Beiträge von Nebelfelsen

    Nunja, der Rechnungsbetrag bezieht sich ja auf ein Handy in Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss. Du hast das Handy aber vermutlich ohne Vertragsbindung verschickt bzw. musst jetzt ein neues ohne Vertrag kaufen, da dieser ja noch läuft.


    In jedem Fall ist es unüblich, eine Erstattung nur dann zu leisten, wenn auch ein Beleg vorliegt. Der Wert der Sache ist ja bei genauer Typenangabe des Gerätes feststellbar. Bei der Hausratversicherung macht es z.B. bei einem Fahrraddiebstahl überhaupt keine Probleme, wenn die Quittung nicht mehr existiert. Kann mir nicht vorstellen, dass bei der Post keine Spezialisten sitzen die das bearbeiten und den Neu- bzw. Zeitwert (je nachdem was die Post erstattet) abschätzen können.

    Hatten wir auch mal, wg. Krankenhausaufenthalt. Die Telekom hat dann den Anschluss zunächst für abgehende Gespräche zum Ablauf der in der ersten Mahnung gesetzten Frist gesperrt. Zu diesem Zeitpunkt war das Geld schon übwiesen aber offenbar bei der Telekom noch nicht gebucht. Ich hab mich dann am nächsten Tag mit der Rechnungsstelle verbinden lassen, und die hat nochmal nachgesehen und den Anschluss dann freigegeben. Das sollte aber eigentlich auch automatisch passieren. Keine Ahnung, ob für die Sperre damals eine Gebühr berechnet wurde. Auf jeden Fall konnte man noch abgehend telefonieren und DSL nutzen (wobei der DSL-Tarif über 1&1 lief und nur der DSL-Anschluss bei der Telekom war; vielleicht sperren die auch abgehende Internetverbindungen, wenn man T-Online-Kunde ist und das über die Telekom-Rechnung abrechnet wird).


    Ärgerlich war nur folgendes: Über eine MSN des Anschlusses hatte ich für ca. 2,50 EUR über einen Fremdanbieter telefoniert, dessen Abrechnung allerdings durch die Telekom erledigt wurde. Auf der Mahnung hat die Telekom aber nur Ihre eigenen Rechnungsbeträge abgedruckt und wir hatten dann nur den Mahnungsbetrag überwiesen ohne zu bemerken, dass der Rechnungsbetrag ~ 2,50 EUR höher war. Von dieser MSN waren auch nach Deaktivierung der Sperre zunächst einmal keine abgehenden Telefonate mehr möglich und ich musste mehrmals sehr lange mit Störungsstelle und Rechnungsstelle sprechen. Das Problem wurde hin- und hergeschoben und erst mehrere Wochen später waren von dieser MSN auch wieder abgehende Telefonate möglich. Bis heute ist nicht klar, ob das an den 2,50 EUR lag oder ob ein technisches Problem beim Aufheben der Sperre eingetreten ist.

    Üblicherweise wird der Gebührensatz nach Streitwert festgelegt. Anwälte für Arbeitsrecht, zumindest die, von denen ich bisher gehört habe, nehmen als Anhaltspunkt hierfür 3 Monatsgehälter (es sei denn es geht um Abfindungen o.ä.). Die Deckelung sorgt dann dafür, dass es auch bei besser bezahlten Jobs nicht zu teuer wird.
    Wenn Dir aber nicht irgend eine Formulierung spanisch vorkommt, würde ich das mit der Prüfung lassen, da die meisten Anwälte den Text nur kurz überfliegen. Wenn Du also keinen Anwalt kennst, von dem Du weißt, dass er gut ist und sich Mühe gibt: lass es lieber und google im Internet nach Tips zu Arbeitsverträgen bzw. poste die fraglischen Stellen hier rein. Du kannst sicherlich auch einmal bei einer Gewerkschaft nachfragen, die müssten auch Leute da haben, die sich damit auskennen. Wenn man dort Mitglied wird, dürfte das umsonst sein.

    Eine Impfung gegen Hepatitis B würde ich unbedingt empfehlen, wenn Du in einer Pflege- oder medizinischen Einrichtung arbeitest. Warum aber Hepatitis in einem Behindertenheim öfter auftreten soll als anderswo weiß ich auch nicht. Kann mir eigentlich nicht vorstellen, das es anders zugeht als z.B. in einem Jugendheim oder einer Schule. Kenne aber auch das näheres soziale Umfeld der Heimbewohner nicht, und kann dazu nichts sagen. Du solltest aber vielleicht mal Deinen Chef um eine Begründung bitten, weil so einfach dahingesagt finde ich so eine Aussage zunächst einmal schon diskriminierend. Wenn er so was von sich gibt, dann sollte er auch plausible Gründe dafür haben.


    Für die HBV-Immunisierung sind 3 einzelne Impfungen notwendig, die ersten beiden im Abstand von ca. 6 Wochen, die dritte dann nach einem halben Jahr. Wenn ein Schutz möglichst schnell zur Verfügung stehen soll, kann auch dreimal in kurzen Abständen hintereinander geimpft werden und zusätzlich dann eine vierte Impfung nach einem Jahr vorgenommen werden.
    Die Kosten pro Impfstoff-Ampulle liegen bei ca. 50 bis 60 EUR zzgl. der Leistung, die der Arzt erbringt. Wenn der Arbeitgeber die Impfung vorschreibt muss er die Kosten IMHO auch übernehmen. Keine Ahnung ob als Arbeitnehmer in einer öffentlichen Einrichtung evtl. eine kostenlose Impfung bei den Gesundheitsämter möglich ist. Andernfalls kannst Du mal bei Deiner Krankenkasse nachfragen. Wenn eine berufliche Veranlassung besteht, dann übernehmen zumindest die meisten privaten Krankenversicherungen die Kosten.


    Eine Hepatitis A Impfung ist eher dann empfehlenswert, wenn Du eine Reise in südliche Länder planst, schaden kann sie jedoch nicht. Generell ist eine Hepatitis A Infektion aber nicht ganz so kritisch einzustufen wie die anderen, aber natürlich auch nicht wünschenswert.


    Während Hep. B auch durch den Speichel (nur bedingt) und durch den Geschlechtsverkehr übertragen werden kann ist die Gefahr eine Infektion mit Hepatitis C durch den Speichel nicht gegeben und das Infektionsrisiko beim Geschlechtsverkehr als geringer als bei Hepatits B einzustufen aber dennoch gar nicht mal so selten. Hepatitis C wird meistens durch kontaminiertes Blut übertragen. Bei entsprechenden Tätigkeiten ist also auf einen ausreichenden Schutz zu achten.

    Zitat

    Original geschrieben von Rennbiene
    Hungerlohn????


    Was hast Du denn für Lohnvorstellungen für Zeitungen austragen.


    Hungelohn bleibt Hungerlohn, egal wofür man ihn bekommt. Und der Stundenlohn ist unter aller Sau. Es gibt auch andere anspruchslose Jobs und da bekommt man deutlich mehr (Spülen in der Gastronomie, Tankstelle, etc.)

    Wenn Du noch nicht beim Arzt warst: überleg nochmal, ob Du nicht vielleicht doch einige Beschwerden in Folge eines Schleudertraumas hast und das wegen des Schocks nicht gleich gemerkt hast (steifer Nacken, Schwindelgefühl). Vielleicht hast Du heute Nach ja auch erbrochen?


    Falls Du der Meinung bist, nicht beschwerdefrei zu sein, würde ich Dir einen sofortigen Besuch in der Ambulanz des nächsten Krankenhauses empfehlen. Zum Einen helfen die Dir natürlich, andererseits wird aber Dein Zustand auch in der Diagnose festgehalten, so dass Dein Anwalt Schmerzensgeld für das Schleudertraume verlangen kann, das in der Regel anstandslos von der Versicherung gezahlt wird.

    Kannst Du nicht irgendeine sinnvolle Beschäftigung für Deine Tochter in Eurem Haushalt suchen und das Taschengeld dann um 30 EUR erhöhen?
    Vielleicht ist ja auch im Keller was aufzuräumen oder Belege für die Steuererklärung zu sortieren o.ä.


    Für so einen Hungerlohn würde ich meine Kinder, wenn ich welche hätte, ganz bestimmt nicht arbeiten gehen lassen; schon gar nicht, wenn sie sich für ein paar Cent stundenlang in der Gegend herumtreiben müssten und evtl. in nicht ganz so tolle Gegenden kommen. Ich hatte mal einen Schulkollegen, der früher ab und zu Zeitschriften ausgetragen hat. Das waren meist TV-Zeitschriften und andere Illustrierte und ein Großteil der Klientel wohnte seinen Angaben nach in verlotterten, schmudelligen Wohnbunkern, wobei er dann auch noch in die jeweilige Etage hochmusste (keine Ahnung, warum die nicht in den Briefkasten geschmissen werden sollten).


    Wenn schon ein Job dann vielleicht was sinnvolles wo man vielleicht die ein oder andere Kleinigkeit lernen kann. Habe z.B. während der Schulzeit jede Menge Erfahrungen in einem Computerladen sammeln können, in dem ich ab und an mal ausgeholfen habe. Ein Freund hat damals bei einem Gärtner gejobbt, zwar für einen Hungerlohn, dafür hat er aber auch ein wenig über Pflanzen mitbekommen.


    IMHO auch sehr gut für Schüler ist es, Nachhilfe zu geben, da man dabei auch den eigenen, schon Jahre zurückliegenden Schulstoff rekapitulieren kann.

    Du könntest auch den Vermieter freundlich fragen, ob er Dir nicht eine Klimaanlage installiert. Feste Klimanlagen mit Außenteil und kleinem Innengerät sind viel effektiver. Leider muss halt außen ein Kasten angeschraubt werden und ein Loch durch die Wand gebort werden.


    Je nachdem wie der Vermieter eingestellt ist, klappt das vielleicht. Du kannst ihm natürlich auch vorschlagen dass Du die Kosten der Anlage und/oder des Einbaus übernimmst und ggf. die Anlage nach Auszug in der Wohnung verbleibt. Oder aber er ist damit einverstanden, wenn er die Miete raufsetzen kann (ist aber eher unwahrscheinlich).

    Zitat

    Original geschrieben von dob
    Also der Aktienkurs der Post wurde wohl um einiges gedrückt als rund 40Millionen Schreiben rausgingen.....



    Interessant. Ich dachte immer die Telekom sei ein eigenständiges Unternehmen, das Porto bezahlt. Warumg geht dann der Kurs der Post runter wenn der Umsatz steigt?