ZitatOriginal geschrieben von Hope0815
Einer von den beiden sagte mir am Telefon:
Je mehr "umfangreicher" es sein soll, desto teurer wird es.
Ach nee..... ![]()
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ZitatOriginal geschrieben von Hope0815
Einer von den beiden sagte mir am Telefon:
Je mehr "umfangreicher" es sein soll, desto teurer wird es.
Ach nee..... ![]()
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Wenn deine/die Freundin doch so kämpferisch ist und der SPK nichts schenken will, dann soll sie auch sämtliche Register ziehen. Die SPK hat ihr mitgeteilt, dass andere Leute das Geld genommen haben sollen und sie zur Polizei gehen soll. Dies sollte sie dann auch tun und auf die Aussage der SPK verweisen und nicht erst Wochen später, was vielleicht irgendwann zu ihren Lasten ausgelegt werden könnte. Sollte sich dann im Rahmen der Ermittlungen die Aussage der SPK als falsch erweisen, bekommt diese sicher auch noch einen auf den Deckel... ![]()
Danke für die Infos.
Das Gericht hat bei Klageeinreichung und Vergleich den Drittel-Streitwert der Anwältin angesetzt. Natürlich ist A von der Tatsache der Beschwerde jetzt nicht begeistert, da die Gesamtkosten bei einem Stattgeben der Beschwerde um über 100% steigen würden. Ganz davon zu schweigen, dass unabhängig von einem positiven Ausgang das Verfahrens, das Verhältnis Anwältin-Mandant doch gestört ist.
ZitatOriginal geschrieben von stanglwirt
warum sollte ein niedriger streitwert für irgendeine partei ein negativer beschluss sein? hat person A eine schlechte vergütungsvereinbarung mit dem anwalt getroffen und bekommt jetzt von der gegenseite nicht genug um den anwalt zu bezahlen?
Der Streitwert soll verdreifacht werden!
Im Familienkreis wurde eine RSV bei der "BGV" abgeschlossen. Hier sah man das beste Preis-/Leistungsverhältnis.
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Person A klagt ohne RSV vor dem Verwaltungsgericht. Im Vorabgespräch geht die Anwältin von einem Steitwert X aus. Das Gericht legt den Streitwert jedoch nur mit ca. 1/3 X fest.
Beide Parteien einigen sich außergerichtlich und das Gericht setzt erneut den Streitwert ca. 1/3 X an.
Dagegen legt die Anwältin nun Beschwerde ein, weil der Streitwert - ihrer Meinung nach - bei X liegen müsste.
Ist diese Vorgehensweise so korrekt? Muss A einen für ihn negativen Beschluss so akzeptieren?
Person A dankt vorab!
ZitatOriginal geschrieben von mws55
Kann man einen selbstgekauften Amazon-Gutschein eigentlich selber mit dem selben Konto einlösen?
D.h. ich kaufe einen Gutschein über Betrag X von Konto1 und kurz darauf kaufe ich dann mit Konto1 etwas für Betrag X+Y und verwende zur Bezahlung den vorhandenen Gutschein.
Kurz und knapp: Ja. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von handyman1981
Hast du die Händler deswegen mal angeschrieben?
Vielleicht sollte ich das mal tun?! ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Blondinenfreund
Warum nimmst du zB keinen Vertrag mit Auszahlung statt Handy?
Weil es schon o2 sein sollte, weil hier das EU-Paket inkludiert ist. Leider verbietet o2 ja die Auszahlung...
ZitatOriginal geschrieben von stanglwirt
warum nimmt man nicht einfach einen Tarif ohne Handy? Also vom Discounter. Billigster Preis und kein Stress mit dem verkaufen.
Mich stört an Winsim etc. die Tatsache, dass diese zwar teilweise EU-Pakete beinhalten, es beim Überschreiten aber sehr teuer werden kann. Beim Blue L kann einem das nicht so schnell passieren.
Wollte mich dann noch auf die Suche begeben, welches Handy das beste Verhältnis zwischen Aufpreis und Verkaufspreis hat, aber so sollte sich die Grundgebühr für zwei Jahre um mindestens 20,00 EUR drücken lassen.
Bis Mai habe ich noch den in der Sig genannten MD-Vertrag für eff. 20,00 EUR/Monat.