Beiträge von Metzger80

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Edit:
    Meine Frage nach der Bedeutung der Begrifflichkeit "von der Krankenkasse ausgesteuert" sehe ich immer noch nicht beantwortet.


    Krankenkassen zahlen 1,5 Jahre sog. Krankengeld, wenn man aus der Lohnfortzahlung nach 6 Wochen raus ist. Ausgesteuert bedeutet, dass diese 1,5 Jahre abgelaufen sind und von der Krankenkasse kein Geld mehr fließt...

    A ist Anfang 30 und möchte weiter bzw. wieder arbeiten.


    Lt. medizinischer Reha < 3 Stunden im bisherigen Beruf, sonst 6 Stunden (natürlich auch noch aufgrund alter Befunde)


    Erwerbminderungsrente wurde kürzlich abgelehnt, hat sich durch die Tatsache, dass endlich eine Ursache gefunden wurde, dann aber wohl eh erledigt.


    Antrag wurde zum Ende der Aussteuerung gestellt.


    Die vom Arbeitgeber auszufüllenden Unterlagen sind bei A endlich eingegangen und werden morgen bei der Agentur eingeworfen.


    A benötigt die Leistung. Durch ein Nicht-Erscheinen wird sicher alles verzögert, oder? Oder hat die "Leistungsbeurteilung" nichts mit einer Zahlung seitens der Arbeitsagentur zutun?
    Daher: Versuchen an dem Termin alles vor Ort klären und zur Not kann man dann immer noch den Rechtsschutz bemühen?

    malinfo & klaushei


    Vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung.
    Also auf dem Antwortschreiben zur Leistungsbeurteilung ankreuzen, dass man weiterhin erkrankt ist, eine Bestätigung darüber beilegen und nicht hingehen?
    Wäre es bereits jetzt ratsam sich rechtlichen Rat von der RSV einzuholen?


    Hier eine Antwort auf das Anliegen aus einem anderen Forum:


    @phone-company
    Danke für deinen Beitrag! Warum muss das Jobcenter einen Anwalt "auf jeden Fall" übernehmen?


    Kleiner Nachtrag: Auf den Unterlagen der Arbeitsagentur, die A per Post erhalten hat, gibt es auch einen Punkt, dass man an den Gespräch nicht teilnehmen "kann", weil man weiter krankgeschrieben ist. Telefonisch wurde nun mitgeteilt, dass der Termin einzuhalten sei, vermutlich weil das Amt, auch aufgrund des Gutachtens, das sich auf falsche Fakten stützt, davon ausgeht, dass simuliert wird.
    Das Problem ist ja - weshalb man wohl um den Termin nicht "herum kommt" -, dass in diesem Monat Geld fließen muss, da die Krankenkasse nicht mehr bezahlt.
    Eine Rechtsschutzversicherung besteht für den Fall der Fälle zum Glück.

    Moin zusammen,


    Person A ist seit 1,5 Jahren AU (es besteht weiterhin ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis) und ist Ende Mai von der Krankenkasse ausgesteuert worden. In der Zeit ist A von Arzt zu Arzt gerannt, es wurde viel bildliche Diagnostik betrieben und erfolglos eine medizinische Reha durchgeführt - ohne dass eine Ursache für die Rückenbeschwerden gefunden wurde - im Gegenteil: es wurde mit der Zeit auf die Psyche geschoben.


    Letzte Woche hatte A das Glück, dass sich ein Professor dem Fall angenommen hat und die Ursache für die Beschwerden vermutlich (anhand von MRT-Bildern Anfang 2013!) gefunden hat. Andere niederlassene Ärzte und Assistenzärzte in Krankenhäusern (auch in der gleichen Klinik in der der Prof. praktiziert) haben dies in den MRT-Bildern nicht gesehen oder sich auf die Berichte der Radiologen verlassen. In Kürze wird daher vermutlich eine OP anstehen - der Arztbericht des Professors folgt nächste Woche.


    Person A hat nun, da nach der Aussteuerung und der weiteren AU ALG beantragt wurde, in Kürze ein Gespräch über eine "abschließende Leistungsbeurteilung" bei der Arbeitsagentur. Telefonisch wurde A mitgeteilt, dass man ein medizinisches Gutachten (wohl aufgrund alter und wohl auch falscher Befunde, wie mit dem neuen Arztbericht beweisbar sein sollte und ohne persönliche Vorstellung) in Auftrag gegeben hätte, wonach A dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen würde und dem Termin nachzukommen sei, auch wenn der Hausarzt A aktuell weiter bis Anfang Juli krank geschrieben hat.


    Zu diesem Sachverhalt ergeben sich z.T. folgende Fragen:
    1.) Muss dieser Termin in diesem Fall eigentlich - trotz bestehender AU - wahrgenommen werden? Falls ja, könnte dann der neue Arztbericht vorgelegt werden.
    2.) Muss die Arbeitsagentur nicht über das Gutachten bzw. das Ergebnis schriftlich informieren?
    3.) Ist die Arbeitsagentur in diesem Fall, damit A die monatlichen Fixkosten tragen kann, aktuell eigentlich Ansprechpartner oder eher das Sozialamt?
    4.) Nachdem ein/der Sachbearbeiter am Telefon bereits mehr als unfreundlich war, möchte A gerne einen Beistand B (Partner) mit zu dem Gespräch nehmen. Dies soll lt. §13 SGB X möglich sein. Kann B auch einfach eine "normale" Person sein oder muss dieser fachlich besonders versiert sein?


    Vielen Dank vorab für Eure Antworten!

    Zitat

    Original geschrieben von HSDPA
    Kommt auf das Netz und deinen Tarif an. Der Samsung kann nur LTE mit 800 Mhz, kein 1800 (für Städte) und natürlich auch kein 3G.


    http://www.ebay.de/itm/Vodafon…%A4te&hash=item338d35a6cf -> Der kann alles. MWconn sollte aber mit beiden Sticks gehen.


    Danke! :top:
    Mir geht es allerdings um einen Stick, um dieses Angebot in Anspruch nehmen zu können. Und natürlich so günstig wie möglich, da der Stick über den Zeitraum hinaus sehr selten genutzt werden wird.