Beiträge von Metzger80

    Nabend zusammen,


    ich habe hier über TT für meine Freundin eine 50€-iTunes-Karte erworben (Bilder wurden mir zur Verfügung gestellt). Diese hat diese auch ohne meine Anwesenheit eingelöst. Vor der Einlösung sollen 3,17€ Guthaben vorhanden gewesen sein, nach der Aufladung 50,59€.
    Kann sich jemand die Differenz erklären? Gibt es irgendwo eine Guthaben-Übersicht aus der Verbrauch und Aufladungen hervorgehen (bin selbst kein Apfel-Nutzer)? Falls nicht, an wen kann man sich wenden?
    Dank vorab!

    Hallo,


    nach Rücksprache versuche ich die offenen Fragen nun zu beantworten. Zunächst noch mal kurz zum Schadenhergang:


    Es handelt sich um einen ca. 10qm großen Raum (ohne Fenster, der aktuell durch eine Ziehharmonika-Tür vom Wohnraum abgetrennt ist. Die "Einliegerwohnung" liegt im Keller des Hauses (mit Zugang vom Keller und von außen). Der Vorbesitzer des Hauses hatte die Wohnung vermietet und der Raum diente (unerklärlicherweise) als Küche. Ein Überbleibsel ist halt ein Wasserzulauf.
    Da der Raum als Rummpelkammer genutzt wird, muss irgendetwas so unglücklich auf den Hahn, der sich zudem im hinteren Ende des Raumes befindet, gefallen sein, so dass diese aufgedreht wurde. Diese Tatsache wurde erst ca. 1,5 Tage später bemerkt.
    Gestern und heute wurde das Trockenlegen des Teppichbodens versucht, aber aufgrund der Wassermengen wird sicher auch einiges in den Beton und in/unter drei deckenhohe Regal-Schränke gezogen sein.


    Eine Schadenhöhe kann A daher absolut nicht beziffern (er hat keine eigene HR-Versicherung).


    Die HR-Versicherung schreibt in ihren VHBs:

    Zitat

    Nässeschäden
    Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen. Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit
    diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasseroder Dampfheizung, aus Klima-Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen,
    aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein.
    Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.


    Die grobe Fahrläßigkeit ist in dem HR-Tarif explizit mit eingeschlossen.


    In der Wohngebäude-Versicherung (andere Gesellschaft) ist ebenfalls "Leitungswasser" und die "grobe Fahrlässigkeit" enthalten.


    Ich hoffe die Infos reichen für einen ersten groben Überblick und einen entsprechenden Tipp... :top:

    Hallo zusammen,


    Person A hat eine Einliegerwohnung im Haus seiner Eltern. Ein kleiner Raum wird als Abstellkammer genutzt. Durch einen blöden Zufall ist beim Verstauen von Kartons, ein Karton an einen kniehohen Hahn eines Wasserzulaufs gekommen. Die Tatsache des Wasseraustritts ist erst nach einem Tag durch völlig nassen Teppichboden aufgefallen. Tritt in einem solchen Fall die Hausratversicherung ein?

    Update


    AA1, die sich mit der Leistungsbeurteilung von A auseinandersetzt, wurde der Arztbericht des Professors zur Weiterleitung an deren medizinischen Dienst zugeleitet (in einem separatem Umschlag).


    ---


    Von der AA2 wurde folgendes mitgeteilt:
    [...]nach den Feststellungen meines Ärztlichen Dienstes sind Sie nicht länger als sechs Monate leistungsunfähig", "stehen damit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung", "müssen daher alle Arbeitsunfähigkeiten mitteilen und durch ärztliche Bescheinigungen nachweisen (§311 SGBIII)".
    "Bitte informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt darüber, dass sich Ihr Arbeitsunfähigkeit nun nach den Tätigkeiten richtet, für die Sie nach dem ärztlichen Gutachten zur Verfügung stehen."


    Per Einschreiben wurde dem Ärztlichen Gutachten vor wenigen Tagen vorsorglich widersprochen und der Arztbericht des Professors (vertraulich und zur Weiterleitung an den Ärztlichen Dienst) beigelegt. Natürlich wurde auch um die Zusendung einer Kopie des ärztlichen Gutachtens gebeten, da dieses A nicht vorliegt.


    ---


    Nun ergibt sich aber noch eine weitere Baustelle bzw. A ist sich derzeit nicht sicher:
    Seit 12/2012 ist A nun AU. Es erfolgte eine Vielzahl an Arztbesuchen (Hausarzt, Orthopäden, Neurologen, Neurochirugen) mit viel bildlicher Diagnostik (MRTs, CTs von LWS, HWS, BWS). Entweder haben sich alle Ärzte auf die wohl nicht ganz korrekten Befunde der Radiologen verlassen oder sich (was eh kaum jemand gemacht hat) die Bilder nicht richtig angesehen. Auch eine medizinische Reha brachte keine Verbesserung - ganz im Gegenteil.
    Da keine Ursache diagnostiziert werden konnte, gilt A bei Ämtern und Behörden als Simulantin.
    Erst Anfang 06/2014 hat A das Glück, dass sich ein Professor den Fall anschaut und der beim Vergleich von Aufnahmen 01/2013 und 07/2013 deutliche Veränderungen erkennt.
    Gestern fand im Auftrag des Profs weitere bildliche Diagnostik statt. Der genaue Bericht steht noch aus, aber die Ärzte dort meinten, dass noch mehr "kaputt" sei, als auf den "alten" MRT-Bildern zu erkennen sei. "Treiben Sie Leistungssport? Nein" "Das ist aber sehr sehr ungewöhnlich, sowas habe ich in ihrem Alter (31) noch nicht gesehen".


    Seit 12/2012 lebt A nun mit Schmerzen und nur das, weil die bisherigen Ärzte keine Ahnung hatten, sich die MRT-Bilder nicht oder nicht richtig angesehen haben und keine weitere Diagnostik in die Wege geleitet ? Das kann doch wohl nicht sein?!


    Wäre ein Kontakt zur RSV ratsam? Für die o.g. Probleme steht das ja auch noch im Raum.

    So ging es weiter:


    In dem Antwortschreiben bzgl. der Leistungsbeurteilung gibt es explizit einen Punkt, dass man krankgeschrieben ist. Person A hat dies angekreut, eine Kopie der Krankmeldung beigelegt, mitgeteilt, dass Anfang Juli eine OP ansteht und auch eine Kopie des Arztbriefes vom Professor in einem verschlossenen Umschlag zur Weiterleitung an den ärztlichen Dienst beigelegt und bei der AA1 einige Tage zuvor eingeworfen.
    Vor wenigen Tagen kam dann ein Schreiben der AA1 (mit neuem Termin), dass man ohne wichtigen Grund nicht erschienen wäre und eine Sperrfrist drohe.
    A ist daraufhin zur AA1 (die Zahlung wird benötigt) und hat den Fall geschildert. Dort wurde mitgeteilt, dass im Falle der Aussteuerung die Teilnahme (wohl unabhängig von der AU) Pflicht sei (im Rechtsbehelf natürlich nicht erwähnt). Das Anliegen würde an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet, der auch über die Sperrfrist entscheide (gut, dass A eine RSV auch vor Sozialgerichten hat).


    Von der AA2 (ist wohl eine Zusammenarbeit mehrerer AA) kam die Tage dann auch noch ein Schreiben, dass A lt. vorliegendem medizinischen Gutachten max. 6 Monate arbeitsunfähig sei oder sein könnte und der Hausarzt dahingehend zu informieren sei, dass sich weitere Krankmeldungen nur für Arbeiten ausgestellt werden dürfen, die lt. Gutachten Person A auch tätigen kann.
    An die AA2 geht am Montag ein Einschreiben, indem dem medizinischen Gutachten aufgrund falscher Grundlagen widersprochen wird. Es wird dargelegt, dass 1,5 Jahre lang kein Arzt sich richtig die MRTs angeschaut hat und wohl auch keine richtige eingehende ärztliche Untersuchung stattfand (der Prof. nahm sich ca. 20min Zeit) und erst der Besuch beim Prof. noch (doch!) eine orthopädische Ursache für die Beschwerden offenbart. Auch diesem Schreiben wird der Arztbericht beigelegt, mitgeteilt, dass eine OP ansteht und natürlich eine Kopie des medizinischen Gutachtens angefordert.


    Dem abgelehnten Rentenbescheid wird ebenfalls erstmal kurz vor der OP widersprochen und eine spätere Begründung angekündigt.