ach Leute kommt mal wieder runter !
Eure Ausführungen haben doch nun nichts mehr mit dem vom TE geschielderten Fall zu tun (meine teilweise inkl.)!
Weder scheint der TE ein militanter Hundefreak zu sein, noch rante seine Bestie frei und wild umsich beissend in einem Amoklauf durch einen Kindergarten!
Der Hund war angeleint, im Einflußbereich der Führers und hat anscheinend nicht gebissen !
Es sind sich halt zwei Parteien unfreiwillig näher gekommen, als beide wahrscheinlich so plötzlich wollten.
@ Kanalratte: es geht nicht den Hund über das Kind zu stellen, aber wenn Du wirklich gewissenhaft Willens und in der Lage bist ein Kind zu erziehen, warum bringst Du Ihm dann nicht den richtigen Umgang mit der "Gefaht" Hund bei - das ist DEINE Pflicht. Warum soll sich Dein Kind benehmen können wie es will und alles dürfen ? Hast Du schon mal bei Deinem Stromanbieter angezeigt, daß er doch bitte alle Steckdosen bei Dir demontiert, denn die sind für Dein Kind unter Umständen gefährlich, oder hats Du Deinem Blage beigebracht da nicht die Finger rein zu stecken 
Bleiben wir aber mal der deutschen Gesetzeslage:
der Hund ist lt. Gesetzt eine Sache, so weit so gut. Dies dürfete ja auch Deinem Verständnis entsprechen ! Darf ich Dich dann wegen Sachbeschädigung anzeigen, wenn Dein Blage meinen Köter bei einem versehentlichen Zusammentreffen auch nur ein Haar krümmt - will heißen einen Schaden zuführt, egal ob körperlich oder seelisch (dies kann durchaus mittlerweile nachgewiesen werden), meine "Sache" jedenfalls beschädigt ist.
Oder wie findest Du es, wenn mein Blage Dein Auto zerkratzt - achja, ist ja nicht schlimm, dass Kind steht ja über der Sache und kann nichts dafür :cool:
*dieser Kommentar ist bewußt überspitzt*