Wenn die Wohnanlage komplett durch eine Wohnungsgesellschaft betreut wird und es ausgeschlossen sind, dass andere Leute als die Mieter die Verursacher für den Lärm (= Partyveranstalter) sind, dann solltest Du zunächst einen Brief an den Vermieter aufsetzen und die Zeitpunkte der letzten Störungen sowie deren Umfang beschreiben. Wenn mehrere Mieter ähnliche Schreiben aufsetzen und an die Verwaltung schicken, bringt das meist mehr.
Der Vermieter muss hier für Abhife sorgen, ggf. indem er Nutzungsbedingungen für den Innenhof erlässt an die sich die Mieter zu halten haben. Damit hat man dann was gegen die Leute in der Hand, die sich allzu rücksichtslose verhalten.
Generell gibt es, auch wenn man es oft hört, kein Anrecht auf lautes Feiern, auch nicht 4 oder 6 Mal im Jahr, wie manche Leute gerne argumentieren. Bei einer Feier sollte sich das Ganze in Zimmerlautstärke verhalten, auch vor 22 Uhr. Danach dürfen sich andere Bewohner erst recht nicht gestörrt fühlen.
Alle Veranstaltungen, bei denen nachts übermäßiger Lärm entsteht müssen zudem, zumindest wenn öffentlich, beim Ordnugnsamt angemeldet werden. Selbst dann gelten strenge Höchstgrenzen für die Lautstärke. So darf z.B. der Lärm einen bestimmten db-Wert nicht überschreiten, gemessen in einem Gebäude, dass soundsoweit entfernt steht und zwar 1m hinter einen geöffneten Fenster.
Die Polizei nennt Dir auch sicher den Namen des Verantwortlichen, wenn Du sie rufst, dass macht Sinn, wenn man sich nach erfolglosen Versuchen, die Sache direkt zu klären, an den Vermieter wenden möchte.
Ich persönlich halte nicht viel von solchen Beschwerden, aber leider ist es oft die einzige Möglichkeit. Es bringt aber meist nur mehr Unfrieden im Haus und wenn man damit nicht bezweckt, vorzeitig aus einem befristeten Mietvertrag oder vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Wohnung kündigen zu können, dann bringt das meist überhaupt nichts. In diesem Fall jedoch kann es unterstützen wirken, wenn man wg. Schlafproblemen zum Arzt geht, sich evtl. Schlafmittel verschreiben lässt, und wenn es nichts geholfen hat, sich die massiven Probleme und die Gesundheitsgefahr durch die Schlaflosigkeit attestieren zu lassen. Denn die Gefährungd der Gesundheit ist ein fristloser Kündigungsgrund, insbes. dann, wenn man im Vorfeld mehrfach den Vermieter gebeten hat für Abhilfe zu sorgen. Irrelevant ist hierbei ob der Vermieter der Verursacher ist oder er nur seine Pflicht nicht war nimmt, gegen die Störenfriede angemessen vorzugehen.
Ansonsten könnte man sich ja auch vielleicht einigen, dass derartige Parties gemeinsam veranstaltet werden. Dann hat man nicht jede Woche Lärm sondern vielleicht nur alle 2 oder 3 Wochen und die Kosten sind bestimmt auch geringer für die einzelnen Veranstalter. Ein Aushang wann für wie lange gefeiert werden soll ist auch oft schon recht hilfreich, weil man sich dann mit den Planungen bzgl. früh aufstehen oder auch durchfeiern oder aber Freunde oder Bekannte besuchen fahren entsprechend darauf einstellen kann.
Für Partyveranstalter, gerade bei Parties innerhalb der Wohnung: die Nachbarn einfach einladen oder aber (bei älteren Nachbarn) einen Teller vom Buffet vorbeibringen um sie zu besänftigen (Schlafmittel untermischen kann auch helfen
). Wenn wir befürchten, dass sich ein älterer Nachbar beschweren könnte, dann schicken wir immer ein paar Nette Mädchen mit was zu essen zu ihm, die meisten trauen sich dann gar nicht mehr, sich zu beschweren...
