Meine Frage paßt hier nicht so ganz rein, aber ich wollte auch keinen neuen Thread dazu aufmachen:
Früher konnte man mit Audiograbber über LINE-IN der Soundkarte Sachen mitschneiden und auch auswählen, wie hoch die Qualität ist.
Inzwischen ist dies bei den aktuellen Audiograbber-Versionen nicht mehr möglich. Alternativen?
Beiträge von Metzger80
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Original geschrieben von SoulySoRc
da bin ich mir ABSOLUT sicher, dass dem nicht so ist.versandkosten müssen komplett erstattet werden bei einem verbrauchsgüterkauf (verbraucher kauft von unternehmer, §476 BGB)
Was soll eigentlich der Quatsch, dass offensichtlich totale Laien meinen, ihren (falschen!) Senf hier abgeben zu müssen, obwohl bereits alles Wissenswerte zitiert wurde? :mad:
Der von mir zitierte § 357 BGB i.V.m. § 355 BGB und §§ 312b ff. greift bei Fernabsatzverträgen, was Käufe über das Internet nunmal sind.Hier noch mal § 357 Abs. 2 BGB:
"Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht."
In § 476 BGB ist das Thema übrigens "Beweislastumkehr"!
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Original geschrieben von peteradolf86
Da bin ich mir gerade sehr sicher, dass dies ein weit verbreiteter Irrtum mit dieser 40 Euro Grenze ist.
Immer dieses (gefährliche) Halbwissen hier. Entweder man begründet seine Meinung oder läßt es sein.
Irgendwelche Vermutungen bringen die Leute nur weiter durcheinander:Zitat§ 357 Abs. 2 BGB:
"Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht." -
Zitat
Original geschrieben von Telefonmann66
http://www.bol.de
Gutscheincode: AKTGTQKFKZKKMMCM (5.- Euro)
Mindestbestellwert 25.- Euro, einsetzbar nur für Bücher
Gültig bis zum 29.02.2008
Man dankt... -
Re: Re: Re: Postbank Girokonto für 0 Euro (bei Tchibo)
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von ChinaMobile
Das Angebot stammt von Tchibo, und Tchibo ist keine Bank
Oder müssen die Tchibo Prepaid Beiträge jetzt auch in den entsprechenden o2 Loop Threads gepostet werden, weil o2 Germany der Vertragspartner von Tchibo Mobilfunk ist?

Andy

Dein Vergleich hinkt wohl ein wenig...
Tchibo selbst bietet Mobilfunk (-Tarife) an und nutzt dabei das Netz von o2. Wenn du als Tchibo-Mobilfunkkunde Probleme hast, wendest du dich auch direkt an Tchibo und nicht o2.
Bei dem genannten Angebot tritt Tchibo nur als Vermittler auf - das Angebot selbst stammt von der Postbank, da, wie du richtig bemerkt hast, Tchibo selbst keine Bank ist. Wenn du Probleme bei Transaktionen o.ä. hast, wendest du dich schließlich auch an die Postbank und nicht an die Tchibo-Filiale. Wäre natürlich ein schönes Bild...

Daher ist es ein "gutes Angebot einer Bank". -
Re: Postbank Girokonto für 0 Euro (bei Tchibo)
Zitat
Für solche Themen gibt es hier wohl bereits einen Thread "Banken mit guten Angeboten" und wurde hier bereits gepostet. -
Zitat
Original geschrieben von azzkikr
Ich wollte für meinen Vater eine Vodafone-VVL machen, nach insgesamt 2 Wochen Wartezeit rief dann mal jemand zurück, das Angebot war aber schlecht. Keine Ahnung ob Sascha was dafür kann..
Das Problem an Vodafone-VVLs ist, dass die Händler eigentlich nur die Handypreise anbieten können, die Vodafone direkt auch anbietet. -
Na dann laß dir mal noch Angebote von den hier ansässigen Händlern erstellen und vergleiche dann, womit du am günstigsten fährt
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Das Angebot mit den 230 Euro Guthaben stammt von einem Händler hier?
Kannst im Werbeforum -> Vertragsanfragen ja mal nachfragen, was für eine Auszahlung im T&M 100 und T&M 200 für dich möglich wäre. Dann kannst du für dich mal ausrechnen, womit du am günstigsten fährst.
Wenn du Frei-SMS brauchst und noch Stundent o.ä. bist, wird E-Plus wohl das Beste für dich sein.