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Original geschrieben von Avalanche
Was anderes: Ist es in der Praxis möglich, eine Nachnahmesendung im Beisein des Postboten/Paketlieferers zu öffnen, um sich über den Inhalt des Paketes einen Überblick zu verschaffen, und bei "Nichtgefallen" wieder zurückgehen zu lassen? Das wäre noch die Möglichkeit, die mir dazu einfiel.
Nein, das ist nicht möglich. Du musst vor dem Öffnen zahlen. Der Postbote weiß ja auch nicht, ob du nicht Backsteine zu diesem Preis bestellt hast...
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Eventuell eine Einschränkung in den Diensten, z.Bsp. bei Plug and Play?
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Bereitest du dich auf den SteuFaWi vor? Ob der Nichtveranlagungsbescheid nichtig ist (falsches Wort, ich weiß, 125 AO) oder nicht müsste sich aus den Änderungsvorschriften 129, eher 172 ff AO ergeben. Wie sieht es denn mit der Vorläufigkeit aus? Ich tippe aber eher (ohne Sachverhaltskenntnis) auf nachträglich bekannt gewordene Tatsachen. Wie sonst könnte eine Aufforderung zustande kommen?
Wieso eigentlich NV-Bescheid? Den gibt´s doch nur auf Antrag und nur im Voraus. Oder ist es ein Schätzungsbescheid? Wenn der Bestandskräftig ist haste ein Problem wieder in die Veranlagung zu kommen. Evtl. Widereinsetzung wegen bestrittenem Zugang? Echt schwierig hier ohne Sachverhalt herum zu stochern...
/Edit: Von wegen Kleingewerbe: kann er evtl. auch die Kleinunternehmerregelung USt in Anspruch nehmen? Kommt evtl. günstiger, aber Voraussetzungen und Folgen beachten!
Schau dir mal 172 (1) 1 BS c an, könnte der einschlägig sein?
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Das wäre aber dann die Berechnung. Es geht lediglich um die Anrechnung der Vorauszahlungen!
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Da iwrst du wohl eher kein Glück haben. Welche Geräte willst du denn verbinden? Für Drucker gibt es z. Bsp. Bluetooth-Dongels...
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Ist bei ungerechtfertigter Bereicherung auch der Versuch schon strafbar? 
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Mal als ganz kleiner Tipp um dir vom Schlauch runter zu helfen: USt. ist was ganz anderes als ESt. 
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Original geschrieben von Dexter
Ich habe dem Schuppen den Rücken gekehrt...
Dto., dass was die da Online-Shop nennen, läuft wohl eher unter der Kategorie mittlere Katastrophe... Solange sich das nicht ändert kaufe ich bei Conrad höchstens noch offline.
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Original geschrieben von AdministratorDr
Aber wieso fährst du so? Wenn es unübersichtlich ist, oder da wo man sich nicht auskennt, da könnte ich es noch verstehen. Aber wieso fährst du auf Straßen wo man 100 fahren kann freiwillig langsamer? Purer Egoismus?
Nein, Dominik. Es geht mir eben um unübersichtliche Verkehrssituationen bzw. dort wo ich mich nicht auskenne. Ansonsten eben die genannte Höchstgeschwindigkeit, wenn die Verkehrslage und Straßenverhältnisse es zulassen.
Mit unübersichtlichen Verkehrssituationen meine ich auch rücksichtslos zugeparkte Hauptstraße, wo man zwar auch mit 50 dran vorbeifahren könnte, ich es aber nicht tue damit ich keinem Türaufreißer reinfahre oder gar ein Kind, welches eben zwischen den geparkten Autos hindurchkommt, anfahre. Solche Situationen hatte ich schon und konnte nur mit viel Glück da raus kommen. Sowas möchte ich nicht extra durch schnelles fahren und dichtes vorbeifahren an den Parkern noch fördern.