Auf welche Weise hast Du dich mit dem Inkassounternehmen in Verbindung gesetzt ? Hast Du angerufen oder geschrieben ? Hast Du den Brief per Einschreiben geschickt ?
Ich würde am deiner Stelle die Sache nicht stehen lassen, bis Du endgültig und zwar schriftlich belegen kannst, dass die Sache geregelt ist. Schlafende Hunde soll man nicht wecken, was für ein toller Märchenspruch. Und wer sagt, dass diese Hunde wirklich schlafen ? Sie laueren und warten geduldig, bis du die Sache vergessen hast und dich geistig darauf eingestellt hast, dass ja nichts mehr kommen kann. Und dann kommt nach 6 Monaten ein neuer Brief von denen mit einer erhöhten Gebühr und evtl. Mahnung. ,,Mist" denkst Du dir, und deine Aufregung ist so groß, dass Du deine scheinbare Hoffnung dir abschminken kannst. Du wirst blechen, und zwar das, was sie verlangen, weil Du endlich erreichen willst, dass die Sache vom Tisch ist und dass dein Zustand in deiser scheinbaren Hoffnung endlich Realität wird. Das ist Ihre psychologische Methode, die sie anwenden.
Ich hatte es mal mit einem Inkassounternehmen zu tun, ein Jahr dauerte das der Mist, und mitunter schickten sie in einem Abstand von 5 Monaten eine Antwort. Und denk nicht, dass dein Fall in den Aktenvernichter gelandet ist, der ist ordentlich in Rechner und in den Regalen gespeichert und jederzeit griffbereit für Sie. Wenn Sie den Zeitpunkt für richtig halten, schicken sie dir erneut die Rechnung.
Schreibe sie nochmal per Einschreiben ein, indem Du nochmal auf dein Recht beharrst, dass die Rechnung nicht grechtfertigt ist oder bereits von dir beglichen wurde. Lege entsprechende Nachweise (z.B Rechnungsbeleg, Kopie vom Kontoauszug usw.), die eindeutig belegen, dass Du den Betrag bereits gezahlt hast. Verlange eine Stellungnahme und ggf. um eine schriftliche Mitteilung, dass die Angelegenheit erledigt ist, falls es sich von deren Seite um ein Missverständmis oder unbeabsichtigten Fehler handeln sollte. Formuliere es auch so. Das lernen wir in Deutschland: Stets schriftlich nachweisen können ! Ich habe Anfang diesen Jahres von meinem ehemaligen Rechtanwalt eine Rechnung einer Angelegenheit bekommen, die 3 Jahre !!!! vergangen war. Damals sagte er mir am Telefon, dass ich die Rechnungsangelegenheit als erledigt betrachten könne, am Telefon. Von wegen !
Grüße