Beiträge von Metzger80

    Wenn du mit dem Gedanken der Kündigung spielst, bleibt dir nichts anderes übrig, als dich erstmal schriftlich mit MD in Verbindung zu setzen und eine Frist zur Beseitigung des Problems einzuräumen. Das Gleiche gilt auch, wenn du das Problem dauerhaft aus der Welt geschafft haben möchtest.

    Es handelt sich um selbst gehäkelte Sachen, die zuhauf bei eBay verkauft werden.
    Bei über 1000 Bewertungen würde sich sicher das Finanzamt mal dafür interessieren.
    §1 HGB ist meiner Meinung nach eindeutig, wonach zum Gewerbe "jede selbstständige, erlaubte, auf gewisse
    Dauer angelegte und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit" gehört.
    Fristsetzung erfolgte per Einwurf-Einschreiben (ein normales Einschreiben wäre wahrscheinlich nicht angenommen worden) und über das eBay-Nachrichtenportal, wo der VK ja weiterhin aktiv ist. Da müßte ein Richter schon sehr weltfremd sein, wenn er die Zustellung nicht annehmen würde.
    Ich verstehe die Meinungen, die den Standpunkt vertreten, dass sich der Aufriss nicht lohnt und es sicherlich schlimmere Fälle gibt, aber in diesem Fall wurde, weil der VK Gebühren sparen wollte und eine Ein-Euro-Auktion gestartet hat, das Set für 85% unter dem Sofort-Kauf-Preis erworben.
    Ein weiteres großes Ärgernis ist die Tatsache, dass auf die Ablehnung des Kaufabbruches geantwortet wurde, dass es dem VK egal ist (ging nur um die Provisionen), man die Sachen ja abholen könne und die Sache für ihn erledigt sein. Seitdem stellt er sich tot.
    Mit Ablauf der Frist befindet sich der VK im Schuldnerverzug und hat ab diesem Zeitpunkt sämtliche zur Rechtsdurchsetzung erforderlichen Kosten zu tragen.
    Man schließt hier sicher mit Kanonen auf Spatzen, aber wenn der VK es nicht anders will und sich nicht mehr meldet - selbst Schuld!

    Zitat

    Original geschrieben von fragger123
    Verkäufer in Verzug setzen über Nachrichtensystem, dann ab zum Anwalt ;)


    Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    1.) VK wurde über die Rechtslage informiert -> pampige Antwort
    2.) VK wurde die Rechtslage (§433 BGB) heute erklärt. Auch die Tatsache, dass man einen tadellosen Artikel erhalten will und der Aufpreis für einen versicherten Versand getragen wird. Fristsetzung für eine Reaktion bis Sonntag -> Reaktion steht aus
    Ein in Verzug setzen wird wohl schwierig, da noch keine Zahlung vom K geleistet wurde?!


    Verkäufer wurde nun per Mail über das eBay-Nachrichtensystem und per Einwurf-Einschreiben eine Frist gesetzt:


    "Sehr geehrter [Verkäufer],


    hiermit setze ich Ihnen letztmalig bis zum 27.06.2013 Frist, mir den in der Auktion Nr. xxx für 2,00 EUR plus 2,00 EUR Versand ersteigerten Artikel in tadellosem Zustand zu liefern. Aufgrund des Verzugs, liegt das Transportrisiko bei Ihnen.
    Da Sie offensichtlich nicht bereit sind, unseren Kaufvertrag einzuhalten, mache ich von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch und werde Ihnen den Kaufpreis plus Versandkosten umgehend nach Erhalt der Ware überweisen.
    Sollte ich bis zu o.g. Datum keine Lieferung von Ihnen erhalten haben, wird die Angelegenheit zur Geltendmachung meines Schadens meinem Anwalt übergeben.


    Mit freundlichen Grüßen"



    Das Schreiben wurde am Dienstag zugestellt und seither Funkstille. Der Verkäufer scheint den Fall aussitzen zu wollen. Alleine schon deswegen wird auf den Kaufvertrag bestanden. Dem Verkäufer muss halt, wenn er mit Sicherheit einen höheren Auktionsbetrag erzielen will, einen höheren Startpreis ansetzen.
    Gibt es Probleme - wegen des geringen Betrages - einen Anwalt zu finden?

    Hallo,


    ich habe auf der BASE-Seite den Tarif „allin“ entdeckt, der für 30,00 EUR/Monat eine Allnet-, SMS-, Internet-Flat-M und eine Festnetznummer enthält.
    Als Handyzugabe wurden folgende Modelle in die engere Auswahl genommen:


    - Xperia S silber-grau
    - Samsung Galaxy S III i9300 pink
    - Galaxy S4 schwarz


    Welche Konditionen können für brandingfreie Geräte angeboten werden?



    Viele Grüße

    Zitat

    Original geschrieben von fragger123
    Verkäufer in Verzug setzen über Nachrichtensystem, dann ab zum Anwalt ;)


    1.) VK wurde über die Rechtslage informiert -> pampige Antwort
    2.) VK wurde die Rechtslage (§433 BGB) heute erklärt. Auch die Tatsache, dass man einen tadellosen Artikel erhalten will und der Aufpreis für einen versicherten Versand getragen wird. Fristsetzung für eine Reaktion bis Sonntag -> Reaktion steht aus
    Ein in Verzug setzen wird wohl schwierig, da noch keine Zahlung vom K geleistet wurde?!

    Verkäufer 1min nach Auktionsende Kaufabbruch


    Hallo zusammen,


    VK bietet in der Regel Sets für 14€ im Sofort-Kauf an.
    K gewinnt Auktion für 2€.
    Eine Minute nach Auktionsende kommt Mail von eBay mit Auktionsabbruch, da Artikel angeblich kaputt. Es handelt sich um gehäkelte Sachen, die nicht eine Minute nach Auktionsende kaputt gehen können.
    Artikel werden aber weiter im Sofort-Kauf angeboten.
    Transaktionsabbruch wird nicht zugestimmt.
    VK reagiert und sagt, dass die Sache für ihn erledigt ist und ich ja vorbeikommen könnte.
    Der Auktionsbetrag ist gering, aber alleine schon wegen der frechen Antwort will K die Sache nicht auf sich beruhen lassen.
    Welche Möglichkeiten hat der K?
    Dank vorab!

    Re: Vorsicht Mowotel !!



    Warst du nicht im Ausland? Ggf. vielleicht einfach erstmal Mowotel informieren, bevor man hier ein großes Tam Tam veranstaltet...