Beiträge von Nebelfelsen


    Bei Dienstleistungen mag das in Ordnung sein, beim Handel mit Gütern ist es jedoch schon problematisch:


    Fall A: Der Unternehmer kauft von einem Kleinunternehmer für den Eigenbedarf ein: Der Kleinunternehmer muss die Ware ja auch irgendwo einkaufen, in der Regel bei einem Händler oder Hersteller, der auf den Nettopreis noch 16 % MWSt. aufrechnet. Kauft also der Kleinunternehmer eine Ware für 100 EUR netto ein, dann zahlt er 116 EUR brutto an den Verkäufer. Will er 20% Gewinn machen, dann muss er die Ware für 139,20 EUR verkaufen bei 0% ausgewiesener Steuer auf der Rechnung. Wäre der Verkäufer aber vorsteuerabzugsberechtigt, dann würde er die Ware für 100 EUR netto einkaufen, 20 EUR Gewinn aufschlagen und das ganze für brutto 139,20 EUR verkaufen wobei der Käufer als Gewerbetreibender vom Finanzamt 19,20 EUR zurückbekommen würde.


    Fall B: Der Unternehmer kauft von einem Kleinunternehmer die gleiche Ware für den Wiederverkauf ein. Würde er für 139,20 EUR (brutto=netto) einkaufen und möchte dann noch 10% Gewinn machen, so müsste er 139,20 +10 % + 16% rechnen und auf der Rechnung die MwSt. ausweisen. Für den Endkunden wäre er dann 16% teuerer als die Konkurenz die bei einem Verkäufer einkauft, der die Steuer auf der Rechnung ausweist.

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    Original geschrieben von andi2511
    Na, dann wird es natürlich auch immer an den anderen liegen ;)


    Aber deine Erfahrungen habe ich auch schon oft genug gemacht: Barabhebung am Schalter und kontrolliert wurde überhaupt nichts, da hätte jeder der meine Kontonummer weis etwas abheben können - ohne Pin und sogar ohne EC-Karte...


    Bist Du sicher? Bei der Deutschen Bank z.B. wird, wenn Du Bargeld abhebst, nach dem Eintippen der Bankdaten auf dem Computer des Mitarbeiters die Unterschriftenprobe angezeigt, so dass dieser die Vorlage mit der Unterschrift auf Deinem Auszahlungsbeleg vergleichen kann, ohne dass Du das großartig mitbekommst. Ist aber IMHO nicht bei jeder Bank so.

    Erst einmal musst Du ihm einen Brief schreiben und den Mangel genau schildern. Ebenso beschreibst Du am Besten die Einschränkungen, so dass deutlich wird, dass es sich um massive Beeinträchtigungen handelt. Schreib auch rein, wann Du erstmalig auf den Mangel hingewiesen und um Behebung gebeten hast.


    Setz ihm eine Frist binnen der das Installationsunternehmen den Schaden behoben haben muss (ca. 2 Wochen ab Zugang des Briefes; genaues Datum reinschreiben!), ansonsten kündigst Du eine Mietminderung an und zwar rückwirkend ab dem Datum, an dem Du erstmalig nachweisbar den Vermieter über den Mangel in Kenntnis gesetzt hast.


    Alternative wäre, dass Du ihm eine Frist setzt und ansonsten einen Installateur beauftragst (mehrere Angebote einholen, damit Du Dich nachweisbar nach dem günstigsten Anbieter umgesehen hast) und die Kosten von der Miete abziehst. Weiß aber nicht wie das rechtlich aussieht...

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    Original geschrieben von katinkamaus


    imho steht in den AGBs jeder Bank auch drin, dass man die Karten bei Diebstahl sofort zu sperren hat und für alles vor der Sperrung haftet. Banken zeigen da auch keine Kulanz. ;)
    Bei Kreditkarten ist das anders. Da haftet man nur bis 50 €.


    Sowohl bei Bankkarten (ec) als auch bei Kreditkarten ist man, wenn man den Verlust bemerkt hat, zur sofortigen Sperrung über die entsprechende Hotline-Nummer verplfichtet, sonst verhält man sich fahrlässig.


    Bei Kreditkarten ist die Haftung für den Zeitraum VOR der Meldung auf IMHO 50 EUR begrenzt, danach haftet man als Kunde überhaupt nicht und es ist das Risiko des kartenausgebenden Unternehmens bzw. der Kreditkartengesellschaft.


    Bei ec-Karten ist das im Grunde genauso, allerdings kann man mit den Karten ohne PIN ja recht wenig anstellen. Lastschriften, die man im Geschäft mit Unterschrift bezahlt, kann man zurückgeben, wenn der Dieb eingekauft und die Unterschrift gefälscht hat, was allerdings eine Menge Papierkram nach sich zieht. Wenn aber mit PIN Geld abgehoben oder per ec-Cash bezahlt wird, dann geht IMHO die Bank von einem fahrlässigen Umgang mit der PIN aus und der schwarze Peter ist dann erstmal beim Kunde. In sofern ist das mit der Haftungsgrenze quatsch. Ich gehe mal davon aus, dass ein Kreditkartenunternehmen sich ähnlich verhalten wird, wenn jemand mit Kreditkarte und PIN Geld am Automaten abholt. Darüber hinaus haben viele Kreditkartenunternehmen auch Klauseln in den Verträgen, die die gesamte Haftung auf den Kunden übergehen lassen, wenn dieser sich grob fahrlässig verhalten hat. Amex z.B. hat in den Verträgen immer eine Klausel drin, die die Haftungsbegrenzung auf 50 EUR aufheben kann, wenn Amex ein höherer Schaden aufgrund von grober Fahrlässigkeit des Mitglieds (=Kunden) entsteht.

    Habe ein anderes Problem mit der Kopplung des HBH 15:


    Ich möchte das Headset an meinem SX353isdn betreiben, habe aber beim Koppeln ein Problem:


    Der Versuch das Gerät zu koppeln dauert ewig lange und bricht dann ab.
    Das HBH-35 hingegen wird am Siemens-Telefon problemlos gekoppelt.



    Ich dachte schon, das HBH-15 wäre kaputt und hab es daher an mein T-610 gekoppelt. Hierbei fiel mir auf, dass zunächst der Name des Headsets (also "HBH-15") nicht in der Liste angezeigt wurde, das Listenfeld blieb einfach leer (beim HBH-35 hingegen steht in der Auswahlliste auch "HBH-35" drinn).
    Nach dem durchgeführten Kopplungsvorgang aber wurde im T-610 auch der Headsetname korrekt wiedergegeben.


    Ich frage mich, ob es wohl ein kleiner Defekt des Headsets ist, der zur Nicht-Anzeige des Namens vor dem Koppeln mit dem T-610 führt und ob daraus evtl. auch das Kopplungsproblem mit dem Siemens-Telefon beruht oder aber ob es an der Firmware des Headsets liegen kann. Kann man das irgendwo prüfen und updaten lassen ohne dass man gleich mehr bezahlt als das Headset noch wert ist? Ich möchte nur ungerne auf das Headset verzichten, da ich zu Hause lieber eines mit Ladestation hätte als nach jeder Benutzung wieder das Ladekabel drannzupfriemeln. Vielleicht hat ja jemand eine Idee oder schon mal ein ähnliches Problem gehabt?

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    Original geschrieben von nutellatoast
    Naja, wenn dieser Vorschlag nicht bereits steuer- u/o strafrechtliche Folgen hat, so ist er doch zumindest moralisch fraglich :eek: *kopfschüttel*


    Gruß,
    Martin


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    Wenn derjenige ein Gewerbe hat oder anmeldet, kann er Euch ja eine Rechnung schreiben und das Geld kassieren.


    Warum? Solange derjenige, der das Geld bekommt das auch versteuert und eine entsprechende Gegenleistung für den Verein bringt, ist das doch legal. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von SiemensFreak³
    Alles über 21€ (IIRC) unterliegt den Zollbestimmungen. Ist es unter dem realen Wert ausgewiesen ist das Steuerhinterziehung.
    Meistens ist der Zollsatz 12%. Ausnahmen sind hier einzusehen:
    http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/home.htm (Viel Spaß beim Suchen :D)


    -SF³


    Und wie funktioniert das?


    - Kassiert dann der Postbote 12% von den 25 EUR von mir oder muss ich das an den Zoll überweisen?
    - Kommt da noch eine Bearbeitungsgebühr hinzu?
    - Muss man dann sehr viel länger warten, bis das durch den Zoll ist, oder hält sich das in Grenzen?

    Zitat

    Original geschrieben von trialfreak
    Muss ich wirklich keinen Zoll bezahlen, auch wenn ich 10 DVDs/CDs auf einmal bestelle? Oder wird das alles eine Einzelsendung?


    Ist wirklich alles Einzelsendung. Damit werben die auch auf der Website, mit der Ausrede, dass dann alles in den Briefkasten passt (wird aber wohl eher wegen des Zolls sein)...