ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Netzwerkservice
Also wenn Unternehmen/Firmen mit ein Unternehmer welcher der Kleinunterneherregelung nach §19 untliegt keine Geschäfte machen, nur weil er keine MwSt ausweisst so ist das Umbug.
Einem Unternehmen/Firma kann es gleich sein ob Sie Ware/Dienstleistung für
100 € Kleinunternehmer
oder
116€ (100€ + 16€ MwSt) von sagen wir mir bezieht.
Bei dem Kleinunternehmer wie Martin beschreiben brutto = netto.
Bei mir könnte er sich die Vorsteuer von 16€ wiederholen. Das Unternehmen hat also immer 100€ gezahlt.
Bei Privatkunden:
100 € Kleinunternehmer
oder
116€ (100€ + 16€ MwSt) von sagen wir mir bezieht.
Hier zahlt der Kunde einmal 100€ und einmal 116€, als Endverbraucher der nicht Vorsteuerabzugsberechtigt ist, bin ich 16% teurer. Die 16% MwSt sind ja für den Endkunden nicht so wichtig.
Bei Dienstleistungen mag das in Ordnung sein, beim Handel mit Gütern ist es jedoch schon problematisch:
Fall A: Der Unternehmer kauft von einem Kleinunternehmer für den Eigenbedarf ein: Der Kleinunternehmer muss die Ware ja auch irgendwo einkaufen, in der Regel bei einem Händler oder Hersteller, der auf den Nettopreis noch 16 % MWSt. aufrechnet. Kauft also der Kleinunternehmer eine Ware für 100 EUR netto ein, dann zahlt er 116 EUR brutto an den Verkäufer. Will er 20% Gewinn machen, dann muss er die Ware für 139,20 EUR verkaufen bei 0% ausgewiesener Steuer auf der Rechnung. Wäre der Verkäufer aber vorsteuerabzugsberechtigt, dann würde er die Ware für 100 EUR netto einkaufen, 20 EUR Gewinn aufschlagen und das ganze für brutto 139,20 EUR verkaufen wobei der Käufer als Gewerbetreibender vom Finanzamt 19,20 EUR zurückbekommen würde.
Fall B: Der Unternehmer kauft von einem Kleinunternehmer die gleiche Ware für den Wiederverkauf ein. Würde er für 139,20 EUR (brutto=netto) einkaufen und möchte dann noch 10% Gewinn machen, so müsste er 139,20 +10 % + 16% rechnen und auf der Rechnung die MwSt. ausweisen. Für den Endkunden wäre er dann 16% teuerer als die Konkurenz die bei einem Verkäufer einkauft, der die Steuer auf der Rechnung ausweist.