Zitat
Original geschrieben von vesat
Merlin
Doch hab ich.
Ich wollte damit nur sagen, dass von rechtlicher Seite her, die Firma gar nicht Mahnen DARF !!!
Sie könnte wiederrum eine Drittfirma beauftragen (z.b. Inkassobüro oder sonstiges) aber selbst darf Sie es nicht.
Ich halte diese Verfahrenweise, die bei der Telekom ja leider Standard ist, für sehr bedenklich.
Der CbC-Anbieter tritt seine Forderung an die Deutsche Telekom ab. Diese berechnet die Forderung dem Endkunden.
Wenn dieser jetzt per Rechnung zahlt und den Zahlungstermin versäumt, bekommt er von der Telekom eine Mahnung, der Betrag ist aber um die Forderung des CbC-Anbieters kommentarlos gekürzt.
Der Kunde geht also davon aus, dass sein negativer Saldo bei der Deutschen Telekom sich auf die in der Mahnung genannte Summe bezieht und überweist den Betrag.
Monate später bekommt er dann eine Mahnung von CbC-Anbieter und evtl. fallen nochmal Gebühren für die Mahnung oder Adressfeststellung an.
Derzeit sieht es ja z.B. so aus.
Telekom berechnet 80 EUR eigene Leistungen und 20 EUR CbC: 100 EUR
Der Kunde soll bis zum 15.08. zahlen.
Am 22.08. erhält der Kunde eine Mahnung über 80 EUR und überweist den Betrag.
20 EUR sind noch offen.
Wenn jetzt der CbC-Anbieter eine Mahnung schickt heißt das ja noch lange nicht, dass die noch offenen 20 EUR bei der deutschen Telekom nicht auch noch von denen verlangt werden könnten. Zumindest hat der Kunde der ursprünglichen Telekom-Rechnung ja nicht widersprochen.
OK, es gibt zwar Regulierungsvorschriften, aber a) wer kennt die schon und b) vorrangig zählt doch BGB, oder nicht?
Soweit ich weiß müssen besondere AGB, sofern diese Gültigkeit haben sollen, dem Kunden zugeschickt werden, IMHO reicht es noch nicht einmal aus, darauf hinzuweisen, dass man die AGB bestellen kann.
Mir hat aber kein CbC-Anbieter einen Abdruck der Regulierungsvorschriften geschickt und auch AGB dieser Anbieter habe ich nicht erhalten.
Bei einem CbC-Anbieter, der ohne vorherige Anmeldung einen Anruf durchstellt kann ich als Kunde doch davon ausgehen, dass die deutsche Telekom abrechnet und Vertragspartner ist, außer ich werde per Ansage darauf hingewiesen.
Meiner Meinung nach müsste die Telekom deutlich auf jede Rechnung schreiben, dass alle Forderungen für Dritte bis zum xx.xx.xxxx beglichen sein müssen oder ansonsten wieder an den entsprechenden Dritten zur Beitreibung weitergereicht werden. Mit der Mahnung, spätestens jedoch mit der nächsten Rechnung muss dann dieser Betrag wieder ausgebucht werden. Ansonsten führt das doch zu einem kompletten Durcheinannder, weil gar nicht mehr nachvollziehbar ist, ob der Kunde nach der Mahnung den gemahnten Betrag oder den Rechnungsbetrag überweist und was dann mit dem Anteil der Drittanbieter geschieht.
Korrekt wäre:
Telekom berechnet 100 EUR (80 eigene, 20 CbC).
Stichtag für den Geldeingang ist der 15.08.
Die Telekom bucht am 15.08. intern die Forderung des CbC-Anbieters aus dem Saldo heraus.
Der Kunde überweist am 17.08. 100 EUR, offen sind aber bei der Telekom nur noch 80 EUR.
=> Der Kunde hat für die nächste Rechungsstellung ein Guthaben von 20 EUR.
Alles andere ist reiner Kuddelmuddel und verursacht unnötigen Verwaltungsaufwand und viel Verwirrung.
Besonders interessant wird die derzeitige Vorgehensweise bei Kunden, die gewerblich tätig und vorsteuerabzugsberechtigt sind. Weist die Telekom denn bei den CbC-Anteilen die MWSt. aus? Wenn ja, dann muss sie die doch, wenn Sie die Forderung wieder an den CbC-Anbieter zurückggibt und nicht vom Kunden bezahlt bekommt dem Kunden ausbuchen durch ein Storno sonst könnte der ja vom Finanzamt mehr Steuer zurückbekommen, als er der Telekom zusammen mit dem Rechnungsnettobetrag überhaupt gezahlt hat.
Und wenn die Telekom die Steuern nicht ausweist: Wie bekommt der Kunde ohne zusätzliche Kosten einen Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer vom CbC-Anbieter?