Beiträge von Nebelfelsen

    Zitat

    Original geschrieben von bauerwauer
    hy, ja ich bin doch hier im festnetztbereich..., oder?
    auch bei den mobilteilen geht es mir um festnetzttelefone und nicht um handys, mobiltelefone oder natels :-)))


    thx


    Oh, hab ich überlesen. Naja, dann halt von mir nur die Hinweise bzgl. schnurgebundenem Telefon (wobei man IMHO bei Siemens auch die Telefonbücher zu den Mobilteilen rüberkopieren kann).



    Übrigens: Nichts zu danken, gern geschehen.

    E-Plus hat hier leider eine Sonderlösung gebastelt. Statt es dem Kunden per Rufumleitung zu überlassen, wann er die Mailbox anschalten möchte und die Umleitung bei Neukunden ggf. entsprechend vorzukonfigurieren, haben die irgendeine Methode, die die Standard-Rufumleitungen umgeht. Ändern kann man kaum etwas und abschalten geht nur über die Hotline. Absoluter Schwachsinn. Aber deutsche Netzbetreiber haben es ja noch nie für nötig gehalten, sinnvolle Standards einzuführen sondern lieber das gemacht, was die Technik mit dem geringsten Aufwand ermöglicht, z.B. SMS bei neuen Nachrichten statt Icon auf dem Display usw.

    Ich reihe mich mal mit folgender Frage ein:


    Habe am SX353isdn an den Analog-Port ein B&O-Schnurlostelefon (BeoCom 2) angeschlossen. Funktioniert so weit ganz gut, nur kann ich keine Intern-Telefonate zu anderen Geräten führen, die an der Anlage angeschlossen sind. Eine INT-Taste, die die Siemens-Telefone haben, hat das BeoCom ja nicht und mit der R-Taste tut sich nichts. Muss man evtl. eine bestimmte Flash-Zeit auf die R-Taste legen oder gibt es eine andere Tastenkombination bzw. kann ich das Gigaset nicht so einstellen, das (wenn möglich NUR) am analogen Port die Null für externe Gespräche vorgewählt werden muss und ich sonst automatisch den internen Wählton bekomme??

    für den PC (Mac weiß ich nicht):



    Mobiltelefone:


    Sony Ericsson, z.B. T39m, T68i, T610 über die SonyEricsson-eigene Software (PC) oder eine Software aus Russland (Name ist mir entfallen). Verbindungen über Kabel, IR und Bluetooth möglich, teilweise geht IMHO auch Fernsynchronisation über das GSM-Netz (irgendwas hab ich da mal gelesen, aber noch nie ausprobiert).


    Nokia Geräte (z.B. 8910i) über die Nokia-eigene Software mit Outlook (relativ unkomfortabel) oder über spezielle Synchronisations-Software. Verbindung über Kabel (je nach Gerät, nicht bei allen möglich), IR oder Bluetooth.



    Festnetztelefone:


    Siemens SX353isdn über USB-Schnittstelle (geht vielleicht auch per Bluetooth, habs noch nicht probiert) mit Siemens Software

    Ich bin seit Jahren mit IBM Thinkpads glücklich und zufrieden und kann nur jedem, der nicht ein allzu schnelles Gerät braucht, mal bei http://www.lapstore.de reinzuschauen. Hab mir dort auch ein kleines Zweitnotebook geholt: IBM X20 mit nur 1,5kg Gewicht PIII 600 mit 192 MB RAM für 400 EUR mit 12 Monaten Garantie. Kann daher meist mein schweres A31 (mit Erweiterungen fast 4kg) meistens zu Hause lassen, wenn ich nur kurz unterwgs bon. Und mit 3 Stunden Akkulaufzeit ist es besser als die meisten Stromfresser von ALDI und Konsorten.

    Hab mir den Thread mal durchgelesen, weil ich wissen wollte ob ein T-Mobile-gebrandetes T610 die Homezone anzeigen können sollte.


    Eigentlich sollte es ja gehen, oder hab ich die Postings oben falsch verstanden?


    Ich bekomme auf jeden Fall in der Homezone kein Häuschen angezeigt. Kann man da irgendetwas machen oder besteht die einzige Möglichkeit darin, die Ansage für die Homezone zu schalten?

    Zitat

    Original geschrieben von rainbow
    Bist du da sicher.
    Ich wurde mal beim Joggen bzw nach dem Joggen am Auto von einem Zollbeamten (Bodensee, war ein ganzer Bus mit Zollbeamten :D ) nach meinem Ausweis gefragt.
    Da ich keine Papiere dabei hatte, wollte er, nachdem er meine mündlich angegebenen Personalien überprüft hatte, mir auch zuerst ein Bußgeld (Ordnungswidrigkeit?) aufdrücken, hat es dann aber bei einer Belehrung belassen.
    Hat der Quatsch erzählt?


    Vielleicht ist das in grenznahen Gebieten gesondert geregelt? Oder aber die Joggingstrecke ließ die Annahme zu, dass Du auch eine Grenze überquert haben könntest...
    Wenn es keine Sonderreglung gibt ist das mit dem Bußgeld IMHO quatsch. Was hat er in der Belehrung denn gesagt? Dass Du den Ausweis immer dabei haben musst? Falls ja: Beamte sind ja auch nicht unfehlbar und bei dem Gehalt eines Schutzpolizisten oder einfachen Zollbeamten würde ich mir an dessen Stelle auch nicht so viel Sorgen darum machen, dass alles was ich sage spitzfindig genau ist, da fehlt dann die Motivation und so einfach gekündigt werden kann er ja auch nicht. Außerdem: wer beschwert sich schon über die Polizei. Das machen doch die wenigsten...

    Zitat

    Original geschrieben von Zed
    :confused: wie macht sich die ausweispflicht denn dann bemerkbar ? natürlich muss ich den ausweis mit mir führen !


    situation : ne herr polizist ; den ausweis hat mein kumpel ! :D


    Genau das kannst Du dann sagen. Du musst dann aber damit rechnen, zur Personalienüberprüfung mit aufs Revier genommen zu werden. Keinesfalls aber musst Du dort längere Wartezeiten in einer Zelle akzeptieren, es sei denn es liegt ein plausibler Grund vor dass sich die Feststellung der Personalien verzögert. Die Polizei darf auch für das Nicht-Mitführen des Ausweises keine Strafe berechnen, anders sieht es aus, wenn der Ausweis nicht auf dem neusten Stand ist (korrekte Adresse usw., dafür kann ein Ordnungsgeld verhängt werden).


    Obdachlose z.B. bewahren ihre Papiere oft in Bahnhofsschließfächern auf. Üblicherweise fährt die Polizei dann mit der betreffenden Person zum Schließfach, wenns nicht gerade in ner anderen Stadt ist, statt sich die Mühe der Personalienfeststellung auf der Wache zu machen. Schließfach wäre dann in etwa gleichzusetzen mit der eigenen Wohnung bzw. mit dem Kumpel, der den Ausweis hat. Vernünftig erklärt sind viele Polizisten, wenn es nicht mehr Zeit wg. größerer Entfernung oder anderer Umstände kostet, bereit mit zur Wohnung oder zum Kumpel zu kommen um den Ausweis zu sehen.

    Normalerweise werden nur die Verbindungszeiten geloggt. Widerspricht man, dann sollte der Anbieter diese Verbindungszeiten mit dem Internet belegen können. Er ist aber nicht verpflichtet, nachzuhalten, welche Daten wann von welcher Server-IP in Eurer Firma über die Leitung geflossen sind, bei Volumentarifen allerdings muss er die Menge der Daten mitzählen für die Rechugsstellung. Aufgrund des Datenvolumens wird er das wohl auch kaum machen und wenn dann werden die Daten sicher schnell wieder gelöscht und bestimmt nicht erst nach Kunde sortiert. So einen Beleg vom Provider anzufordern, wenn er ihn erstellen könnte, dürfte bei den meisten Providern fast so teuer sein wie Eure fast vierstellige Rechunng, da hier IMHO manuell die Daten rausgesucht und zusammengestellt werden müssen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass ein Provider, selbst wenn er solche Daten hätte, das bestreiten würde, da es datenschutzrechtlich bedenklich ist. Eigentlich müssten dann alle Nutzer des Zugangs im Vorfeld darüber informiert werden, dass die Verbindungen mitprotokolliert werden (oder aber der private Zugriff ist generell ausgeschlossen, dann reicht es, wenn der Chef der Firma, die so einen Zugang hat, von der Protokollierung weiß).


    Wenn Ihr auf Eurem Router oder auf einem entsprechend angeschlossenen PC kein Log-Tool installiert habt, was den entstehenden Traffic detailliert für alle ausgehenden und eingehenden Verbindungen mitloggt und nach Rechner und/oder Ports der Verbinung unterscheidet, dann wird es furchtbar schwierig sein, hier eine Statistik zu bekommen. Ihr könntet allerdings jetzt mit dem Logging beginnen und nach ein oder zwei repräsentativen Monaten dann den Vergleich mit dem teureren Zeitraum und evtl. noch mit dem Zeitraum ziehen der vor der Freigabe der Platte zum Filesharing lag. Dann könnte versuchen, eien Einigung mit dem Mitarbeiter über den Differenzbetrag zu treffen. Wichtig ist außerdem, die rechtliche Frage zu klären wenn illegale Inhalte zum Sharing angeboten wurden und evtl. Ermittlungen gegen Eurer Unternehmen bereits begonnen wurde und Ihr es noch nicht wisst. Im Fall des Falles kann das sogar dazu führen, dass Hardware in Eurem Unternehmen vorerst beschlagtnahmt wird. Es ist also wichtig, darauf zu achten, dass bei einer Einigugn mit dem Mitarbeiter, falls diese vertraglich festgehalten wird (mündlich oder schriftlich) keinesfalls von einer kompletten Abgeltung aller Ansprüche die Rede ist sondern dass sich der Ausgleich nur auf den direkt durch den Traffic entstandenen finanziellen Schaden bezieht vorbehaltlich weitere Ansprüche.