ich hätte auch mal ne Frage zu.
Letztens haben wir auf unserem Balkon mit einen Elektro-Grill unser Essen zubereitet, daraufhin gab es Beschwerden von unser über uns wohnender Nachbarin, das der Essens-Geruch sie stören würde.
Ein paar Tage später stand sie dann vor der Tür und zeigte mir den Mietvertrag mit der Stelle "Grillen und offenes Feuer verboten"
Für mich ist bisher bekannt, das die Benutzung eines Holzkohle-Grills verboten ist, was ich auch nachvollziehen kann, wird aber troztdem gemacht, uns stört es aber weiter nicht.
Das Benutzen eines elektrischen Gerätes allerdings kann man mir meiner Ansicht nach nicht verbieten, da ja auch eine Steckdose auf dem Balkon vorhanden ist.
Des weiteren spielt da auch die Verhältnissmässigkeit eine Rolle, also z.b: alle 3 Wochen für die Dauer von ca. 30 Minuten sollte akzektabel sein, jeden Tag für 10 Personen wäre übertrieben.
Was meint Ihr ?