Beiträge von Metzger80

    Zitat

    Original geschrieben von kleinwoelfchen
    Nein ich habe nichts mit 321 zu tun. Danke der nachfrage.


    Alle anderen Beiträge zeigen nur das Niveau hier. Kindergarten und gekränktes was auch immer. Wenn ihr ihn nicht pert PN oder Mail erreicht --> Anrufen wenn man sich traut.
    Via Crossposting erreicht man nichts. man macht sich nur lächerlich.


    Was ist das denn für eine Ansicht???


    Ich gehöre zum Glück nicht zu den Geschädigten und habe den Fall auch nicht in jeder Einzelheit verfolgt. Offensichtlich wurde bisher in keinem Thread offiziell reagiert und geantwortet, obwohl 123 in Kenntnis gesetzt wurde. Daher ist es mehr als legitim auf offene Problemfälle hinzuweisen - gerade auch für User, die hier nur nach Angeboten suchen und sich nicht noch die etlichen Erfahrungsthreads durchlesen.


    Wenn dir das Niveau hier nicht passt: So lange bist du ja aktiv noch nicht dabei, da fällt dir ein Abschied sicher nicht schwer.

    Wie wäre es denn damit, sich mal mit der Kreisverwaltung in Verbindung zu setzen? Lege gegen den Kostenbescheid Einspruch ein, schreibe den Sachverhalt nieder, füge die Kopie des Versicherungsscheins hinzu und als Übergabe-Einschreiben ab damit zur Kreisverwaltung (direkt an den Sachbearbeiter adressiert).


    Über einer Länge von 120cm liegt du bei DHL im Sperrgutbereich - Kostenpunkt: 25,90 EUR!
    Ich empfehle dir den Tarifrechner auf http://www.posttip.de - es gibt günstigere Alternativen zu DHL.



    Ich meine mich zu erinnern, dass ich zuletzt ein Schreiben an einen Firmenkunden gesehen habe, wo es auch um ein höherwertiges verlorenes Paket ging, wo durch DHL nur die 500 EUR erstattet wurden.
    Sollte DHL nicht einlenken, würde ich mir mal rechtlichen Beistand zulegen.

    Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Ah, interessante Info. Das war zumindest mir unbekannt. Ist das gängige Praxis bei allen Kfz-Versicherungen? Zwar habe ich noch einen zweiten, ruhenden Vertrag mit identischem SF in der Hinterhand, aber der wird ja IMHO nach sieben Jahren auch endgültig stillgelegt.


    Beim Rabattschutz handelt es sich um eine Sondereinstufung bei den Versicherern (ähnlich wie die Aktion der "gleichen SF-Klasse wie ihr Erstfahrzeug" bei der DirectLine). Diese Sondereinstufung werden bei einem Versichererwechsel nicht an den neuen Versicherer weitergegeben. Diesen interessieren nur die tatsächlichen schadenfreien Jahre.
    Als Beispiel hier ein Auszug aus den HUK24-Bedingungen:


    Zitat

    Original geschrieben von basti12
    Der Rabattschutz kann auch nur für Haftpflicht oder nur für VK gewählt werden, nicht zwingend für beide zusammen.


    Es gibt auch Versicherer, die sowohl für die Haftpflicht als auch für die Vollkasko einen Rabattschutz anbieten.