Wenn sie ganz sicher sein möchte, dann ist es wirklich das beste, dass Du mit ihr einen Untermietvertrag schließt und dort drinn eine Kündigungsfrist vereinbarst entsprechend den gesetzlichen Mindestkündigungsfristen, die anfangs 3 Monate sind und sich ab einigen Jahren Mitdauer IMHO verlängern...
Der Vermieter braucht das gar nicht unbedingt zu wissen, obwohl das dann rechtlich nicht einwandfrei ist und er sie ggf. rauswerfen könnte, wenn er das mitbekommt. Du wärst dann ihr ggü. Schadensersatzpflichtig, wenn sie zunächst einmal ins Hotel muss, usw.
Normalerweise ist das für den Vermieter aber kein Problem, wenn man ihm mitteilt, dass die Freunding mit einzieht (außer es ist ne 15qm-Einzimmerwohnung...). Den meisten Vermietern wird man dann auch sicher sagen können, dass man die Freunding nicht mit in den Hauptmietvertrag reinnehmen möchte aber dennoch eine schriftliche Vereinbarung trifft und daher einen Untermietervertrag abschliesst. Das wäre dann die beste Lösung.
Du schreibst ja, dass Streitereien schon ab und an mal vorkommen zwischen Euch. Wenns mal hart auf hart kommt ist da schnell der Rausschmiss als Druckmittel da. Außerdem gibts dann ggf. Streitereien über die Höhe der Miete im Vergleich zur Nutzung der Einrichtung und der entstehenden Nebenkosten.
Ein Untermietvertrag regelt das eindeutig und bietet selbst bei einem handfesten Streit die rechtliche Sicherheit, dass man einen angemessen Zeitraum dort wohnen bleiben könnte, falls sich nicht sofort eine neue Wohnung findet. Du müsstes in diesem Fall dann zwar Deine Ex auch noch ein paar Monate etragen, hast aber gleichwohl auch die finanzielle Planungssicherheit, dass die nächsten 3 Monate ein Teil der Miete gedeckt ist...
Auch aus Haftungsgründen lohnt sich schon der Abschluss eines solchen Vertrages. Was z.B. wenn Deine Freundin vergisst, den Wasserhahn an der Waschmaschine zuzudrehen oder das Bügeleisen anlässt und die Einrichtung oder gar die Wohnung erheblichen Schaden erleidet. Als Hautpmieter bist Du dann zunächst der Ansprechpartner des Vermieters und haftest ggf. mit Deiner Freundin als Mitbewohnerin ohne Untermietvertrag im gleichen Umfang. Das Geld kannst Du Dir natürlich, auch für Deinen eigenen Schaden an Deiner Einrichtung, von ihr zurückholen, je nach Höhe des Schades wird sie dann aber viele Jahre lang abzahlen müssen.
Bei einem Untermietvertrag hingegen kannst einmal Du eine Versicherung für die vermietete Sache abschließen (IMHO gibt es so etwas) und außerdem greifne auch die Haftplficht- und Hausratversicherungen Deiner Freundin, wenn sie einen Schaden verursacht oder ein Schaden an ihrem Hab und Gut eintritt...