Beiträge von Metzger80

    Zitat

    Original geschrieben von SoulySoRc
    da bin ich mir ABSOLUT sicher, dass dem nicht so ist.


    versandkosten müssen komplett erstattet werden bei einem verbrauchsgüterkauf (verbraucher kauft von unternehmer, §476 BGB)


    Was soll eigentlich der Quatsch, dass offensichtlich totale Laien meinen, ihren (falschen!) Senf hier abgeben zu müssen, obwohl bereits alles Wissenswerte zitiert wurde? :mad:

    Der von mir zitierte § 357 BGB i.V.m. § 355 BGB und §§ 312b ff. greift bei Fernabsatzverträgen, was Käufe über das Internet nunmal sind.


    Hier noch mal § 357 Abs. 2 BGB:


    "Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht."


    In § 476 BGB ist das Thema übrigens "Beweislastumkehr"!

    Zitat

    Original geschrieben von peteradolf86
    Da bin ich mir gerade sehr sicher, dass dies ein weit verbreiteter Irrtum mit dieser 40 Euro Grenze ist.


    Immer dieses (gefährliche) Halbwissen hier. Entweder man begründet seine Meinung oder läßt es sein. :rolleyes: Irgendwelche Vermutungen bringen die Leute nur weiter durcheinander:

    Zitat

    § 357 Abs. 2 BGB:
    "Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht."

    Re: Re: Re: Postbank Girokonto für 0 Euro (bei Tchibo)



    Dein Vergleich hinkt wohl ein wenig... :rolleyes:


    Tchibo selbst bietet Mobilfunk (-Tarife) an und nutzt dabei das Netz von o2. Wenn du als Tchibo-Mobilfunkkunde Probleme hast, wendest du dich auch direkt an Tchibo und nicht o2.


    Bei dem genannten Angebot tritt Tchibo nur als Vermittler auf - das Angebot selbst stammt von der Postbank, da, wie du richtig bemerkt hast, Tchibo selbst keine Bank ist. Wenn du Probleme bei Transaktionen o.ä. hast, wendest du dich schließlich auch an die Postbank und nicht an die Tchibo-Filiale. Wäre natürlich ein schönes Bild... :)
    Daher ist es ein "gutes Angebot einer Bank".

    Zitat

    Original geschrieben von azzkikr
    Ich wollte für meinen Vater eine Vodafone-VVL machen, nach insgesamt 2 Wochen Wartezeit rief dann mal jemand zurück, das Angebot war aber schlecht. Keine Ahnung ob Sascha was dafür kann..


    Das Problem an Vodafone-VVLs ist, dass die Händler eigentlich nur die Handypreise anbieten können, die Vodafone direkt auch anbietet.

    Das Angebot mit den 230 Euro Guthaben stammt von einem Händler hier?
    Kannst im Werbeforum -> Vertragsanfragen ja mal nachfragen, was für eine Auszahlung im T&M 100 und T&M 200 für dich möglich wäre. Dann kannst du für dich mal ausrechnen, womit du am günstigsten fährst.
    Wenn du Frei-SMS brauchst und noch Stundent o.ä. bist, wird E-Plus wohl das Beste für dich sein.