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Original geschrieben von pippphilipp
Auch einen Brief nach München schreiben?
Hat das Aussicht auf Erfolg in irgendeiner Form?
grüße philipp
Man wird sehen. Würde an deiner Stelle auch nach München schreiben. Habe ebenfalls fast den gasamten Bekanntenkreis bei o2, aber das Theater mache ich nicht mehr mit.
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Original geschrieben von toco
Danke für die Antwort!
Gibt es denn jemanden kompetenten hier, der eine Idee hat, welcher technische Fehler hier zugrunde liegen könnte?
Ich hab' mit der Hotline häufig die Erfahrung gemacht: Sehr bemüht, sehr freundlich und irgendwas passiert auch - aber es dauert Ewigkeiten, bis der Fehler wirklich gefunden ist. DANN - aber erst dann - tut sich was.
Wenn man eine potentielle Ursache kennt, geht es meist schneller.
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Der Beitrag ist inzwischen einen Monat alt und ich habe immer wieder gefragt, ob jemand eine Idee hat, woran der Fehler liegen könnte - leider nicht!
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Original geschrieben von toco
Hmm, vielleicht sollte man mal was zur Fehlereingrenzung tun anstatt sich den (vielleicht verständlichen) Frust über jedes Echo in den letzten drei Jahren von der Seele zu schreiben 
An meinem Anschluß tritt das Problem auch manchmal auf - allerdings nur bei abgehenden Gesprächen zu o2-Nummern. Und bis jetzt auch nur dann, wenn sich die Angerufenen in Berlin oder Hamburg aufhalten.
Ich höre den Angerufenen gut, aber umgekehrt nicht. Die Störung tritt bereits bei Gesprächsbeginn auf, sofortiges Wiederanrufen bringt meist Abhilfe.
Interessante Details:
- Bei Anrufen zu Genion-Festnetznummern war bis jetzt alles okay
- Es hängt wohl nicht vom Funkmasten ab, in den das Handy des Gesprächpartners eingebucht ist - wenn ich jemanden im Auto oder in der Ubahn anrufe wird die Qualität während des Gesprächs nicht besser (müßte sie ja sonst eigentlich, oder?)
Vielleicht müßte man mal Hennings o2-Problemliste kontaktieren... ich werde es noch ein bißchen beobachten.
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Bei mir tritt der Fehler auf, egal ob ich ins Fest- oder o2-Netz anrufe. Meist passiert es aber von meiner Rechnungsanschrift aus.
All das habe ich o2 per Einschreiben geschrieben und eine 3 Wochen Frist zur Abhilfe eingeräumt.
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Original geschrieben von stefanniehaus
Wenn du aber aktiv um 2 Jahre verlängerst (mit neuem Handy o.ä.), dann ändern sich in der Regel auch die Konditionen; du bekommst dann die Konditionen, die es zur Zeit der VVL gibt (zumindest bzgl. Frei-SMS usw.)
Mit ein bisschen Überzeugungskraft und einem netten o2-Mitarbeiter können die alten Konditionen aber auch übernommen werden 
(ggfs. über den Chat, dann hat man noch was zum Ausdrucken)
Gruß
Stefan
Die Aussage ist so nicht ganz korrekt.
Ein ein Vertrag aktiv um 24 Monate verlängert wird und man keinen Tarif- oder Taktungswechsel durchführt, bleiben die alten Konditionen bestehen.
Ein Tarif- oder Taktungswechsel führt dazu, dass die dann gültigen Konditionen akzeptiert werden müssen. Bei einer VVL kann man mit ein wenig Verhandlungsgeschick dann vielleicht ein wenig mehr rausschlagen.
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Alle Kunden müssen die Verträge einhalten, also auch diese Vereine. Werde daher folgendes Schreiben an o2 und die PU faxen:
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Lieferverzug FOCUS-Abonnement
o2 Kundennummer xxx; Presse-Union Kundennummer xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider erhalte ich seit dem 05.11.2007 keine Lieferung meines „FOCUS“-Abonnements mehr, welches ich am 12.04.2007 über das Bonusprogramm von o2 abgeschlossen habe.
Aufgrund widersprüchlicher Aussagen seitens der Presse-Union und o2, welche in diversen Internetforen nachzulesen waren, habe ich zunächst eine telefonische anwaltliche Erstberatung durch meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen.
Hiermit setze ich Ihnen die Frist, die Zeitschriftenlieferung spätestens am 26.11.2007 wieder aufzunehmen und den zum Heft 22/2008 gekündigten Vertrag zu erfüllen.
Andernfalls werde ich die Angelegenheit, zur genauen rechtlichen Beurteilung und Bearbeitung, einem Anwalt übergeben.
Mit freundlichen Grüßen
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Sorry, dass ich wieder einen neuen Beitrag schreibe, anstatt zu editieren.
Also die Anwältin hat mich soeben zurückgerufen:
Für sie ist die Angelegenheit schwer zu beurteilen, da ihr keine Unterlagen vorliegen. Ob jetzt o2 oder die PU Ansprechpartner ist, konnte sie nicht sagen.
Ihrer Meinung nach handelt es sich um einen Kombi-Vertrag, weshalb sich o2 wahrscheinlich nicht so einfach aus der Sache raushalten kann.
Man sollte beiden Parteien ein Fax oder Einschreiben mit Fristsetzung schicken. Andernfalls empfahl sie, "wenn man sich streiten will" oder "aus Prinzip" (und wenn eine RS-Versicherung besteht) einen Anwalt aufzusuchen.
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Auch wenn mich der Focus nicht sonderlich interessiert, aber da sonst immer alle Kunden ihre Verträge einhalten müssen, poche ich bei den Anbietern jetzt auch darauf.
Habe meinen Rechtsschutz noch nie in Anspruch genommen - wird also mal Zeit, ihn und die kostenlose Erstberatung anzutesten. 
Werde innerhalb der nächsten Stunde von einer Anwältin zurückgerufen und werde die Aussage dann hier veröffentlichen...
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Original geschrieben von TM1 Komisch - ich hatte nach Stichwort "Focus" gesucht und da kam dies nicht als Ergebnis.
Wie auch immer - der Antworter meint ja nun im Gegensatz zur Mehrheit hier, o2 sei der Vertragspartner.
Da fehlt aber - genau wie für die Behauptungen der Presse-Union - jeder Nachweis.
In den Bestellbedingungen steht eindeutig, dass PU der VP ist - damit wird das imho auch zweifelsfrei Vertragsbestandteil.
Ausserdem haben sie ja auch die Kündigungen entgegengenommen und bestätigt. Da dies nur der Vertragspartner und keine dritte Partei kann, haben sie ihren Status damit imho auch konkludent bestätigt.
Vielleicht rufe ich nachher einfach mal die Hotline meiner RS-Versicherung an - die werden mir sicher einen Rat geben können.
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Original geschrieben von stefan_bs
Der Vertrag ist mit der Presse Union zustandegekommen, unabhängig, was PU und o2 abgemacht haben.
Focus selbst am Kiosk kaufen und von Presse Union ersetzen lassen, finde ich aber gut. Studiere leider kein Jura, um einen knackigen Brief mit passenden Paragraphen an die Presse Union zu schicken.
Hat einer vll die genaue Paragraphenkette, müsste ja auf Erfüllung hinauslaufen (vll §241, §280, §281 BGB) so in etwa, möchte nur nicht, dass sich die Haus-und-Hof Juristen der Presse Union kaputtlachen...
Ist Fristsetzung nötig, wenn die PU schon deutlich gemacht hat, nicht mehr leisten zu wollen, da gab es doch auch 'nen Paragraphen... (§ 286, Abs. 2, Satz 2 BGB) und daher dann gleich Schadenersatz nach 280/281?
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Original geschrieben von Kintac
Hm, vielleicht noch einmal unter im Forum von http://www.123recht.net/ nachfragen.
Dem ganzen würde ich prinzipiell auch zustimmen. Wir haben alle mit Bonuspunkten bei O2 für 1 Jahr Focus bezahlt...
Sorry, war etwas unübersichtlich. Meine Antwort stammt aus 123recht.net.
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Aus einem anderen Forum habe ich folgende Antwort erhalten:
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Hallo Marcel
Offensichtlich gibt’s einer Lücke in den Vertrag zwischen O2 und PU, die Zwei sind zur Zeit über einen Punkt (Geld), nicht Einig:
Leider hat sich inzwischen herausgestellt, dass der Vertriebspartner des Abos, die Presse Union, eine neue Regelung bezüglich dieser o2 Prämie getroffen hat
Das wäre Vertragsverletzung (gegenüber O2) und nicht neue Regelung! Was O2 jetzt als ''neue Regelung'' sieht, war/ist wahrscheinlich PUs Standpunkt bei Vertragsschluss!
Es ist nicht zutreffend, dass o2 Ihren Abo Auftrag storniert hat. Denn o2 war in jedem Falle nur Empfehler und Vermittler - verantwortlich für den Vertrieb des Abos ist einzig die Presse Union. So haben Sie auch mit der Presse Union den Vertrag über das Focus Abo abgeschlossen.
Verarschung Pur!
Wer ist der Ansprechpartner o2 oder die PU?
O2! Rechtlich es ist so: Du kannst –nach Fristsetzung- die Zeitschrift kaufen und die Kaufpreis von O2 verlangen!
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