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Original geschrieben von kleinwoelfchen
Nein ich habe nichts mit 321 zu tun. Danke der nachfrage.
Alle anderen Beiträge zeigen nur das Niveau hier. Kindergarten und gekränktes was auch immer. Wenn ihr ihn nicht pert PN oder Mail erreicht --> Anrufen wenn man sich traut.
Via Crossposting erreicht man nichts. man macht sich nur lächerlich.
Was ist das denn für eine Ansicht???
Ich gehöre zum Glück nicht zu den Geschädigten und habe den Fall auch nicht in jeder Einzelheit verfolgt. Offensichtlich wurde bisher in keinem Thread offiziell reagiert und geantwortet, obwohl 123 in Kenntnis gesetzt wurde. Daher ist es mehr als legitim auf offene Problemfälle hinzuweisen - gerade auch für User, die hier nur nach Angeboten suchen und sich nicht noch die etlichen Erfahrungsthreads durchlesen.
Wenn dir das Niveau hier nicht passt: So lange bist du ja aktiv noch nicht dabei, da fällt dir ein Abschied sicher nicht schwer.
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Wie wäre es denn damit, sich mal mit der Kreisverwaltung in Verbindung zu setzen? Lege gegen den Kostenbescheid Einspruch ein, schreibe den Sachverhalt nieder, füge die Kopie des Versicherungsscheins hinzu und als Übergabe-Einschreiben ab damit zur Kreisverwaltung (direkt an den Sachbearbeiter adressiert).
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Mit wetter.com bin ich nicht so zufrieden. Dann lieber wetter.de - alternativ bemühe ich auch gerne online den WDR-Videotext. Für aktuelle Niederschläge wetteronline.de
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Ich habe Miranda Fusion und habe nun ausversehen einen User "versteckt". Wie kann ich das rückgängig machen?
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Vielleicht liegt es auch daran, dass es den Online-Vorteil mit 100SMS nicht mehr gibt (zumindest finde ich diesbzgl. nichts mehr auf der Vodafone-HP).
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Ich kann aus Erfahrung nur sagen, dass sich der Kontakt per PN an die hier ansässigen Händler am ehesten lohnt. Viele haben wohl nicht die Zeit, diesen Teil des Forums zu durchsuchen.
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Original geschrieben von THWS
Mal schnell eine Frage die zwar keine verlorenen Pakete betrifft, aber DHL:
Ich möchte ein Paket mit größeren Ausmaßen versenden (was privat nicht so häufig vorkommt). Maximale Größe ist laut dhl.de ja 120x60x60, wobei da im Vermerk noch angegeben ist:
"1 max. Gurtmaß (=L + 2xB + 2xH) für DHL Pakete bis 10 kg: 300 cm."
Mein Paket hätte 140 cm in der Länge - Breite und Höhe wären allerdings so gering, dass ich insgesamt unter den oben geforderten 300 cm bleibe. Hier wird also trotzdem der "normale" Paketpreis von 6,90 €uro berechnet, korrekt?
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Über einer Länge von 120cm liegt du bei DHL im Sperrgutbereich - Kostenpunkt: 25,90 EUR!
Ich empfehle dir den Tarifrechner auf http://www.posttip.de - es gibt günstigere Alternativen zu DHL.
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Original geschrieben von Roadrunner0778
Ich habe eine Paketsendung über DHL versendet, der Sendungswert betrug 549,99Euro.
Die Sendung hat den Empfänger niemals erreicht, der Status steht noch bei "Wird zur Zustellbasis befördert" (seit 4Wochen).
Eine Nachforschung brachte erwartungsgemäß kein erfolg, so hab ich DHL aufgefordert den Schaden zu regulieren und den Betrag von 500Euro (Höchstsumme eines Standard Paketes) auszuzahlen.
DHL verweigert eine Auszahlung, da der Warenwert über 500euro liegt und ich keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen hatte.
Dies erschien mir unnötig, da der wert nur gering über den lag.
Mit sämtlichen Briefen, Anrufen etc. bin ich gescheitert, bevor ich nun den weg zum Anwalt antrete wollte ich einfach mal sichergehen das ich auch im Recht bin und sie mir trotz des höheren inhalt wertes die 500euro erstatten müssen.
Was sagt ihr dazu?
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Ich meine mich zu erinnern, dass ich zuletzt ein Schreiben an einen Firmenkunden gesehen habe, wo es auch um ein höherwertiges verlorenes Paket ging, wo durch DHL nur die 500 EUR erstattet wurden.
Sollte DHL nicht einlenken, würde ich mir mal rechtlichen Beistand zulegen.
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Original geschrieben von Carsten
Ah, interessante Info. Das war zumindest mir unbekannt. Ist das gängige Praxis bei allen Kfz-Versicherungen? Zwar habe ich noch einen zweiten, ruhenden Vertrag mit identischem SF in der Hinterhand, aber der wird ja IMHO nach sieben Jahren auch endgültig stillgelegt.
Beim Rabattschutz handelt es sich um eine Sondereinstufung bei den Versicherern (ähnlich wie die Aktion der "gleichen SF-Klasse wie ihr Erstfahrzeug" bei der DirectLine). Diese Sondereinstufung werden bei einem Versichererwechsel nicht an den neuen Versicherer weitergegeben. Diesen interessieren nur die tatsächlichen schadenfreien Jahre.
Als Beispiel hier ein Auszug aus den HUK24-Bedingungen:
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I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf
I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen:
a Art und Verwendung des Fahrzeugs,
b Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug,
c Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflichtversicherung und
in der Vollkasko,
d Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich
noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben,
e ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von 3 Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und
f ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.
I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben.
Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen werden nicht berücksichtigt.
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Original geschrieben von basti12
Der Rabattschutz kann auch nur für Haftpflicht oder nur für VK gewählt werden, nicht zwingend für beide zusammen.
Es gibt auch Versicherer, die sowohl für die Haftpflicht als auch für die Vollkasko einen Rabattschutz anbieten.
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Alles niederschreiben und per Post an die GF von Vodafone schicken.