Beiträge von NoKiA4LiFe

    Zitat

    Original geschrieben von dragon-tmd
    Na ja, besser als nichts :D Aber ein W800i mit T-Mobile Button ist schon krass ;)
    Das
    ...
    habe ich im Netz gefunden. Ein silbernes T-Mobile W800i :eek: (oder ein Fakecover).


    Edit: Sieht nach fake aus, der "Walkmen" Schriftzug scheint zu fehlen ...


    Ist das nicht ein normales D750i Cover? Hatte die noch nicht so oft in den Händen.


    Gruß Dominik

    Zitat

    Original geschrieben von dragon-tmd
    Anleitung zum öffnen eines K750i. Man(n) sollte allerdings KEIN Messer, sondern einen Plastikhebel nehmen !!! ;)


    Scheint ja ein echter Amateur zu sein der Typ. Die Kameraabdeckung muß geöffnet sein, sonst bricht man unter Umständen den Schalter dafür ab.


    Und die Öffnungstechnik des Frontcovers ist auch für die Katz, vom Messer reden wir lieber nicht.:D


    Gruß Dominik

    Zitat

    Original geschrieben von gaspode
    Bei Krebber erzählte man mir eben von Version 4.01 für das Nokia 6680. Seit vom 27.7.2005.


    Wer weiss näheres was sich geändert hat und das wirklich stimmt?


    Ich werde mal hinschauen und flashen lassen...


    Kannst dir den Weg sparen. 4.01 ist nur die (ohnehin nicht aktuelle) Datapackage Version. Hat aber nix mit der MCU Softwareversion zu tun.


    Es gibt also keine neue.


    Gruß Dominik

    Re: 5x SonyEricsson Kamera Dreifuss



    Morgen Christian,


    ist der Preis dein Ernst? :eek:
    Was ist das da links in der Packung? Schreibblock?


    Gruß Dominik

    Ich stelle den Kunden nicht vor die Wahl. Die Reparatur erfolgt auf Basis der gültigen Garantiebedingungen seitens Nokia, welche beim Erwerb anerkannt werden und jederzeit vorher recherchierbar sind.


    Ich zitiere aus Nokias Garantiebestimmungen:

    Zitat

    Bitte fertigen Sie Sicherheitskopien an oder heben Sie schriftliche Unterlagen über alle wichtigen Inhalte und Daten auf, die Sie in Ihrem Produkt gespeichert haben, da Inhalte und Daten unter Umständen während der Reparatur oder des Austauschs des Produkts verloren gehen können. Entsprechend der nachstehenden Regelungen des Abschnittes „Beschränkung der Haftung von Nokia" ist Nokia unter keinen Umständen, weder ausdrücklich noch stillschweigend, haftbar für Schäden oder Verluste jeglicher Art, die aus dem Verlust, aus der Beschädigung oder aus der Verfälschung von Inhalten und Daten während der Reparatur oder des Austausches des Produkts resultieren.


    Zitat

    Soweit es das anwendbare Recht erlaubt, haftet Nokia nicht für den Verlust, für die Beschädigung oder für die Verfälschung von Daten, für den Verlust von Profiten, der Gebrauchsfähigkeit oder Funktionsfähigkeit des Produkts, für Geschäftsverluste, Vertragsverluste, Verluste der Einkommensquelle oder Verluste von zu erwarteten Einsparungen, erhöhte Kosten oder Ausgaben für indirekten Verlust oder Schäden, Folgeverlusten oder -schäden oder für außergewöhnliche Verluste oder Schäden.


    Ob unzumutbar oder nicht ist mir in dem Fall einfach mal völlig Wurst. Der Kunde kann eine Datensicherung durchführen. Wenn er es nicht macht, sein Pech. Er kann sie immer noch erledigen und dann wiederkommen.
    Wenn das Telefon nicht mehr einzuschalten geht sind die Daten eh weg.


    Gruß Dominik

    Zitat

    Original geschrieben von alexloe
    Da wäre ich mal ganz vorsichtig... Wenn Nokia oder Du dem Kunden die Möglichkeit vorenthältst seine Daten zu sichern - die PC Suite kann nicht so viel sichern wie die Phoenix - und dann die Erfüllung des Gewährleistungsanspruchs davon abhängig machst, ob der Kunde entweder auf die Daten verzichtet oder Dir für die Sicherung was bezahlt... dann würde ich es persönlich auf einen Musterprozess ankommen lassen ... und aller Voraussicht nach gewinnen.


    Ich habe kein Wort darüber verloren wie ich es mit der Datensicherung handhabe, falls du mich ansprichst.


    Was für ein Gewährleistungsanspruch, da kann ich dir grad nicht ganz folgen. Ich würde den Kunden nicht vor die Wahl stellen, sondern die Daten sind auf jeden Fall futsch, außer der Kunden wünscht ausdrücklich eine Datensicherung, was wiederum eine Dienstleistung ist, die entlohnt werden darf. Der Kunde hat selbst für die Datensicherung zu sorgen und auch keinen Anspruch auf selbige.


    Keine Ahnung was du da für einen Prozess gewinnen willst.


    Gruß Dominik