Beiträge von Metzger80

    Erstmal zu obrigen Postings:
    Um bei einer VVL eines normales Tarifes in den Online-Tarif zu wechseln, bedarf es keines Verhandlungsgeschicks. Natürlich muss man bei der Hotline anrufen und den Wunsch mitteilen. Diesem wird aus Kulanz auch entsprochen. Für die Online-Verlängerung gibt es meist noch ein Geschenk, da kann man versuchen noch ein wenig Gesprächsguthaben rauszuhandeln. Hat bei mir geklappt. ;)


    Wenn du den Vertrag online verlängst, behälst du natürlich sämtliche Konditionen. Das subventionierte Handy erhält man, je nach Verfügbarkeit, innerhalb weniger Tage nach der VVL.


    Den Auszug hatte ich ja bereits gepostet. Die Frage ist nur, ob eine solche Klausel vor Gericht halten würde...
    Allen anderen Handybesitzern wird ein SoKü eingeräumt, nur E-Plus setzt sich darüber hinweg. Alleine das ist schon ein Grund für mich nicht zu diesem Verein zu wechseln.

    Zitat

    Original geschrieben von Gamiak
    Sehr schön, so hatte ich das nämlich auf der Homepage auch verstanden gehabt. Jetzt nur nochmal zur endgültigen Klärung:
    Wenn ich 5 Monate vor Vertragsende um 24 Monate verlängere. Zählen die NEUEN 24 Monate dann aber dem Datum der Verlängerung oder ab dem regulären Vertragsende?


    Greetings
    Gamiak


    ab dem regulären Vertragsende

    Zitat

    Original geschrieben von Syndrom
    Ja, danke. Hab heut nochmal angerufen. Hab auf ner anderen Seite ne funktionierende Nummer zu denen gefunden. Hotline ware immer belegt. :rolleyes:


    Die Frau sagte, dass das Handy noch heut versendet wird und dann die Woche eintrifft. Hoffen wir das beste... :o


    Ist die Hotline zu O², die du gepostet hast kostenfrei?


    01805 Nummern kosten 0,12€/min aus dem Festnetz der DTAG


    Natürlich kann auch noch früher der Vertrag verlängert werden und man zahlt drauf. Bei O2 kann ab 5 Monate vor Vertragsende ganz normal verlängert werden.

    Auszug O2-AGB´s:



    Der Auszug der E-Plus-AGB´s ist für mich doch erschreckend:

    Zitat

    4.2 Für Zusatzdienstleistungen, die EPS erbringt, gelten separate Geschäftsbedingungen,
    Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere mit gegebenenfalls abweichenden
    Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Änderungen einer Zusatzdienstleistung
    zuungunsten des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen
    den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags
    .