Beiträge von Metzger80

    Re: Re: E-Plus Tarifwechsel-Möglichkeit (online) verschwunden = Sonderkündigungsrecht?


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    War die Online-Tarifwechselmöglichkeit explizit Vertragsbestandteil? Siehste. ;)


    Aber du könntest ja versuchen den Tarifwechsel über die telefonische Hotline durchführen zu lassen. Versuch macht kluch ;).


    Werde nach der dreimonatigen Wechselsperre nach der VVL auf einen Downgrade durchführen und den einfach per E-Mail in Auftrag geben. Sollte ja auch klappen.

    Re: E-Plus Tarifwechsel-Möglichkeit (online) verschwunden = Sonderkündigungsrecht?


    Zitat

    Original geschrieben von mstorch
    Hallo,
    ich habe im Januar meinen E+ tm 100 Vertrag verlängert und wollte ihn jetzt auf tm 50 reduzieren: Das funktioniert bekannterweise leider nicht mehr über die online-Kundenbetreuung. Habe ich deshalb ein Sonderkündigungsrecht?


    Gruß aus Aachen


    Also manchmal frage ich mich wirklich, in was für einer Welt so manche Leute leben?! :rolleyes:

    Hallo zusammen!


    Nachdem ein befreundetes Paar ihre neue Wohnung auf ausreichend o2-Empfang getestet hat, habe ich nun grünes Licht erhalten, mich nun aktiv um folgende "Besorgungen" zu kümmern:
    Benötigt wird:


    1x Original Genion Card M (wenn in Verbindung mit GSM-Tischtelefon zu teuer, evtl. mit Gutschein oder kostengünstigem Handy)


    1x GSM-Tischtelefon (keine Ahnung, ob es da viele unterschiedl. Modelle gibt, daher bitte mit Typenbezeichnung)



    Auch wer nur das Eine oder das Andere anbieten kann, möge sich bitte auch mit einem Angebot melden, da beides nicht zwangsläufig in einer Kombi gekauft werden muss.



    Danke im Voraus!


    Wie bereits gesagt, wenn er das Paket zunächst auf eigene Kosten zurückschickt, rennt er sicher erstmal hinter der Erstattung hinterher. Deswegen würde ich erstmal die Hotline anrufen, das Bestelldatum, das Datum der Zustellung und Rücksendung und vielleicht noch den genannten Paragraphen nennen und daher einen neuen Retourenschein anfordern.

    §312d Abs.2 i.V.m. §355 BGB: "Die Widerrufsfrist beginnt ... bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger ..."


    Alles andere wäre ja auch nicht praktikabel. Wenn ein Versender z.B. 3 Wochen für den Versand von Waren brauchen würde, würde ja kein Widerrufsrecht mehr bestehen. Folglich beginnt die Widerrrufsfrist ab Zugang der Ware.
    Daher entweder mal die Hotline anrufen, die Sache klären und einen neuen Retourenschein anfordern oder zunächst auf eigene Kosten mit Verweis auf o.g. Paragraphen sowie den Daten (Datum Vertragsabschluss und Datum 1. Rücksendung) an Vodafone zurückschicken und die Erstattung des Portos fordern. Unfrei würde ich es erst garnicht versuchen. Das Paket wird dann höchstwahrscheinlich nicht angenommen und dein Kollege hat 12 Euro in den Wind geschossen.

    Zitat

    Original geschrieben von achim007
    sorry jetzt muß ich nochmals fragen, ich habe einen "alten" genion online mit 150 Frei-SMS, kann ich damit in den neuen Tarif wechseln? Wenn ja welche Kosten habe ich dann und was ist mit den 150 Frei-SMS? Ach ja 5 Euro Gesprächsguthaben habe ich derzeit auch noch? Kann ich in den Tarif wechseln und mir ein Handy holen? Oder muß ich tatsächlich einen Neuvertrag machen? Danke Achim


    Wie wäre es, wenn du dir den Thread einfach mal genau durchliest... :rolleyes: