Beiträge von Metzger80

    Du kannst deinen Vertrag sowohl online als auch offline verlängern...das ändert nichts an deinen derzeitigen Tarifen.
    Nur wenn du in einen online-Vertrag wechseln willst (mit 100 Frei-SMS), dann verlierst du deine Tarife und akzeptierst die derzeit aktuelle Tariftabelle.

    Es ist über die Hotline bei einer VVL möglich, von einem offline in einen online Vertrag zu wechseln.
    Allerdings akzeptierst du damit die derzeit gültige Tariftabelle. Das bedeutet, dass du dein AWP verlierst und die Preise für Telefonie, im Vergleich zu alten Tarifen, höher ausfallen werden.

    Zitat

    Original geschrieben von tulamidan
    Baaahhhh!!!! :mad:
    Die Leuts von web.de gehen mir langsam auf den Allerwertesten. Ich habe (natürlich nicht fristgerecht) gekündigt... Nach zwei Wochen!!! Habe ich dann eine Nachricht bekommen, dass es nicht geht... bla bla... habe ja die AGB gelesen und da steht es drin...
    Recht haben sie ja.. aber ich habe trotdem keine Lust 60€ einfach so zu verbrennen. Der Dienst ist nutzlos! Sche*** Und der Kundenservice ist noch viel schlechter. Lasst blos die Finger davon! Ein Saftladen vor dem Herrn!


    Also ich habe bisher nur immer irgendwelche Testaktionen benutzt und am gleichen Tag per Fax gekündigt, damit nichts schieflaufen kann. Bisher lief alles immer einwandfrei.


    Sie kann natürlich den Vertrag übernehmen, allerdings könntest du auf beiden Verträgen sitzen bleiben, wenn sie nach ner Trennung nichts mehr von "ihrem" Vertrag wissen will, da er auf deinen Namen läuft.

    Du solltest auf jeden Fall ein Schreiben per Einschreiben/Rückschein an Debitel schicken. Darin schilderst du nochmal den Sachverhalt und setzt eine Frist von ca. 7 Tagen, deine SIM wieder freizuschalten oder dir eine Sonderkündigung schriftlich zu bestätigen. Andernfalls würdest du dir aufgrund des Vertragsbruches seitens Debitel die Angelegenheit deinem Anwalt übergeben.


    [Edit]Sendeberichte von Faxgeräten werden von Gerichten nicht immer akzeptiert. In diesem Fall solltest daher den Postweg wählen. Gerichte haben bereits klar gemacht, dass ein Kunde in diesem Fall sicher kein weißes Blatt o.ä. versendet.