ZitatOriginal geschrieben von Newsmaker
und den Preis buchen sie dann bei der nächsten Rechnung ab, also für das Handy?
Nein, mit der Lieferung erhälst du eine gesonderte Rechnung, die auch das Datum enthält, wann der Betrag abgebucht wird.
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ZitatOriginal geschrieben von Newsmaker
und den Preis buchen sie dann bei der nächsten Rechnung ab, also für das Handy?
Nein, mit der Lieferung erhälst du eine gesonderte Rechnung, die auch das Datum enthält, wann der Betrag abgebucht wird.
Erstmal zu obrigen Postings:
Um bei einer VVL eines normales Tarifes in den Online-Tarif zu wechseln, bedarf es keines Verhandlungsgeschicks. Natürlich muss man bei der Hotline anrufen und den Wunsch mitteilen. Diesem wird aus Kulanz auch entsprochen. Für die Online-Verlängerung gibt es meist noch ein Geschenk, da kann man versuchen noch ein wenig Gesprächsguthaben rauszuhandeln. Hat bei mir geklappt. ![]()
Wenn du den Vertrag online verlängst, behälst du natürlich sämtliche Konditionen. Das subventionierte Handy erhält man, je nach Verfügbarkeit, innerhalb weniger Tage nach der VVL.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von callmaster
Also ich bin der Meinung das es kein Sonderkündigungsrecht bei dieser Änderung gibt da E-Plus diesen Satz auch in den Alten AGB´s festgeschrieben hat
Auszug :
Änderungen einer Zusatzdienstleistung
zuungunsten des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen
den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags.
Den Satz erkläre ich mir so das E-Plus jederzeit bei Zusatzdienstleistung, wie z.B Tarifwechsel,den Preis erhöhen darf ohne das der Kd ein Anrecht auf Sonderkündigung hat.
Gruß Callmaster
Den Auszug hatte ich ja bereits gepostet. Die Frage ist nur, ob eine solche Klausel vor Gericht halten würde...
Allen anderen Handybesitzern wird ein SoKü eingeräumt, nur E-Plus setzt sich darüber hinweg. Alleine das ist schon ein Grund für mich nicht zu diesem Verein zu wechseln.
ZitatOriginal geschrieben von Gamiak
Sehr schön, so hatte ich das nämlich auf der Homepage auch verstanden gehabt. Jetzt nur nochmal zur endgültigen Klärung:
Wenn ich 5 Monate vor Vertragsende um 24 Monate verlängere. Zählen die NEUEN 24 Monate dann aber dem Datum der Verlängerung oder ab dem regulären Vertragsende?
Greetings
Gamiak
ab dem regulären Vertragsende
ZitatOriginal geschrieben von Syndrom
Ja, danke. Hab heut nochmal angerufen. Hab auf ner anderen Seite ne funktionierende Nummer zu denen gefunden. Hotline ware immer belegt.
Die Frau sagte, dass das Handy noch heut versendet wird und dann die Woche eintrifft. Hoffen wir das beste... :o
Ist die Hotline zu O², die du gepostet hast kostenfrei?
01805 Nummern kosten 0,12€/min aus dem Festnetz der DTAG
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Sly2010
Hallo Metzger80,
bei Eplus ist es bereits 12 Mon. vor Vertragsende möglich. Allerdings wird hier ja bemängelt das man dann mehr zahlt, wie ein Neukunde?!:confused: Einigen scheint es am liebsten zu sein, jedes Jahr ein Handy zu bekommen und den Vertrag ab diesen Zeitraum zu verlängern. Also die ersten 24 Mon. Vertragbindung nicht eingehen, Handy alle 12 Monate zum selben Preis wie bei Vertragsneuabschluss und noch eine Gutschrift, weil man so treuer Kunde ist?!:confused: Nichts für Ungut.:p Einige kommen aber so rüber. Ist nur meine pers. Meinung. Also, es sol sich bitte niemand angegriffen fühlen.:top:
Netten Gruss
Sly2010
Natürlich kann auch noch früher der Vertrag verlängert werden und man zahlt drauf. Bei O2 kann ab 5 Monate vor Vertragsende ganz normal verlängert werden.
Auszug O2-AGB´s:
ZitatAlles anzeigen12 Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Entgelten
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und der Entgelte werden dem
Kunden schriftlich rechtzeitig vor der Änderung mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt und werden wirksam,
wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprochen hat, sofern O2
den Kunden in der Mitteilung der Änderungen ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Nicht genehmigungspflichtig
ist eine Änderung von Entgelten für solche Leistungen, die O2 nicht selbst erbringt, sondern die von Dritten unter Nutzung
des Mobilfunknetzes von O2 erbracht werden oder die im Rahmen des Mobilfunkvertrages als Nebenleistungen
anzusehen sind. Das gleiche gilt für die Anpassung von Entgelten infolge einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Auszug der E-Plus-AGB´s ist für mich doch erschreckend:
Zitat4.2 Für Zusatzdienstleistungen, die EPS erbringt, gelten separate Geschäftsbedingungen,
Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere mit gegebenenfalls abweichenden
Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Änderungen einer Zusatzdienstleistung
zuungunsten des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen
den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags.
Bei O2 ist die Vertragsverlängerung bereits 5 Monate vor Vertragsende möglich.
Wenn du nach deinem alten Vertrag einen Wechsel kostenlos hast, muss E-Plus ihn dir weiterhin anbieten, andernfalls besteht ein SoKü-Recht.
Es besteht höchstens die Möglichkeit den Vertrag evtl. auf 5€ GG und 5€ MU downzugraden. Allerdings würde so ein wechsel 24,95€ kosten.