Nachdem ich schon hoffte, unfallfrei auch über dieses Jahr zu kommen, ist es dann gerade passiert:
An einer Kreuzung mit baulich abgetrennter Rechtsabbieger-Spur und Ampel mit nur Rot- und Gelb-Licht, die aus war (also = grün) stand schon über die Haltelinie dieser Spur hinausgefahren ein Auto vor mir mit eingelegtem Rückfährtsgang, allerdings fuhr der Fahrer nicht. Auf dezentes Hupen nach einer Weile Warten, fuhr er dann im Vorwärtsgang endlich los, ich langsam hinterher, aber die von links kommende, Fahrbahn kurz im Auge machte das Fahrzeug vor mir ohne Grund (komplett leere Fahrbahn außer uns beiden) eine Vollbremsung und ich fuhr hinten auf.
Soweit so gut - wenn auch ärgerlich genug, da ich die Schuld ja vermutlich eher bei mir suchen muss, wenn auch das Verhalten des anderen Fahres äußert seltsam war (oder vielleicht betrunkener Fahrer?? - war ja vor Ort nicht festzustellen). Wir fuhren einige Meter weiter und hielten beide am Rand an. Ich rief die Polizei über Autotelefon (konnte währenddessen also nicht aussteigen) und ließ beide Fenster runter. Beifahrerin und Beifahrer des Autos vor mir stiegen aus, noch bevor ich aber das Gespräch mit der Polizei beenden konnte aber auch wieder ein und fuhren einfach weiter. Ich dachte erst: "OK, die fahren bestimmt auf den 20 Meter weiter liegenden Parkplatz und bin langsam hinterher." Aber der Fahrer machte keine Anstalten, auf den Parkplatz zu fahren und fuhr einfach weiter.
Was mich dann sehr wunderte, war die Reaktion der herbeigerufenen Polizei. Diese fand es -so zumindest mein erster Eindruck - völlig normal, dass der Fahrer weitergefahren ist. Wenn er meint, er habe keinen Schaden an seinem Fahrzeug, wäre das seine Sache. Ich kenne das so, dass beide Unfallbeteiligten unabhängig von der Schuldfrage dazu angehalten sind, die Situation zunächst zu klären. Erliege ich da einem Irrtum? Und wenn ja: in welchen Fällen dürfte ich aus Lust und Laune heraus selber als Unfallbeteiligter wegfahren, wenn mir mein eigener Schaden egal ist bzw. ich gar keinen habe...
Im Endeffekt geht die Polizei nun wohl doch der Sache nach und hat den Halter ermittelt. Aber die erste Reaktion der Polizei fand ich schon ein wenig befremdlich...
EDIT:
Ich habe gerade noch einmal bei der Polizei nachgefragt: Da sich am anderen Fahrzeug kein erkennbarer Schaden fand, habe man keine Unfallanzeige geschrieben und deshalb auch keine Ermittlungen gegen den Unfallgegner aufgenommen, ihn also offenbar noch nicht einmal gesprochen...
Ist das wirklich so üblich? Wenn ich bei Wikipedia schaue, dann steht dort unter "Fahrerflucht": "Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht. Das Treffen von Feststellung bezieht sich auf die Angaben zur Person, zum Fahrzeug und zur Art der Beteiligung an einem Verkehrsunfall. Grundsätzlich muss bei dem Verkehrsunfall fremdes Feststellungsinteresse gegeben sein, das heißt, dass eine der Unfallparteien, im Regelfall werden es alle am Unfall beteiligte Personen sein, ein Interesse an der Feststellung dieser Daten haben muss. Dieses Interesse wird sich regelmäßig damit begründen lassen, dass bei dem Unfall ein Schaden entstanden ist, der zivilrechtlich reguliert werden muss."
Da die Polizei ja nicht entscheiden kann, ob ich an dem Unfall Schuld war oder nicht oder der Unfallgegner evtl. eine Teilschuld trägt, müsste sie doch eigentlich erst einmal so ermitteln, als hätte jemand Unfallflucht begangen, oder nicht?
Wie bereits gesagt: Es geht hier nicht darum, Schuld abzuschieben sondern lediglich darum, ob das wirklich so in Ordnung ist, wie die Polizei hier vorgeht:
Auto B fährt in Auto A.
Autofahrer A steigt aus, sieht bei seinem Fahrzeug keinen Schaden, steigt ohne ein Wort wieder ein und fährt weiter.
Die Polizei sucht ihn nach Mitteilung durch Fahrer B auf, sieht das Fahrzeug, das keinen OFFENSICHTLICHEN Schaden hat, kontaktiert auch den Halter nicht direkt sondern begnügt sich mit der Sichtprüfung des Fahrzeugs und dann soll es kein Unfall gewesen sein und es muss nicht weiter ermittelt werden? Darf die Polizei einfach sagen, B ist sowieso Schuld und wenn A keinen Schaden hat, dann ist es auch keine Unfallflucht und somit alle möglichen Begleitumstände wie z.B. eine mögliche Alkoholisierung von A zum Tatzeitpunkt vollkommen außer Acht lassen?