Beiträge von Metzger80

    Du hast den Widerruf hoffentlich per Einschreiben oder Einschreiben-Rückschein versendet, so dass du den Zugang beim eBay-Händler nachweisen kannst?!
    Da du den Vertrag noch nicht genutzt hast, stand dir selbstverständlich ein 14tägiges Widerrufsrecht zu.
    Mein Ratschlag: Schicke das Widerrufsschreiben zusammen mit einer Kopie der Empfangsbestätigung des Händlers an Vodafone oder Debitel und teile ihnen mit, dass du den Vertrag rechtzeitig wiedrrufen hast und alle andere nicht mehr in deiner Macht liegt.
    Die beiden Verträge scheinen wohl von Debitel zu sein, welche im Vodafonenetz geschaltet sind. Ansprechpartner ist also Debitel.

    Re: neue 4free angebote von sparhandy:fon+navi



    Warum mußt du, wenn dir die Problematik mit Sparhandy bekannt ist, auch noch Werbung für ihn machen??? Wenn es der Anbieter selbst tut okay... :rolleyes:

    Hallo zusammen!


    Z.T. haben meine Eltern einen E+ Privat Tarif mit Auszahlung, welcher gekündigt ist und ausläuft.
    Nun bin ich wieder auf der Suche nach einem (oder zwei) Vertrag, der einen Mindestumsatz enthält, welcher abtelefoniert (in alle Netze) und vielleicht auch abgesimst werden kann. Dadurch, dass kein Handy benötigt wird, wird eine Auszahlung gewünscht, wodurch der Vertrag effektiv kostenlos sein sollte.
    Wäre schön, wenn dennoch noch ein gutes günstiges Handy zusätzlich angeboten werden könnte.


    Hast du dich mal per E-Mail bei ihm gemeldet? Habe vor ein paar Tagen noch eine Antwort von ihm erhalten.

    Zitat

    Original geschrieben von Jonny-McPopcorn
    Um es kurz zu machen, ein Widerruf nach Fernabsatzgesetz ist bei Mobilfunkverträgen bei Handybude.de generell nicht möglich, sobald ihr die Unterlagen zurückschickt, habt Ihr "verloren".


    Auch wenn hier keine Rechtsberatung erfolgen soll:


    Der Widerruf muss in deinem Fall keine Begründung enthalten. Deswegen ist es egal, ob dir der DVD-Player oder der Tarif doch nicht gefällt.
    Das Widerrufsrecht erlischt i.d.R. erst, wenn du die SIM-Karten aktiv genutzt hast bzw. §312d (2) BGB sagt ganz klar: "Die Widerrufsfrist beginnt [...] bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Einganges beim Empfänger, [...] und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsabschlusses."
    Also ich würde mich nicht so abspeisen lassen...

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    @wes-Handy:


    Kommt die Auktion nochmal ?


    Leider müssen hier manche bis Abends arbeiten..:-)


    Mir wurde heute nachmittag per PN mitgeteilt, da ich mir die Sache in Ruhe durch den Kopf gehen lassen wollte, dass höchstwahrscheinlich morgen nochmal neu bei eBay reingestellt wird.