Beiträge von Metzger80

    Zitat

    Original geschrieben von morpheusbremer89
    Ich wollte wissen ob ich das darf.... ja gut ich verkaufe es jetzt im Endeffekt sowieso. Aber vielleicht hat das ja schonmal wer gemacht deshalb der Thread.


    Und woraus schliesst du bitte das ich deiner meinung nach Jugendlich bin? :rolleyes:
    Mfg


    Klare Antwort nach §903 Abs. 1 BGB: Nein, du darfst es nicht!
    Wenn Mobilcom davon wird bekommt (meist passiert sowas, wenn man es nicht erwartet), wirst du eine Schadensersatzforderung (mind.) über den Wert des Handys erhalten. Mobilcom stellt dir das Handy 2 Jahre zur Miete zur Verfügung - du hast es nicht gekauft. Erst nach den 24 Monaten geht es in dein Eigentum über.
    Rechtlich gesehen wäre es das gleiche, wenn du eine Wohnung als Mieter einfach weiterverkaufen würdest.


    Habe noch folgendes gefunden:
    "Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass der Verkäufer nicht Eigentümer, und somit nicht zum Verkauf berechtigt war, so hat der Eigentümer einen Rechtsanspruch gegen den Verkäufer, da der Gegenstand ja nicht frei von Rechten dritter war.
    Den Käufer wird man in einem solchen Falle nicht belangen können und auch nicht werden."

    Zitat

    Original geschrieben von morpheusbremer89
    Hätt ich das vorher gewusst :D mir aber egal Verkaufe das ding trotzdem was wollen die mir schon? Ich bezahle meine Rechnungen immer Pünktlich also können die mir gar nichts.



    Mfg


    Was sollte dann überhaupt die Threaderöffnung? :confused: :flop:
    Das Bezahlungen der Rechnung hat rechtlich mal gar nichts mit dem Mietvertrag des Handys zutun.
    Sollte Mobilcom irgendwie und irgendwann, man weiß ja nie, Wind davon bekommen, wirst du dich auf Ärger einstellen können....
    Aber so ist die Jugend heutzutage...mir kann keiner was...


    §903 BGB sagt ganz klar: "Der Eigentümer einer Sache kann, [...], mit der Sache nach Belieben verfahren [...]."


    Du bist nicht der Eigentümer, also...

    Rechtlich ist es eigentlich ganz einfach. Es ist zwischen Eigentum und Besitz zu unterschieden.
    Ein Beispiel hierfür wäre: Du wohnst irgendwo zur Miete, als bist du im Besitz der Wohnung. Eigentümer bist du damit aber noch lange nicht und kannst mit der Wohnung auch nicht einfach machen, was du willst - was der Eigentümer hingegen kann.


    Eigentümer des Handy bleibt lt. der Mogelcom AGB´s, welche du mit deiner Vertragsunterzeichnung akzeptiert hast, die Mogelcom für die ersten 24 Vertragsmonate.
    Folglich kannst/darfst du rechtlich gesehen mit dem Handy nicht einfach machen, was du willst.

    Re: Re: Schlafzimmerfernseher "ORION TV 20 RN 10 (D)" - kann ein TT-Händler liefern?


    Zitat

    Original geschrieben von Chris755
    Ich bin zwar nicht darappa, aber ich fühl mich auch angesprochen dir ein Angebt zu machen, nachdem ich bei dir bereits eingekauft habe ;)


    Ich hab den von dir genannten Fernseher im Angebot:


    http://www.lareus-computer.de/…23&pname=orion-tv-20rn10d


    ALso wenn es für TMausHB wirklich dieser Fernseher sein soll, kann man bei dem Preis ja nur zuschlagen. Günstiger kommt man z.T. nicht dran.


    Richtig. Innerhalb der letzten 5 Vertragsmonate sollte dann ein Wechsel in "ohne Handy" möglich sein.


    Hast du denn die VVL- oder die normale Hotline angerufen?

    Hallo zusammen!


    Ich habe z.T. bei mir ein JBL ESC200 Sourround-System stehen und bin damit eigentlich ganz zufrieden.
    Nun hat der Amplifier seinen Geist aufgegeben. Hat jemand seine Ahnung, wo ich ein solches Gerät noch erhalten kann? Oder gibt es eine kostengünstige gute Alternative?
    Lautsprecher, Sub etc. werden nicht benötigt.

    Ein ähnliches Problem hatte ich auch. Abholung de Kontoauszüge am Auszugsdrucker beantragt. Dann irgendwann per Post zugeschickt und promt berechnet bekommen. Auf meine Reklamation bekam ich folgende Antwort:


    Habe jetzt auf den Quartalskontoauszug umgestellt.