von Anja Terchova
Fuer ein Einschreiben waere doch eh eine 4,10 Euro Marke zu wertvoll, duerfte doch nur so 2-3 Euro kosten oder?
Deswegen sprach ich in meinem Eingangsthread von einem Maxi-Brief (2,40€) und iben drauf dann noch die Gebühren für das Einschreiben. -
Zitat
Original geschrieben von murmelchen
Aber alle Rechte nutzen nichts wenn der VK sich Querstellt. Dann bleibt nur noch Lehrgeld oder Anwalt.Die Auktion ist kein Vertragsbestandteil.
Dennoch sollte man sich auf das "richtige Recht" berufen... -
ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von Gag Halfrunt
GeizigerHund:Moin,
nur mal meine unmaßgebliche Meinung dazu: Wenn die Ware nicht dem beschriebenen Zustand entspricht, dann hat das nichts mit dem Widerrufsrecht zu tun.
Bei einem verdeckten Mangel greift die Sachmängelhaftung des Verkäufers. Ein privater Verkäufer kann diese ausschließen, muss dies jedoch ausdrücklich tun. Ein gewerblicher Verkäufer kann dies grundsätzlich nicht.
War der Mangel dem Verkäufer bekannt und hat ihm dem Käufer nicht mitgeteilt, dann ist das ein arglistiges Verschweigen, und da hilft auch kein Ausschluss der Mängelhaftung mehr.
Also such es dir aus. Am Ende bleibt dir da nur der Weg zum Anwalt. Oder du verbuchst es einfach als Erfahrung.
Ansonsten wollte ich noch bemerken, dass dein Nickname in dem Zusammenhang nicht einer gewissen Ironie entbehrt.

Gut, dass ich den Thread bis zum Ende gelesen habe. Ich habe schon befürchtet, dass hier niemandem auffällt, dass der Käufer sich hier nicht auf einen Widerruf seiner Bestellung zu berufen hat, wenn allenfalls hilfsweise.Es liegt ein Mangel an einem Gegenstand vor, der nicht beschrieben wurde. Bei einem gewerblichen Verkäufer wäre die Angelegenheit jetzt "einfacher" als bei einem privaten Verkäufer. Ist der Mangel offensichtlich und wurde nicht beschrieben? In diesem Fall bestehen auch bei einem privaten Verkäufer gute Karten. Ich empfehle in diesem Zusammenhang § 433-444 BGB.
Daher empfehle ich folgende Vorgehensweise: Selbst in die o.g. BGB-Paragraphen einlesen. Schreiben an den Verkäufer mit Fristsetzung von 10 Werktagen und Mitteilung über den Vorbehalt des Rechtsweges. Sollte keine Einigung stattfinden, bleibt nur der Gang zum Anwalt.
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Zitat
Original geschrieben von Amerikaner
Warum verschickst du es nicht einfach als Päckchen? Da kannste die Briefmarke in jedem Fall draufpappen laut [URL=https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CCEQFjAA&url=https%3A%2F%2Fwww.efiliale.de%2Fefiliale%2Fkatalog%2FproduktKategorie.jsp%3FItem%3Dcat22920110&ei=YDu2VNrvKcPuUJDygdgJ&usg=AFQjCNH5aUbj2F0Sbdyqwky5SgnRgPFfHA&bvm=bv.83640239,d.bGQ]Post[/URL]
...weil ich dann leider keinen Nachweis habe...