Beiträge von Metzger80

    Zitat

    Original geschrieben von gobbble
    Kann man irgendwo das Preisverzeichnis für die dauerhaft kostenlose Barclaycard Gold ausdrucken? Ich kann es nirgends finden.


    Schau mal [url=http://www.barclaycard.de/media/de_form_price_gold_visa_v10,7329,10.pdf]hier[/url].


    Die Formulierungen bei der Bargeldabhebung macht mich etwas stutzig. Auf der Startseite steht etwas von Ausland und weltweit

    Zitat

    € 0,- Bargeldabhebungsgebühr weltweit
    Vermeiden Sie unnötige Gebühren im Ausland. Nutzen Sie die praktische Möglichkeit, mit Ihrer Barclaycard Gold Visa weltweit unkompliziert Bargeld abzuheben. Barclaycard schenkt Ihnen hierbei die sonst übliche Bargeldabhebungsgebühr, außerhalb der Euro-Zone fallen lediglich Auslandseinsatzgebühren an.

    und im Preisverzeichnis ist von "weltweit" die Rede, wozu dann wohl auch das Inland zählt.

    Zitat

    Original geschrieben von kues
    :confused: Also die HUK wirbt explizit mit Fall A. In der Regel haben sie Versicherer auch ein Interesse daran, den Kunden/Patienten nach Deutschland zurückzubringen, da dann wieder die 'normale' Krankenversicherung für alle Kosten aufkommen darf.


    Das hatte ich auch so in Erinnerung, aber habe mir mal die Versicherungsbedingungen der HUK24 angesehen und offensichtlich wurde etwas daran geändert:

    Zitat

    § 3 Abschluss und Dauer des Versicherungsvertrages
    2. Außerdem übernehmen wir
    a) den medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Rücktransport an den ständigen Wohnsitz des Versicherten in Deutschland oder in das diesem Wohnsitz nächstgelegene geeignete Krankenhaus.
    (Quelle:http://www.huk24.de/-snm-01775…12-enm-pdf/kv/KM00760.pdf


    Ich besaß auch vor kurzem noch eine Auslandsreisenkrankenversicherung bei der Hansemerkur, die Testsieger bei Stiftung Warentest war und war mir damals beim Abschluss sicher, dass sie auch nach Fall A verfahren haben. Das Nachgucken heute ergab Fall B.

    Also ich würde mich auf die Bedingungen der Barclay beziehen:


    Allerdings gibt es beim Krankenrücktransport zwei Fälle zu unterscheiden:

    Zitat

    a) Medizinisch sinnvoll und vertretbar
    Der Patient wird unter der Voraussetzung, dass er transportfähig ist, nach Hause transportiert. Die Entscheidung über die Transportfähigkeit treffen die Ärzte der Notrufzentrale des Versicherers


    b) Medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet
    Der Patient wird nur dann nach Hause transportiert, wenn er vor Ort nicht adäquat behandelt werden kann, weil beispielsweise eine Operation nicht durchführbar ist. Die Entscheidung über die Transportfähigkeit treffen die behandelnden Ärzte vor Ort.


    (Quelle: http://www.reiseversicherung.d…rankenruecktransport.html)


    Leider ist Fall B bei der AXA der Fall. Bei der HUK24, Hansemerkur und ERGO/DKV ebenfalls.
    Auf die Schnelle habe ich nur die HUK und den ADAC gefunden, der beim Auslandskrankenschutz und bei der Plus-Mitgliedschaft nach Fall A verfährt:

    Zitat

    Das leisten wir für PlusMitglieder und young traveller:
    Übernahme der gesamten Organisation und Durchführung des Rücktransports, wenn es medizinisch sinnvoll und vertretbar sowie die Transportfähigkeit gegeben ist (Quelle: http://www.adac.de/mitgliedsch…Krankenr%C3%BCcktransport)


    Der Auslandskrankenreiseschutz der Gold-VISA i.V.m. einer bestehenden ADAC-Plus-Mitgliedschaft scheint die optimale Abdeckung zu sein.

    Zitat

    Original geschrieben von tanker
    habe hier noch einen 5€ Gs von bol.de


    Ihr persönlicher Gutscheincode*: AWSSMUTHVHZLVBWZ


    * Gutschein gültig bis 11.02.2012 | Mindestbestellwert: 25 EUR | einsetzbar für alle Sortimente außer preisgebundene Bücher, Kaufgutscheine und Zeitschriften | Gutschein kann nur einmal eingelöst werden und ist nicht mit weiteren Gutscheinen kombinierbar | keine Barauszahlung | kein Weiterverkauf


    Mal wieder jemand, der es nicht für nötig gehalten hat, sich zu bedanken... :flop:

    Re: Re: Re: Re: Sichere Zustellung von Rechnungen eines Steuerberaters


    Zitat

    Original geschrieben von schlona
    Um das zu vermeiden gibt es meines Erachtens eine gute einfache Möglichkeit. Das Einwurfeinschreiben. Die Sendung wird in den Hoheitsbereich des Empfängers durch Einwurf eines Postangestellten gebracht. Den Zustellbeleg kann man Online einsehen und abspeichern. Das zusammen mit dem Einlieferungsbeleg dürfte Rechtssicher als zugestellt gelten.


    So ist es leider eben nicht. Von Gerichten wird die Zustellung des Einwurf-Einschreibens nicht (immer?) anerkannt, weil der Briefzusteller lediglich vor oder nach der Zustellung abzeichnet, dass er einen Schwung Briefe gehabt hat. Diese Dokumentation erfolgt nicht bei Einwerfen des Briefes. Diese können dann ausversehen aber auch in einem anderen Briefkasten gelandet sein.



    Wenn Rechnungen schon per Einschreiben/Rückschein zugestellt werden müssen, ist es mit dem Vertrauensverhältnis wohl eh nicht mehr um das Beste gestellt. Die Idee mit der persönlichen Zustellung ist eine gute Idee, allerdings auch nur realisierbar, wenn der Mandant im Umfeld wohnt und ein persönlicher Besuch anstehen würde.