Beiträge von Nebelfelsen

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    Original geschrieben von mayday7
    500 Milliarden habe ich gelesen besitzt die Kirche(war es der Spiegel oder was??? Ich weiß es nicht und ich habe danach gegoogelt, aber keine chance!) allein in Deutschland! Ich kann mir vorstellen, dass ein Teil der Kirchensteuer nach Rom wandert und dies bestimmt in allen Ländern so geschieht!!


    Die Kirche ist sicher nicht arm, aber das geschätzte Vermögen beinhaltet sicher auch Immobilien und Reliquien (Immobilien -> Börsengang der Telekom :D , kommt immer drauf an, wer das aus welchem Grund schätzt), die Unterhaltskosten sind sicher auch nicht von Pappe für die alten, denkmalgeschützten Gebäude.


    Kirchensteuer gibt es IMHO nur in Deutschland. Hat historische Gründe... heute würde man das wohl Schmiergelder nennen.

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    Original geschrieben von vesat
    Nee, Nee. Das stimmt schon. Der Verkäufer MUß die Ware wieder annehmen. Das besagt das am 1.1.2002 in Kraft getretene Fernabsatzgesetz §§312b ff. BGB.
    Das besagt, dass der Kunde, da er beim Kauf übers Netz die Ware nicht begutachten und prüfen kann, ohne Angabe von Gründen die Ware zurückgeben kann. Der Verkäufer muß dann den Preis zurückerstatten. Wertminderung ist im Falle von Benutzung der Waren oder Zeitwertverlust möglich.
    Wer die Kosten des Transportes in so einem Falle übernimmt kann der Verkäufer entscheiden, sofern es in seinen AGB steht.


    Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr (zumindest ist es nicht mehr gültig). Seit einiger Zeit stehen die entsprechenden Regelungen im BGB.


    Der Verkäufer kann nicht frei entscheiden, wer die Kosten der Rücksendung übernimmt. Ab einem bestimmten Betrag, IMHO 40 EUR, muss der Besteller von Versandkosten für die Rücksendung freigehalten werden. IMHO darf der Verkäufer aber die Versandform festlegen.

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    Original geschrieben von Glamourbabe
    Das ist ja der Knackpunkt: er möchte eine private Nachhilefe - das verstand ich als eine Privatperson, die sich dazu bereit erklärt und diese Leistung gegen ein angemessenes Endgelt erbringt. Also fallen VHS etc weg.


    Wie wärs mit lesen? ;)


    "Bei der VHS kann man vielleicht einfach mal nach den Anschriften der Lehrer fragen und dort anrufen um sich nach Privatunterricht zu erkundigen. "


    Normalerweise sind VHS-Lehrer Privatpersonen, die auf Honorarbasis für die VHS Kurse durchführen. Zumindest hier in NRW wäre mir keine VHS bekannt, die überwiegend Lehrer im Angestelltenverhältnis beschäftig (bei den Angeboten zum Nachholen des Schulabschlusses mag das anders sein, das wird sicher aber auch stärker vom Land gefördert...).

    Ohne Post vom Anwalt und viel Theater geht es normalerweise am Einfachsten wenn man einmalig an die angegebene Adresse schreibt, dass man nichts bestellt habe und der Verlag von weiteren Sendung Abstand nehmen möchte. Die Zeitschrift würde ich dazu packen und das ganze dann per Post abschicken, evtl. als Einschreiben.


    Die Folgesendungen dann einfach per "Annahme verweigert" zurückgehen lassen (je nach Versandform vernichtet die Post die Sendungen dann aber auch ohne sie zurückzusenden, also auf die Freimachvermerke achten, sonst kannst Du die Zeitschrift auch getrost behalten, weil sie sowieso nicht beim Absendern ankommen wird...)


    Die Post vom Verlag einfach zu ignorieren würde ich nur tun, wenn eine Rechtsschutzversicherung existiert, die auch in so einem Fall die Anwaltskosten zahlen würde, denn es ist mit Mahnungen und Post vom Inkassobüro zu rechnen. Wer also nicht viele Stunden Zeit mit Briefen und Anwaltsterminen verplempern möchte, der setzt besser einen kurzen Brief auf.

    Ansonsten ist die VHS oder eine private Sprachschule oft doch gar keine so schlechte Idee: Bei der VHS kann man vielleicht einfach mal nach den Anschriften der Lehrer fragen und dort anrufen um sich nach Privatunterricht zu erkundigen. Wer VHS-Kurse macht ist normalerweise nicht abgeneigt, Geld zu verdienen, evtl. bieten die Lehrer daher auch auf Anfrage Privatunterricht an.


    Bei Sprachschulen kann man teilweise auch zu gerade noch akzeptablen Konditionen Einzelunterricht buchen. Aber auch die Buchung eines Gruppenkurses um Kontakt zu einem Sprachlehrer zu bekommen, der evtl. auch Einzelunterricht erteilt, könne Sinn machen. Probeunterricht gibt es oft auch kostenlos.

    Vor ein paar Jahren haben wir als Weihnachtsfeier ein Rittermahl mit Schauspiel-Einlagen in einer alten Burg gebucht. Vielleicht wär das ja was.


    Es gab Essen im mittelalterlichen Stil, Getränke aus großen Tonkrügen und eine Gruppe Schauspieler, die für Minnegesang, nette Geschichten und eine Führung durch die Burg mit Fackeln gesorgt haben.


    Wir waren auf Burg Altena im Sauerland, es gibt aber überall in Deutschland ähnliche Veranstaltungen:


    http://www.rsct.net/index.htm?/ritter.htm

    Ich frag mich warum es schlimmer sein soll ein Kondom mit kleinen Löchern zu verwenden als gar keins.


    Vielleicht sollte der Papst seine Kondome nicht so oft wiederverwenden.


    AUßerdem: wo ist das Problem? Wenn man HIV+ ist braucht man doch nur mit einer Jungfrau zu schlafen, das hilft...

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    Original geschrieben von noksie
    Ich habe nicht wirklich vor, einen Job nach den Nebenleistungen auszusuchen. Als Schüler der gymnasialen Oberstufe, der bald sein Abitur machen wird, ist mir schon klar, dass ich mich langsam aber sicher beruflich festlegen sollte, um eine entsprechende Ausbildung bzw. Studium zu beginnen. Der derzeitigen Arbeitsmarktlage bin ich mir schon bewusst, aber ich habe diesen Thread aus reinem Interesse gestartet, und nicht, um mir meinen Traum-Job auszusuchen. Den habe ich nämlich schon gefunden, wobei die Frage ist, ob das realisierbar ist!
    Was arbeitest du, dass du Dienstwagen, Handy und INET-Nutzung bekommst? Wollte eigentlich nur Firma/Branche und Nebenleistung wissen, so als reinen Anhaltspunkt. Was man wo in welcher Position verdient, kann man im Internet nachsgucken, aber welche "sonstigen" Leistungen es gibt, steht nirgends!
    Darum dieser Thread!


    Kann Dir mal sagen, wie das bei meinem ehemaligen Arbeitgeber ausgesehen hat (ist ein Dienstleistungsunternehmen im Bereich Lohnabrechnung).


    Mitarbeiter im Außendienst: Dienstwagen kleinste Kategorie
    Projektleiter/Teamleiter: Dienstwagen normale Kategorie (A3, Golf, etc.)
    Bereichsleiter/Abteilungsleiter: Dienstwagen höhere Kategorie (A4,...)
    Geschäftsführer und Vorstände: Dienstwagen gehobene Kategorie (A6).


    Handynutzung (je nach Tätigkeit des Mitarbeiters gibt es ein angemessenes Kontingent, dass sowohl für geschäftliche als auch für kostenfreie private Telefonate verwendet werden darf. überschreitet man das so muss man das begründen oder die Differenz bezahlen).


    Internetnutzung frei


    Gleitzeit


    Leistungsabhängiger Bonus


    Ergebnisabhäniger Bonus