Beiträge von Hope0815

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Davon ab haben die Gerichte ja auch bereits eindeutig geurteilt, dass die bloße Zahlung von Beträgen keine entsprechende Anerkennung oder Genehmigung durch den Versicherungsnehmer sind, hier fehlt es also nach wie vor an einer wirksamen und expliziten Genehmigung.


    Das der Volkswohlbund vom Taschengeldparagraphen gesprochen wird, welcher zweifelsfrei hier nicht einschlägig ist, da er nicht auf Dauerschuldverhältnisse anzuwenden ist spricht für sich. Denke mal weniger das die es nicht verstehen wollen, sondern dass die sich einfach auf dumm stellen in der Hoffnung damit den Kunden doch noch bei der Stange halten zu können.


    ChickenHawk
    Mehr oder weniger wollte ich das durch meine Postings transparent machen. ;)
    Vielleicht habe ich etwas verkehrt ausgedrückt.


    Gruß Hope0815 :)

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Ach wie niedlich...
    Es steht Dir frei den Hr. Nuhr durch Fakten und nicht nur durch leeres Geblubber zu wiederlegen.
    Aber erst "auf die Wurst hauen" und wenn es um Inhalte geht dann kneifen spricht für sich.


    Belassen es wir dabei..


    Ist besser für uns beide. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    In aller Ehre: Wer sich soweit aus dem Fenster lehnt sollte das was zum Thema geschrieben wird auch erstmal verstehen ansonsten ist es in der Tat sehr müßig und Hr. Nuhr lässt grüßen...


    Der von einem Minderjährigen geschlossene Vertrag ist zunächst schwebend unwirksam vgl. 108 BGB. Wird wie in diesem Fall der TE während der Laufzeit volljährig kann er selbst nachträglich den Vertrag genehmigen und damit wirksam machen vgl. 108 Abs. BGB.


    Und nichts anderes habe ich oben dargestellt. Wenn es so etwas wie schwebende Unwirksamkeit nicht geben würde warum hat das LG Frankfurt dazu geurteilt?


    Den Hr. Nuhr habe ich jetzt mal überlesen.
    Sonst haben wir beide ein Problem!!


    Klinke ich mich jetzt hier aus..


    Gruß Hope0815 :)

    Entscheidend ist die Unterschrift bei Vertragsabschluss.
    Und da war der noch 17 Jahre alt.
    Er durfte nicht eigenmächtig handeln, da nicht voll Geschäftsfähig.
    Das ändert sich auch nix nach vier Jahren.
    Anders sieht es aus, wenn ein Erziehungsberechtigter zum damaligen Zeitpunkt mit Unterschrieben hätte.


    Gruß Hope0815 :)

    Die Ansätze von muellix sind recht gut.
    Wie sieht es eventuell in einem Gemeindehaus, oder ähnlichen aus?
    Oder in der Kneipe ein Saal mieten?
    Kennst Du ein Fleischer(Partyservice), der günstig kalte oder "warme" Platten anbieten kann?


    Was ich nicht machen würde:
    Ganz weit weg vom Ort feiern.


    Wenn einige Personen anreisen, Schlafgelegenheiten anbieten.


    Der Etat von 500€ ist ehrlich gesagt ein wenig knapp bemessen.


    Gruß Hope0815 :)

    Zitat

    Original geschrieben von s-sense
    Ob Smartmobil, Eteleon, Telco oder Handyflash.
    Alles ein und derselbe Tarif,was? :)


    Manche mit, manche ohne Anschlussgebühr wies scheint.


    Zu den All in Tarifen gibts für Wenignutzer wie mich keine bessere Alternative ohne MVLZ, stimmts?


    Die alternativen hast Du ja jetzt erkannt.
    Bei deinem Profil ist es wirklich unerheblich, ob man für eine Minute 9 oder 12 Ct bezahlt.
    Dabei hat man beim O²O noch den Vorteil einer kostenlosen Hotline.


    Ich selber habe ein O²O mit Internet Pack M+.
    Also 1 GB Fullspeed.
    Bietet im Augenblick kein anderer Anbieter.


    An deiner Stelle würde ich den Tarif von Handyflash nehmen(Telco), wenn dieser noch angeboten wird. Der war auch mit Vodafone zu haben. Für 5€ mehr im Monat bekommt man 500 MB zum Surfen.


    Gruß Hope0815 :)