Beiträge von Nebelfelsen

    Beim 3GS habe ich öfter zu hören bekommen, dass man mich nicht verstehen könne (bei eingeschaltetem Freisprechen). Sowohl wenn das Gerät 20 cm vor mit auf dem Tisch lag als auch wenn ich es direkt vor mir (auch in verschiedenen Positionen) gehalten habe. Sofort beim Abschalten des Lautspreches konnte mein Gegenüber mich endlich verstehen.


    Beim 4G habe ich das so extrem bislang noch nicht feststellen können.

    Auch wenn Deine SB zu hoch ist, könntest Du ja mal schreiben, was Deine Versicherung Dir jetzt angeboten hat, auch wenn es sich nicht für Dich lohnt. Dann könnte man evtl. besser nachvollziehen, was Du meinst. Ich kenne z.B. auch nur die beiden Verfahren: "Rabattretter vorher bezahlen (wenn er nicht gratis mit dabei ist)" oder "nach dem Schaden ggf. alles selbst bezahlen um nicht in der Versicherung hochgestuft zu werden".

    Nachdem ich schon hoffte, unfallfrei auch über dieses Jahr zu kommen, ist es dann gerade passiert:


    An einer Kreuzung mit baulich abgetrennter Rechtsabbieger-Spur und Ampel mit nur Rot- und Gelb-Licht, die aus war (also = grün) stand schon über die Haltelinie dieser Spur hinausgefahren ein Auto vor mir mit eingelegtem Rückfährtsgang, allerdings fuhr der Fahrer nicht. Auf dezentes Hupen nach einer Weile Warten, fuhr er dann im Vorwärtsgang endlich los, ich langsam hinterher, aber die von links kommende, Fahrbahn kurz im Auge machte das Fahrzeug vor mir ohne Grund (komplett leere Fahrbahn außer uns beiden) eine Vollbremsung und ich fuhr hinten auf.


    Soweit so gut - wenn auch ärgerlich genug, da ich die Schuld ja vermutlich eher bei mir suchen muss, wenn auch das Verhalten des anderen Fahres äußert seltsam war (oder vielleicht betrunkener Fahrer?? - war ja vor Ort nicht festzustellen). Wir fuhren einige Meter weiter und hielten beide am Rand an. Ich rief die Polizei über Autotelefon (konnte währenddessen also nicht aussteigen) und ließ beide Fenster runter. Beifahrerin und Beifahrer des Autos vor mir stiegen aus, noch bevor ich aber das Gespräch mit der Polizei beenden konnte aber auch wieder ein und fuhren einfach weiter. Ich dachte erst: "OK, die fahren bestimmt auf den 20 Meter weiter liegenden Parkplatz und bin langsam hinterher." Aber der Fahrer machte keine Anstalten, auf den Parkplatz zu fahren und fuhr einfach weiter.


    Was mich dann sehr wunderte, war die Reaktion der herbeigerufenen Polizei. Diese fand es -so zumindest mein erster Eindruck - völlig normal, dass der Fahrer weitergefahren ist. Wenn er meint, er habe keinen Schaden an seinem Fahrzeug, wäre das seine Sache. Ich kenne das so, dass beide Unfallbeteiligten unabhängig von der Schuldfrage dazu angehalten sind, die Situation zunächst zu klären. Erliege ich da einem Irrtum? Und wenn ja: in welchen Fällen dürfte ich aus Lust und Laune heraus selber als Unfallbeteiligter wegfahren, wenn mir mein eigener Schaden egal ist bzw. ich gar keinen habe...


    Im Endeffekt geht die Polizei nun wohl doch der Sache nach und hat den Halter ermittelt. Aber die erste Reaktion der Polizei fand ich schon ein wenig befremdlich...


    EDIT:
    Ich habe gerade noch einmal bei der Polizei nachgefragt: Da sich am anderen Fahrzeug kein erkennbarer Schaden fand, habe man keine Unfallanzeige geschrieben und deshalb auch keine Ermittlungen gegen den Unfallgegner aufgenommen, ihn also offenbar noch nicht einmal gesprochen...


    Ist das wirklich so üblich? Wenn ich bei Wikipedia schaue, dann steht dort unter "Fahrerflucht": "Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht. Das Treffen von Feststellung bezieht sich auf die Angaben zur Person, zum Fahrzeug und zur Art der Beteiligung an einem Verkehrsunfall. Grundsätzlich muss bei dem Verkehrsunfall fremdes Feststellungsinteresse gegeben sein, das heißt, dass eine der Unfallparteien, im Regelfall werden es alle am Unfall beteiligte Personen sein, ein Interesse an der Feststellung dieser Daten haben muss. Dieses Interesse wird sich regelmäßig damit begründen lassen, dass bei dem Unfall ein Schaden entstanden ist, der zivilrechtlich reguliert werden muss."


    Da die Polizei ja nicht entscheiden kann, ob ich an dem Unfall Schuld war oder nicht oder der Unfallgegner evtl. eine Teilschuld trägt, müsste sie doch eigentlich erst einmal so ermitteln, als hätte jemand Unfallflucht begangen, oder nicht?


    Wie bereits gesagt: Es geht hier nicht darum, Schuld abzuschieben sondern lediglich darum, ob das wirklich so in Ordnung ist, wie die Polizei hier vorgeht:


    Auto B fährt in Auto A.
    Autofahrer A steigt aus, sieht bei seinem Fahrzeug keinen Schaden, steigt ohne ein Wort wieder ein und fährt weiter.
    Die Polizei sucht ihn nach Mitteilung durch Fahrer B auf, sieht das Fahrzeug, das keinen OFFENSICHTLICHEN Schaden hat, kontaktiert auch den Halter nicht direkt sondern begnügt sich mit der Sichtprüfung des Fahrzeugs und dann soll es kein Unfall gewesen sein und es muss nicht weiter ermittelt werden? Darf die Polizei einfach sagen, B ist sowieso Schuld und wenn A keinen Schaden hat, dann ist es auch keine Unfallflucht und somit alle möglichen Begleitumstände wie z.B. eine mögliche Alkoholisierung von A zum Tatzeitpunkt vollkommen außer Acht lassen?

    Einige ältere Siemens Gigasets lassen sich sowohl mit der Tastatur nach unten als auch nach oben in die Ladeschale legen. Von der Bedienung her würde ich aber eher neuere Geräte, evtl. auch speziell für Senioren empfehlen.


    Ich denke, dass es auch stark davon abhängt, wie eine Ladeschale zum senkrechten Hereinstellen des Telefons konstruiert ist, ob man hier leicht Fehler machen kann oder nicht. Einige Geräte haben solche Schalen, bei denen die untersten Zentimeter des Handgeräts passformgenau ummantelt werden, da ist das Risiko von Wackelkontakten gering und falsch herum reinstellen ginge gar nicht...

    Zitat

    Original geschrieben von phoenixtr
    der gefühlte sieg währte nur kurz, bis er mir die preise vom einbinden erzählte :) das kostete mich dann nochmals 7 euro pro exemplar, aber da ich dessen preise nicht kannte, könnte er mich hier übers ohr gezogen und seinen gewinn wieder hochbekommen haben.


    Von dem abgezockten Gewinn geht der Chef jetzt bestimmt mit seiner Familie schick essen im Sternerestaurant. Bein nächsten Mal Obacht und einen billigeren Laden wählen! ;)


    Mit Verlaub: Du bekommst jetzt für knapp 40 EUR pro Exemplar, also knapp 120 EUR insgesamt, 3 gebundene Ausgaben Deiner Diplomarbeit. Wieviel Zeit hast Du jetzt aufgewendet um wieviel Euro insgesamt einzusparen (gut, wenn man als Student keinen Nebenjob mit flexibler Stundenzahl hat, mag sich das dennoch lohnen...)?

    Zitat

    Original geschrieben von PhilipK-Obh
    Dürfte bei so gut wie allen Kreditkarten der Fall sein.


    Denke ich auch.


    Ergänzend: Zumindest bei in Deutschland ausgegebenen Amex-Karten sind die USA zusätzlich ebenfalls kostenfrei im Sinne von Auslandsgebühren, da intern bei Amex in Dollar gerechnet wird.

    Auch wenn das nicht unbedingt die beste Art ist, an Geld zu kommen (zumal der Kreditrahmen doch anfangs direkt nach Neueinrichtung überschaubar sein müsste), könntest Du Dir mal moneybookers anschauen. Alternativ Paypal. Bei Paypal wäre es möglich, dass die Notwendigkeit zur Einrichtung von zwei separaten Accounts besteht, einen mit Kreditkarten zum Abheben und einen mit Girokonto zum Einzahlen und dann von Account A nach B schicken. Eventuell geht es aber auch über einen einzigen Account. Bin mir da aber nicht sicher.


    Um welchen Betrag geht es denn? Da es ja vermutlich dringend ist (sonst könntest Du auf den PIN warten) und die Zusage zur Kreditkarte ja offenbar geklappt hat, müsste es doch auch möglich sein, einen privaten "Sofortkredit" über einen kleinen Betrag aufzunehmen. Ist vermutlich sogar günstiger als die Rückzahlungszinen beim KK-Konto zzgl. der prozentualen Gebühren für die Buchung bei o.a. Diensten (außer Du willst die Summe ohnehin in kurzer Zeit wieder ausgleichen)...


    PS: Manche Geschäfte zahlen bei Umtausch Beträge auch in bar aus, obwohl man mit KK-Karte bezahlt hat. Früher gehörte da mal PC dazu, jetzt aber nicht mehr. Bauhaus hat das zumindest noch vor kurzem auch so gemacht. Ist aber nicht gerade die feine Art, wenn Du schon im Vorfeld gar nicht vor hast, die Ware bei Gefallen zu behalten, da der Unternehmer ja die Kosten für die Kreditkartenzahlung dennoch trägt...