Beiträge von Crossbuster

    Hmm? Ja, ich bin schon drüber, aber das heisst für mich nur, dass ich die Einkünfte damit versteuern müsste. Die 255 Euro beziehen sich doch nur auf die Steuerpflichtigkeit, nicht auf die Gewerbetätigkeit, oder? Da gehts ja um die Regelmäßigkeit. Und 5 mal im Jahr 8 Stunden, naja....


    Steht auch bei den ganzen Mystery Shopper Gedöns, dass man keinen Gewerbeschein braucht. Und irgendwie muss das Einkommen ja auch angegeben werden können. Käme mir auch lächerlich vor wegen 350 Euro ein Gewerbe anzumelden :D


    Zurück zum Thema: Habe erfahren, dass die Arbeitszeit wohl tatsächlich knapp 3 Monate betragen soll, also Rentenversicherungsbeiträge anfallen.


    Dann gehe ich davon aus, dass ein Bruttolohn von ca. 9 Euro zu erwarten und alles andere eher "unter Wert" wäre...realistisch?

    Hmm, ich habe in dem Zusammenhang eben mal was über diese "Testkäufer" Jobs gelesen, sowas in der Art:


    Zitat

    Üben Sie die Tätigkeit als Testkunde bei Schulungskauf.de nachhaltig (regelmäßige Wiederholung) aus, so stellt dies eine gewerbliche Tätigkeit dar und Sie erzielen im steuerrechtlichen Sinne Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.


    Sind sie hingegen nur gelegentlich tätig, so handelt es sicht nicht um eine Gewerbe, sondern um Sonstige Einkünfte, die nur dann einkommensteuerpflichtig sind, wenn diese im Kalenderjahr mehr als 255,00 Euro betragen.


    Dachte, das könnte man dann auch bei einer wirklich sehr "gelegentlichen" Arbeit auf Rechnung machen...

    Ok, perfekt! So soll es sein :top:


    In dem Zusammenhang noch eine Frage (sorry für OT):
    Ich habe dieses Jahr ab und zu "auf Rechnung" von daheim an einer Datenbank gearbeitet. Insgesamt gerade mal 35 Stunden, bis Ende des Jahres wird da auch nicht mehr arg viel dazu kommen.


    Muss ich mich daür streng genommen als "Selbstständiger" anmelden? Oder kann ich das auch unter "sonstige Einkünfte" oder so angeben?

    Äh, korrekt, mir ging es darum, dass meinen Eltern nicht das Kindergeld wegfällt.
    Ich lese überall immer nur 920 Euro kann pro Jahr pauschal als Werbungskosten angerechnet werden.


    Meine Frage war, ob das auch gilt, wenn nur ein Teil des Einkommens aus meinem Semesterferienjob kommt und dieser auch nur 2-3 Monate dauert.


    Anderes Thema:
    Da ich zwar nur in den Semesterferien aber wohl mehr als 2 Monate am Stück arbeite, fallen Rentenversicherungsbeiträge an, richtig? (Telefonisch wurde zwar von einer Arbeitszeit zw. Ende Juli und Mitte Oktober geredet, aber wenn das Unternehmen dann auch seinen Anteil an die Rentenversicherung zahlen muss, bin ich mal gespannt ob das nächste Woche noch gilt)

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Brutto oder netto?
    Für netto zu viel, für brutto zu wenig. Vor dem Hintergrund der zu leistenden Abgaben sollte so ca. 9,50 - 10 € die Stunde eigentlich drin sein.


    Mir wurscht, bekomme eh alles vom Finanzamt wieder :D


    Ähm, aber wenns hier grad schon um so etwas geht:
    Stichwort Kindergeld: Kann ich die 920 Euro Werbungskostenauschale immer VOLL anrechnen? Auch wenn nur ein Teil der Einkünfte (gerade mal knapp die Hälfte) aus nicht-selbsständiger Arbeit kommt?

    *rauskram*


    Ich habe nächste Wochen ein "Vorstellungsgespräch" zwecks Semesterferienjob für August bis Oktober. Ist ein "mittelständisches Unternehmen" in Baden-Württemberg, beim Job handelt es sich um Büro/PC-Arbeit (Auftragsbearbeitung), Vollzeit.


    Was würdet ihr sagen, mit welchem Stundenlohn kann und sollte ich rechnen?
    8€ würde ich schon gerne pro Stunde verdienen. Ist das realistisch?

    Moin, häng mich mal dran:


    Bei der TZ3 hat man laut Test keine Kontrolle über die Verschlusszeiten...?
    Für meine Einsatzgebiete sollte das vorhanden sein, da ich oft mit Blendenautomatik fotografiere. Für spielende Kinder oder generell schnelle Bewegungen ja nicht ganz unerheblich...


    Ansonsten würde mir die TZ3 sehr gut gefallen. Was gibts denn an Alternativen mit mehr manuellen Möglichkeiten? min 7x Zoom sollte es schon sein...


    Ach ja, ausserdem müsste der optische Zoom auch im Videomodus eingesetzt werden können.