Beiträge von Metzger80

    1. Tief durchatmen, sei es noch so ärgerlich


    2. Den Fall sachlich und höflich schildern und im Klärung bitten. Zudem Bilder von dem betreffenden Artikel machen und der Mail anhängen.


    3. Reaktion abwarten



    Die Händler können sich in aller Regel nicht jeden Artikel vor dem Versand noch mal genau angucken. Daher ist vielfach davon auszugehen, dass diese von dem Zustand des Artikels genauso überrascht sind, wie der Käufer. In aller Regel sollte sich dann eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung finden lassen.

    Zitat

    Original geschrieben von Krabbenkopf
    Wie in einem anderen Thread zu lesen, ist die StA in Flensburg schon auf Mobilcom aufmerksam geworden :)


    Das will ich doch mal hoffen. Es ist für mich völlig unverständlich, wie ein Unternehmen jahrelang ungestraft mit dieser Masche durchkommen kann. An dem "Versehen" kann es auch gar nicht liegen, da meines Wissens nach die Kündigung zum Monatsende sogar in deren AGBs genannt ist.
    Edit: Inzwischen wohl nicht mehr...

    Nabend zusammen,


    leider gibt mein altes Auto seinen Geist auf, weshalb ich derzeit auf der Suche nach einem "neuen" Gebrauchten bin. Die bekannten Portale habe ich bereits durchforstet, allerdings bin ich mir derzeit nicht wirklich sicher, was ich von den eher kleinen freien Händlern halten soll.
    Ich habe irgendwie die Befürchtung, dass diese ja auch schnell pleite gehen können und ich so im Falle einer Gewährleistung ein Problem hätte.
    Mich würde interessieren, wie ihr zu dem PKW-Kauf bei freien Händlern steht und ob ihr dieselbe Problematik seht?!

    Die Bestätigung der Kündigungsrücknahme ist da:


    Somit wäre nun alles geklärt. Nochmals vielen Dank an Teltarif! :top:

    Hallo zusammen!


    Wie so ziemlich jeder, freue auch ich mich wieder auf den Frühling. Leider wird diese Freude auch wieder durch einen Nachbarn von mir getrübt:


    Beim Abschließen seines PKWs mit der Fernbedienung ertönt ein doppeltes lautes Piepen, welches ich bereits letztes Jahr einige Male aus dem Schlaf gerissen hat. Über den Winter stand sein Auto nur still, doch inzwischen wird es wieder genutzt.


    Da ich kein gutes Verhältnis zu ihm habe (eine Demontage wäre sicher auch nicht so leicht) und ich es nicht einsehe, bei geschlossenem Fenster zu schlafen, hatte ich mich letztes Jahr an den ACE und dieses Jahr an den ADAC gewandt (die Pannenhilfe wurde gewechselt).


    Die Rechtsauskunft des ACEs teilte mir 08/2009 mit:

    Zitat

    (...) Alarmanlagen sind nicht verboten. Das Verbot betrifft lediglich die akustischen Signale zur Entriegelung der Tür.
    Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Fahrzeug wegen Lärmbelästigung abschleppen zu lassen. Für die Störung ist die Polizei zuständig. (...)


    Aufgrund der Aktualität hatte ich mich 03/2010 an die juristische Abteilung des ADACs gewandt. Hier wurde mir folgendes mitgeteilt:

    Zitat

    (...) Unsere umfangreiche Recherche im Gesetz hat diesbezüglich leider keinerlei Ergebnis ergeben. Es ist daher davon auszugehen, dass diese Signaltöne von der StVZO nicht erfasst werden.
    Unsere Rechtsprechungs-Recherche hat leider ebenfalls keine Entscheidung in einem derartigen Falle ergeben. (...)
    Zur Klärung des weiteren Vorgehens können Sie sich auch an einen ADAC-Vertragsanwalt wenden. Als ADAC-Mitglied können Sie - unabhängig von einer Rechtsschutzversicherung - ein Beratungsgespräch bei einem frei praktizierenden ADAC-Vertragsanwalt in Ihrer Nähe führen. (...)


    Ich könnte mich als durch einen ADAC-Vertragsanwalt oder durch meinen Verkehrs-RS mal beraten lassen, aber vielleicht hat sich hier ja bereits der ein oder andere schon mal mit dieser Thematik auseinandergesetzt und kann sagen, welche Auskunft nun richtig ist?! Und welche Behörde ggf. mein Ansprechpartner ist. Bis zum nächsten Winter will ich mir das Gepiepe nämlich nicht antun.
    Dank vorab.