Normalerweise werden nur die Verbindungszeiten geloggt. Widerspricht man, dann sollte der Anbieter diese Verbindungszeiten mit dem Internet belegen können. Er ist aber nicht verpflichtet, nachzuhalten, welche Daten wann von welcher Server-IP in Eurer Firma über die Leitung geflossen sind, bei Volumentarifen allerdings muss er die Menge der Daten mitzählen für die Rechugsstellung. Aufgrund des Datenvolumens wird er das wohl auch kaum machen und wenn dann werden die Daten sicher schnell wieder gelöscht und bestimmt nicht erst nach Kunde sortiert. So einen Beleg vom Provider anzufordern, wenn er ihn erstellen könnte, dürfte bei den meisten Providern fast so teuer sein wie Eure fast vierstellige Rechunng, da hier IMHO manuell die Daten rausgesucht und zusammengestellt werden müssen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass ein Provider, selbst wenn er solche Daten hätte, das bestreiten würde, da es datenschutzrechtlich bedenklich ist. Eigentlich müssten dann alle Nutzer des Zugangs im Vorfeld darüber informiert werden, dass die Verbindungen mitprotokolliert werden (oder aber der private Zugriff ist generell ausgeschlossen, dann reicht es, wenn der Chef der Firma, die so einen Zugang hat, von der Protokollierung weiß).
Wenn Ihr auf Eurem Router oder auf einem entsprechend angeschlossenen PC kein Log-Tool installiert habt, was den entstehenden Traffic detailliert für alle ausgehenden und eingehenden Verbindungen mitloggt und nach Rechner und/oder Ports der Verbinung unterscheidet, dann wird es furchtbar schwierig sein, hier eine Statistik zu bekommen. Ihr könntet allerdings jetzt mit dem Logging beginnen und nach ein oder zwei repräsentativen Monaten dann den Vergleich mit dem teureren Zeitraum und evtl. noch mit dem Zeitraum ziehen der vor der Freigabe der Platte zum Filesharing lag. Dann könnte versuchen, eien Einigung mit dem Mitarbeiter über den Differenzbetrag zu treffen. Wichtig ist außerdem, die rechtliche Frage zu klären wenn illegale Inhalte zum Sharing angeboten wurden und evtl. Ermittlungen gegen Eurer Unternehmen bereits begonnen wurde und Ihr es noch nicht wisst. Im Fall des Falles kann das sogar dazu führen, dass Hardware in Eurem Unternehmen vorerst beschlagtnahmt wird. Es ist also wichtig, darauf zu achten, dass bei einer Einigugn mit dem Mitarbeiter, falls diese vertraglich festgehalten wird (mündlich oder schriftlich) keinesfalls von einer kompletten Abgeltung aller Ansprüche die Rede ist sondern dass sich der Ausgleich nur auf den direkt durch den Traffic entstandenen finanziellen Schaden bezieht vorbehaltlich weitere Ansprüche.