Diesen Fall hatte ich erst vor zwei Wochen: Meine Frau ist mit meinem Auto geblitztdingst (schönes Wort :top: ) worden. Sie war auf der Autobahn 38 km/h zu schnell unterwegs.
8 Wochen später kam der Anhörungsbogen und wir haben die Daten meiner Frau angegeben und zurück geschickt. Etwa 3 Wochen danach kam ein Anruf von der örtlichen Polizeistelle dass ich mal bitte vorstellig werden sollte. Bin dann also dahin und der Polizist hat das Blitzfoto mit mir verglichen und ist zu dem Schluss gekommen, dass ich es nciht war.
Als ich das Foto sah, wurde mir auch klar, warum die es nicht glaubten: Es war lediglich ein Teil des Gesichtes zu sehen und die Behörde hat angenommen, dass ein Mann gefahren sein sollte.
Der Polizist hat mich dann zunächst auf mein Zeugnisverweigerungsrecht aufmerksam gemacht. Demnach muss ich also nicht zugeben, falls meine Frau gefahren ist. Das ganze war an sich lustig. Wir leben in eienem kleinen Ort und man kennt sich eben untereinander.
Der Polizits hat dann noch gemeint, jetzt müssten sie Ermittlungen anstellen und bei der Passbehörde die Bilder der in Frage kommenden Personen einsehen. Ich bot aber an, dass sie gerne mit fahren könnten und meine Frau "in Augenschein" nehmen könnten. Gesagt, getan: Sie kamen bei uns vorbei und sahen, dass es meine Frau war.
Im nachfolgenden Gespräch gaben sie noch ein paar Tipps wegen Fahrtenbuch (ob die stimmen, kann ich nicht beschwören): Wird zunächst mal nicht beim ersten Male verhängt und außerdem muss der Anhörungsbogen innerhalb von 2 Wochen nach der "Tat" eingehen, länger muss sich niemand zurück erinnern müssen. Demnach wird bei allen Anhörungsbogen, die nicht innerhalb von 2 Wochen versandt werden, auch kein Fahrtenbuch verhängt.